Sachsen-Anhalt Das sind die neuen Corona-Regeln
Hauptinhalt
22. September 2022, 12:59 Uhr
Schutz-Masken-Pflicht
Die Menschen müssen sich an einigen Orten
noch an die Schutz-Masken-Pflicht halten.
Zum Beispiel:
• In Bussen und Bahnen,
• in Arzt-Praxen,
• in Krankenhäusern,
• in Tages-Kliniken,
• in Pflege-Heimen
• und in Wohn-Heimen für obdachlose Menschen.
Wenn die Menschen in Geschäften einkaufen gehen:
Dann müssen sie dort keine Schutz-Masken mehr anziehen.
Es ist aber trotzdem gut:
• Wenn die Menschen Schutz-Masken in den Geschäften anziehen.
• Und wenn sie versuchen,
sich an die Abstands-Regeln zu halten.
Test-Pflicht
An verschiedenen Orten gibt es weiter eine Test-Pflicht.
Das bedeutet:
• Chefs,
• Mitarbeiter
• und Besucher
müssen regel-mäßig einen Corona-Test machen.
Die Test-Pflicht gibt es zum Beispiel:
• In Krankenhäusern,
• bei Pflege-Diensten,
• in Asyl-Unterkünften,
• in Wohn-Heimen für Menschen mit Behinderung
• und in Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
Schulen und Kitas
An den Schulen gibt es keine Test-Pflicht mehr.
Und auch in Kitas gibt es keine Test-Pflicht mehr.
Quarantäne
Wenn ein Mensch
sich mit Corona angesteckt hat:
Dann muss er nur noch fünf Tage in Quarantäne bleiben.
Wenn er dann zwei Tage lang zum Beispiel nicht
- husten musste,
- Kopfschmerzen hatte,
- Schnupfen hatte
- oder Fieber hatte:
Dann darf der Mensch wieder aus dem Haus gehen.
Ohne einen negativen Corona-Test.
Diese Regeln gelten bis zum 30. September.
Über dieses Thema berichtet der MDR auch in schwerer Sprache:
MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 20. September 2022 | 16:00 Uhr