MDR-Rundfunkrat | 18.06.2018 MDR-Rundfunkrat ernennt Stephan Schwarze zum Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz beim MDR

18. Juni 2018, 14:41 Uhr

In der Sitzung des MDR-Rundfunkrates am Montag, 18. Juni 2018, wurde Stephan Schwarze zum 1. August 2018 für vier Jahre zum Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz beim MDR (Rundfunkdatenschutzbeauftragter) ernannt. Der MDR­ Verwaltungsrat  stimmte dem zu.

Zu den Aufgaben des Rundfunkdatenschutzbeauftragten gehört: die Anwendung der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu überwachen, durchzusetzen und alle Tätigkeiten, die damit im Zusammenhang stehen.

Stephan Schwarze, geboren 1970, ist Volljurist und besitzt die Befähigung zum Richteramt. Er ist seit 1999 als Jurist beim MDR beschäftigt und bekleidet das Amt des Datenschutzbeauftragten im MDR seit dem 1. Juli 2012. Darüber hinaus ist er seit dem 1. Januar 2017 Vorsitzender des Arbeitskreises der Datenschutzbeauftragten von ARD/ZDF und DLR. Schwarze ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD).

Gemäß §42a Abs. 2 MDR-StV (neu) wird die Dienststelle des Rundfunkdatenschutzbeauftragten bei der Geschäftsstelle von Rundfunkrat und Verwaltungsrat eingerichtet.