Ermittlungen eingestellt Gehaltserhöhungen für Awo-Geschäftsführer strafrechtlich nicht relevant

02. September 2022, 19:49 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat Ermittlungen wegen Untreue gegen ehemalige Führungskräfte der Arbeiterwohlfahrt Thüringen eingestellt. Geprüft wurde die Rechtmäßigkeit von Erhöhungen der Jahresgehälter um rund 20.000 Euro. Seit dem 25. August wird zudem in einem Zivilprozess eine Schadenersatzklage über rund eine Million Euro verhandelt.

Die Staatanwaltschaft Mühlhausen hat das Ermittlungsverfahren gegen mehrere ehemalige Führungskräfte der Awo Thüringen wegen Untreueverdachts eingestellt. Die Staatsanwaltschaft teilte MDR THÜRINGEN mit, es gebe keinen "hinreichenden Tatverdacht".

Das Verfahren richtete sich nach MDR-Informationen gegen die früheren Geschäftsführer des Awo-Tochterkonzerns AJS gGmbH, Michael Hack und Achim Ries, den früheren Awo-Landesvorsitzenden Werner Griese und die frühere Vorsitzende des Awo-Kreisverbandes Erfurt, Elvira Diebold. Es war im Juni 2020 von der Staatsanwaltschaft nach einer bei ihr eingegangenen Anzeige eingeleitet worden. Ermittelt wurde wegen des Verdachts der Untreue.

Gehaltserhöhungen auf dem Prüfstand

Im Kern ging es um eine Erhöhung der Jahresgehälter von Hack und seines Co-Geschäftsführers Ries um etwa 20.000 Euro. Diese war von der AJS-Geschäftsführung im Sommer 2018 beantragt und von Griese und Diebold als Gesellschafter-Vertretern der AJS gGmbH Anfang 2019 genehmigt worden. Der Landes- und der Kreisverband sind bis heute Eigentümer des Tochterkonzerns.

Zum Zeitpunkt der Gehaltserhöhung galt bereits der Governance-Kodex der Awo, in dem die Maximalhöhe von Managergehältern definiert worden war. Die Gehälter von Hack und Ries lagen schon zu diesem Zeitpunkt laut Awo-Bundesverband über dem, was im Governance-Kodex als "angemessen" definiert wurde. Griese und Diebold hätten die Gehaltserhöhung, so der Vorwurf, nicht genehmigen dürfen.

Keine strafrechtliche Relevanz

Hierzu teilte die Staatsanwaltschaft dem MDR nun mit: "Eine für den Tatbestand der Untreue strafrechtlich relevante Pflichtverletzung durch Schmälerung des Vermögens der AJS gGmbH infolge der Anhebung jener Jahresgehälter der Geschäftsführer war im vorliegenden Fall nicht gegeben. Die Erhöhung der Jahresgehälter der Geschäftsführer überstieg nicht den Beurteilungs- und Ermessensspielraum, der einem Unternehmen bei einer derartigen Anhebung jedenfalls strafrechtlich zugebilligt wird."

Hacks Anwalt Carsten Sewtz sagte dem MDR auf Anfrage, die Ermittlungen hätten "nie einen strafrechtlichen Hintergrund" gehabt. Das zeige nun auch die Einstellung des Verfahrens.

Zivilprozess am Landgericht

Hack war im August 2020 als Geschäftsführer der AJS gGmbH fristlos entlassen worden. Seine Klage gegen die Kündigung war sowohl vom Landgericht Erfurt als auch vom Oberlandesgericht in Jena aus formalen Gründen abgelehnt worden. Seit dem 25. August läuft am Landgericht Erfurt ein Zivilprozess, in dem die AJS gGmbH von Hack Schadenersatz von rund einer Million Euro fordert. Dabei geht es um zwei nicht realisierte Kindergarten-Projekte sowie die Entlassung eines AJS-Prokuristen im Dezember 2019 durch Hack.

MDR (ar/dr/cfr)

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR THÜRINGEN JOURNAL | 02. September 2022 | 19:00 Uhr

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