Der Thüringer Verfassungsgerichtshof.
Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Martin Schutt

Thüringen Ein Volks-Begehren gegen eine Impf-Pflicht darf nicht gemacht werden

28. September 2023, 14:19 Uhr

Im Bundes-Land Thüringen gibt es die Partei: AfD.
Sie wollte ein Volks-Begehren machen,
damit es keine Impf-Pflicht gibt.
Das sollte so
in den Gesetzen auf-geschrieben werden.

Logo Leichte Sprache und Logo Lautsprecher mit Text: Diese Nachricht anhören 1 min
Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK
1 min

MDR FERNSEHEN Do 28.09.2023 12:02Uhr 01:27 min

https://www.mdr.de/nachrichten-leicht/audio-2441998.html

Rechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Audio

Das Landes-Verfassungs-Gericht von Thüringen
hat das Volks-Begehren genau geprüft.
Dabei ist heraus-gekommen:
Das Volks-Begehren darf nicht gemacht werden.
Das Landes-Verfassungs-Gericht hat am Mittwoch
ein Urteil dazu gesprochen.

Warum das Volks-Begehren nicht gemacht werden darf

Klaus von der Weiden ist der Chef von den Richtern
beim Landes-Verfassungs-Gericht von Thüringen.
Er hat gesagt:
Der Text zum Volks-Begehren ist irre-führend.
Das bedeutet:
Der Text ist so geschrieben,
dass die Menschen vielleicht falsche Sachen denken.

Zum Beispiel:
Das Volks-Begehren war nur dafür da,
dass die Gesetze von Thüringen verändert werden.
Aber im Text zu dem Volks-Begehren steht das nicht deutlich drin.
Die Menschen denken also vielleicht:
Wenn sie bei dem Volks-Begehren mit-machen,
dann können sie damit die Gesetze von ganz Deutschland verändern.
Das stimmt aber nicht.

Die AfD hat also den Text zum Volks-Begehren
nicht gut geschrieben.
Deshalb hat das Landes-Verfassungs-Gericht bestimmt:
Das Volks-Begehren darf so nicht gemacht werden.

Über dieses Thema berichtet der MDR auch in schwerer Sprache:
MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 27. September 2023 | 12:00 Uhr