Verfassungsänderung nötig Linke in Sachsen stellt Antrag auf "Sondervermögen Sozialausgleich"

16. Oktober 2022, 13:35 Uhr

Die Linke in Sachsen will, dass der Freistaat ein Sondervermögen für sozialen Ausgleich anlegt. Damit soll die Bevölkerung in Krisen oder Katastrophenfällen finanziell entlastet werden. Das Sondervermögen soll bis zu fünf Milliarden Euro betragen. Dafür wäre eine Verfassungsänderung notwendig.

Die Linken im Sächsischen Landtag wollen die Landesverfassung ändern, um ein Sondervermögen für den sozialen Ausgleich in Krisenlagen zu schaffen. Es soll einen Umfang von bis zu fünf Milliarden Euro haben, teilte die Linksfraktion am Sonntag mit. Eine Änderung der Verfassung wäre dafür erforderlich, weil eine Schuldenbremse Kreditaufnahmen nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

Hilfe in Krisen und bei Katastrophen

Nach dem Willen der Linken soll das Sondervermögen vom Sozialministerium verwaltet und genutzt werden, um die Bevölkerung bei Krisen, Naturereignissen oder Katastrophen zu entlasten. Zur Bewältigung der aktuellen Energiepreiskrise hatten die Linken zuvor bereits ein Sondervermögen im Umfang von bis zu drei Milliarden Euro verlangt.

"Die multiplen Krisen unserer Zeit - insbesondere die Corona-Pandemie und die Energiepreiskrise - zeigen, dass finanzielle Mittel außerhalb des Staatshaushaltes erforderlich sind, um allen in Sachsen lebenden Menschen ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen und sie von Krisenfolgen zu entlasten", erklärte Fraktionschef Rico Gebhardt. Der Staat könne und sollte das legitime Mittel der Kreditaufnahme nutzen.

Ein Stromzähler zeigt die verbrauchten Kilowattstunden an.
Um die Menschen in Krisenzeiten wie der aktuellen Energiepreiskrise finanziell zu entlasten, fordert die Linke in Sachsen ein staatliches Sondervermögen. Bildrechte: picture alliance/dpa | Jan Woitas

SPD und Grüne fordern Finanzhilfe für Bürger

Auch die Koalitionsparteien Grüne und SPD hatten sich für ein Sondervermögen ausgesprochen. Die CDU lehnt das mit Verweis auf die Haushaltsdisziplin und die rechtlichen Hürden bisher ab. Eine Ausnahme vom Verbot der Neuverschuldung hatte es im Frühjahr 2020 gegeben. Um die Folgen der Corona-Pandemie zu finanzieren, ermächtigte der Landtag die Regierung, Kredite im Umfang von bis zu sechs Milliarden Euro aufzunehmen.

MDR (ms)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 16. Oktober 2022 | 17:00 Uhr

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