Der Thüringer Verfassungsgerichtshof.
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat sich mit einem von der AfD geplanten Volksbegehren gegen eine Impfpflicht beschäftigt. Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Martin Schutt

Justiz Niederlage für AfD: Verfassungsgericht kippt geplantes Volksbegehren gegen Impfzwang

27. September 2023, 13:32 Uhr

Das Thüringer Verfassungsgericht hat das Volksbegehren einstimmig für unzulässig erklärt. Mit dem Vorhaben wollte die AfD erreichen, dass niemand zu einer Impfung gezwungen wird. So begründet das Gericht sein Urteil.

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Das geplante Volksbegehren der Thüringer AfD gegen einen Impfzwang ist gekippt. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat das Vorhaben am Mittwochvormittag für unzulässig erklärt.

Verfassungsgericht: Volksbegehren ist unzureichend und irreführend

Im Urteil hieß es unter anderem, die Begründung des Volksbegehrens sei unzureichend und irreführend. Die Richter begründeten am Mittwoch in Weimar, dass das Volksbegehren den rechtlichen Anforderungen nicht genüge. Das Volksbegehren habe einen "irreführenden Charakter", da es eine Reichweite suggeriere, die nicht gegeben sei, sagte der Vorsitzende Richter Klaus von der Weiden in der Begründung.

Beim Thema Impfen stehe Bundesrecht über dem Landesrecht. Genau über diesen Punkt sei in dem angestrebten Volksbegehren aber nicht deutlich genug informiert worden. Stattdessen werde darin der falsche Eindruck erweckt, dass mit dem Ziel des Volksbegehrens mögliche bundesrechtliche Impfpflichten verhindert werden könnten. Die Entscheidung der Richter sei einstimmig ergangen.

AfD wollte mit Volksbegehren Impfpflicht verbieten

Die AfD wollte erreichen, dass niemand in Thüringen zu einer Impfung gezwungen wird. Das sollte letztlich in der Landesverfassung verankert werden. Als Vorstufe zu diesem Ziel hatte die Partei vor, ein entsprechendes Volksbegehren abzuhalten.

Gegnerin in dem Verfahren war die Landesregierung. Sie war der Ansicht, in Sachen Impfungen sei der Bund zuständig, nicht die Länder. Dieser Aspekt jedoch spielte wegen mangelhafter Begründung des Vorhabens keine Rolle für die obersten Richter im Land.

Thüringer Landesregierung begrüßt Urteil

Aus Sicht von Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) bestätigte der Verfassungsgerichtshof die Auffassung der Landesregierung. Die Ministerin sprach nach der Urteilsverkündung, bei der sie anwesend war, mit Blick auf das Volksbegehren von einer "mutwilligen Täuschung der Bürgerinnen und Bürger". Werner betonte zudem, dass es keinen Impfzwang in Deutschland gebe. Es gebe lediglich eine Nachweispflicht über die Masernimmunität etwa für Kindergärten.

Unabhängig von der Entscheidung wolle sie herausstellen, dass die Corona-Schutzimpfung freiwillig sei, teilte Werner mit. "Die Impfung hat vielen Menschen das Leben gerettet. Wir haben gesehen, dass in Regionen mit niedrigerer Impfquote der Anteil schwerer und schwerster Krankheitsverläufe deutlich höher war." Künftig werde es noch stärker darauf ankommen, mit klaren Argumenten vom Nutzen einer Impfung zu überzeugen, um Vorbehalte abzubauen.

AfD spricht von schwerer Enttäuschung

Der AfD-Co-Vorsitzende Stefan Möller nannte die Gerichtsentscheidung eine "schwere Enttäuschung". "Der Verfassungsgerichtshof stellt - und folgt dabei offenbar der Landesregierung - an Volksgesetzgebung, Volksbegehren deutlich höhere Anforderungen als an ein Parlamentsgesetz", sagte der Jurist, der auch Vorsitzender des Justizausschusses im Thüringer Landtag ist. Zur Urteilsverkündung war kein Vertreter der AfD anwesend. Möller kündigte an, dass die AfD an dem Thema festhalten wolle. Das Scheitern des Volksbegehrens bedeute nicht, dass man das Thema aus dem Landtag heraus nicht noch einmal aufgreifen könne.

AfD-Landesvorsitzender Björn Höcke schrieb auf der Online-Plattform X (früher Twitter), dass die Landesregierung die "Volksgesetzgebung" sabotiere. Die Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet.

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MDR (fp/lou)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 27. September 2023 | 12:00 Uhr

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