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Der Medienstaatsvertrag enthält die zentralen Regelungen für den öffentlich-rechtlichen und den privaten Rundfunk, Medienplattformen, Benutzeroberflächen und Medienintermediäre. Die PDF-Datei enthält eine Lesefassung.
Der Staatsvertrag ist gem. § 44 MDR-StV am 1. Juni 2021 in Kraft getreten. Gleichzeitig trat der Staatsvertrag über den MDR vom 30. Mai 1991, zuletzt geändert durch den Staatsvertrag vom 01. Februar 2018 außer Kraft.
In der 1992 vom Rundfunkrat verabschiedeten Satzung werden die Aufgaben der Kontrollgremien und der Intendantin festgelegt. Geregelt wird zudem der Umgang mit dem Rundfunkbeitrag.
Wenn Sie dem Verwaltungsrat des Mitteldeutschen Rundfunks schreiben wollen, finden Sie hier die E-Mail-Adresse und die Post-Anschrift.
Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung der Intendantin bzw. des Intendanten mit Ausnahme der Entscheidungen über die inhaltliche Gestaltung der Angebote und fördert die Interessen des MDR.
Der MDR-Verwaltungsrat besteht aus zehn ehrenamtlichen Mitgliedern. Sie werden vom MDR-Rundfunkrat gewählt.