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Der Rundfunkstaatsvertrag ist die wichtigste rechtliche Grundlage des dualen Rundfunksystem. Er garantiert Bestand und Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Mit dem 1991 unterzeichneten Staatsvertrag einigten sich die Länder Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt auf die Gründung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt - den MDR.
In der 1992 vom Rundfunkrat verabschiedeten Satzung werden die Aufgaben der Kontrollgremien und der Intendantin festgelegt. Geregelt wird zudem der Umgang mit dem Rundfunkbeitrag.
Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung der Intendantin mit Ausnahme der Programmentscheidungen.