Kontrollgremium Aufgaben des MDR-Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung der Intendantin bzw. Intendanten mit Ausnahme der Entscheidungen über die inhaltliche Gestaltung der Angebote und fördert die Interessen des MDR. Er ist bei der Erfüllung seiner Aufgaben nicht an Aufträge oder Weisungen gebunden.

Der Verwaltungsrat hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Feststellung des Wirtschaftsplanes und des Jahresabschlusses
  • Feststellung des Entwicklungsplanes
  • Zustimmung zum Abschluss und zur Kündigung von Anstellungsverträgen mit außertariflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
  • Vorschlag zur Wahl der/des Intendantin/Intendanten

Die Aufgaben des Verwaltungsrates sind in § 23 MDR-Staatsvertrag geregelt: 

Mitglieder arbeiten ehrenamtlich

Die Mitglieder des Verwaltungsrates arbeiten ehrenamtlich. Sie erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 736,90 Euro. Der oder die Verwaltungsratsvorsitzende erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 1.064,58 Euro, sein oder seine Stellvertreterin 900,55 Euro. Außerdem erhalten die Mitglieder des Verwaltungsrates für ihre Teilnahme an den Sitzungen ein zusätzliches Sitzungsgeld in Höhe von 61,43 Euro pro Sitzungstag. Der Vorsitzende des Verwaltungsrates erhält ein Sitzungsgeld in Höhe von 122,86 Euro pro Tag der von ihm geleiteten Sitzung. (vgl. hierzu Art. 23 MDR-Satzung).

Die Aufwandsentschädigungen werden zu Teilen für die Kindermedienpreise des Rundfunkrates gespendet:

Die Anpassung der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder richtet sich nach der Höhe der Kostenpauschale gemäß § 12 Abs. 2 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz).

Alle Zahlungen sind individuell steuerpflichtig.