MDR Rundfunkrat
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MDR-Rundfunkrat | Neuer MDR Rundfunkrat nimmt seine Arbeit auf Vorsitzende sollen im März gewählt werden – Gremium verständigt sich auf weitere Verfahrensweisen

31. Januar 2022, 17:18 Uhr

Der MDR-Rundfunkrat hat seine Arbeit in der VI. Amtsperiode aufgenommen. Das neu zusammengesetzte Aufsichtsgremium kam am 31.1.2022 aufgrund der Coronapandemie in einer Videokonferenz zur konstituierenden Tagung zusammen. Der MDR-Rundfunkrat verständigte sich darauf, dass bei der Zusammensetzung seiner Ausschüsse und bei der Wahl der Vorsitzpositionen maximal ein Drittel der Plätze von Mitgliedern eingenommen werden soll, die der staatlichen Seite zuzurechnen sind. 

„Damit beachtet der MDR-Rundfunkrat in seiner Selbstorganisation die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, die an vielen Stellen Eingang in den neuen MDR-Staatsvertrag gefunden haben“, erklärte die amtierende Vorsitzende Prof. Dr. Gabriele Schade. Der MDR-Rundfunkrat verständigte sich angesichts mehrerer noch nicht besetzter Plätze aus Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, die weiteren Besetzungen von Ausschüssen und die Wahlen zum Vorsitz des MDR-Rundfunkrats in der März-Sitzung vorzunehmen. Bis dahin führt die amtierende Vorsitzende weiter die Geschäfte.  

„Als nächstes wird der Rundfunkrat eine Entscheidung herbeiführen müssen, welche Organisationen Personen auf die aktuell noch umstrittenen Plätze im Rundfunkrat entsenden dürfen“, kündigte die amtierende Vorsitzende an. Dies sei im 2021 novellierten MDR-Staatsvertrag so geregelt. Konkret betreffe dies je zwei Sitze für Arbeitnehmerverbände aus Sachsen-Anhalt und Sachsen sowie einen Sitz für die Kulturverbände aus Sachsen. Bis zu einer Entscheidung des MDR-Rundfunkrats bleibt eine Einigung der Organisationen weiter möglich. 

Insgesamt gehören dem neuen Rundfunkrat gemäß § 16 Abs. 1 des am 1.6.2021 in Kraft getretenen neuen MDR-Staatsvertrags (MDR-StV) 50 Mitglieder an. Neu in den Rundfunkrat entsendende Gesellschaftsbereiche sind laut MDR-StV beispielsweise Migrantenverbände, Organisationen von Menschen mit Behinderungen oder die LSBTTIQ-Gemeinschaft. Der Einfluss staatlicher und staatsnaher Mitglieder im Gremium wird durch den MDR-StV auf maximal ein Drittel begrenzt.  

Der MDR-Rundfunkrat wacht gemäß § 17 Abs. 1 MDR-StV darüber, dass der MDR seinen staatsvertraglichen Auftrag erfüllt. Er vertritt die Interessen der Allgemeinheit und trägt dabei der Vielfalt der Meinungen Rechnung.  

Eine Amtszeit des Rundfunkrats beträgt 6 Jahre.  

Mehr Informationen zur Arbeit des MDR-Rundfunkrats: 
www.mdr-rundfunkrat.de

Pressekontakt:
Prof. Dr. Gabriele Schade (Amtierende Rundfunkratsvorsitzende) 
Tel.: (0341) 3 00 62 21, E-Mail: rundfunkrat@mdr.de

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