
Diese Corona-Regeln gelten jetzt in Sachsen-Anhalt
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25. November 2021, 14:56 Uhr
Ab dem 24. November
gibt es im Bundes-Land Sachsen-Anhalt neue Corona-Regeln.
An diesen Orten müssen sich die Menschen an die 2-G-Regel halten
Die Menschen müssen sich drinnen an die 2-G-Regel halten.
Das bedeutet:
Für bestimmte Sachen müssen die Menschen:
• Ge-impft
• oder genesen sein.
Zum Beispiel:
• Im Schwimmbad,
• im Museum,
• in Gaststätten,
• im Hotel
• und in Ferien-Wohnungen.
Die 2-G-Regel gilt auch bei Veranstaltungen drinnen:
Wo mehr als 50 Menschen mit-machen.
Dort müssen die Menschen auch diese Regeln be-achten:
• Die Masken-Pflicht
• und die Abstands-Regeln.
• In Diskos
• und in Clubs
müssen die Menschen die 2-G-Plus-Regel be-achten.
Dort müssen die Menschen dann diese Corona-Regeln
nicht mehr be-achten:
Die Masken-Pflicht
und die Abstands-Regeln.
An diesen Orten gibt es die 3-G-Regel
Die Weihnachts-Märkte in Sachsen-Anhalt können gemacht werden.
Aber dort müssen sich die Menschen an die 3-G-Regel halten.
Und auch bei anderen Sachen ist das so.
Zum Beispiel:
• Beim Friseur,
• im Kosmetik-Studio,
• im Tattoo-Studio,
• bei der Kranken-Gymnastik
• oder in Bussen und Bahnen.
Am Arbeits-Platz sollen sich die Menschen
auch an die 3-G-Regel halten.
Aber wenn es geht:
Dann sollen die Menschen zu Hause arbeiten.
Diese Regeln gibt es an den Schulen
Die Schulen in Sachsen-Anhalt bleiben noch auf.
Aber die Weihnachts-Ferien fangen schon 5 Tage früher an.
Sie fangen am 17. Dezember an.
Ab dem 29. November müssen die Schüler und Schülerinnen
jeden Tag einen Corona-Test machen.
Ab dem 25. November
gibt es die Präsenz-Pflicht an den Schulen nicht mehr.
Das bedeutet:
Die Schüler und Schülerinnen
müssen zum Lernen nicht mehr in die Schule kommen.
Die Eltern können dafür einen Antrag schreiben.
Dann bekommen die Schüler und Schülerinnen
Schul-Aufgaben für zu Hause.
Über dieses Thema berichtet der MDR auch in schwerer Sprache:
MDR SACHSEN-ANHALT - Das Radio wie wir | 24. November 2021 | 06:00 Uhr