Thüringen Ein Volks-Begehren gegen eine Impf-Pflicht darf nicht gemacht werden
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28. September 2023, 14:19 Uhr
Im Bundes-Land Thüringen gibt es die Partei: AfD.
Sie wollte ein Volks-Begehren machen,
damit es keine Impf-Pflicht gibt.
Das sollte so
in den Gesetzen auf-geschrieben werden.
Das Landes-Verfassungs-Gericht von Thüringen
hat das Volks-Begehren genau geprüft.
Dabei ist heraus-gekommen:
Das Volks-Begehren darf nicht gemacht werden.
Das Landes-Verfassungs-Gericht hat am Mittwoch
ein Urteil dazu gesprochen.
Warum das Volks-Begehren nicht gemacht werden darf
Klaus von der Weiden ist der Chef von den Richtern
beim Landes-Verfassungs-Gericht von Thüringen.
Er hat gesagt:
Der Text zum Volks-Begehren ist irre-führend.
Das bedeutet:
Der Text ist so geschrieben,
dass die Menschen vielleicht falsche Sachen denken.
Zum Beispiel:
Das Volks-Begehren war nur dafür da,
dass die Gesetze von Thüringen verändert werden.
Aber im Text zu dem Volks-Begehren steht das nicht deutlich drin.
Die Menschen denken also vielleicht:
Wenn sie bei dem Volks-Begehren mit-machen,
dann können sie damit die Gesetze von ganz Deutschland verändern.
Das stimmt aber nicht.
Die AfD hat also den Text zum Volks-Begehren
nicht gut geschrieben.
Deshalb hat das Landes-Verfassungs-Gericht bestimmt:
Das Volks-Begehren darf so nicht gemacht werden.
Über dieses Thema berichtet der MDR auch in schwerer Sprache:
MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 27. September 2023 | 12:00 Uhr