MDR-Rundfunkrat Ausschüsse helfen bei Wahrnehmung der Aufgaben
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Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben bildet der Rundfunkrat Ausschüsse. Dabei handelt es sich um die Programmausschüsse Leipzig und Halle, den Telemedienausschuss und den Haushaltsausschuss.

Über die Bildung weiterer Ausschüsse kann der Rundfunkrat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner anwesenden Mitglieder entscheiden.
Die Ausschüsse beraten Angelegenheiten, die ihnen der Rundfunkrat zugewiesen hat und bereiten Beschlüsse für den Rundfunkrat vor. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Mit beratender Stimme können jedoch auch Rundfunkratsmitglieder teilnehmen, die nicht im Ausschuss sind.
Auch die Intendantin und die Direktorinnen und Direktoren können beratend teilnehmen, gegebenenfalls auch weitere MDR-Mitarbeiter. Die Beratungen des Telemedienausschusses zum Thema Drei-Stufen-Test finden in der Regel ohne Vertreter der Operative des MDR statt.
Alle Ausschüsse berichten in den Sitzungen des Rundfunkrates über die Ergebnisse ihrer Sitzungen.
Der oder die Vorsitzende des jeweiligen Ausschusses wird jeweils für zwei Jahre gewählt, Wiederwahl ist zulässig.
Die einzelnen Ausschüsse, ihre Aufgaben und Mitglieder
Laut § 20 Absatz 4 MDR-Staatsvertrag sind die Tagesordnungen der Sitzungen des Rundfunkrates und seiner Ausschüsse spätestens eine Woche vor den Sitzungen, die Anwesenheitslisten im Anschluss daran zu veröffentlichen.