Justiz Thüringer Landtag wählt neue Richter für Verfassungsgerichtshof

23. September 2022, 13:30 Uhr

Der Thüringer Landtag hat sechs Richterinnen und Richter für den Verfassungsgerichtshof gewählt. Die nötige Zwei-Drittelmehrheit erhielten Lars Schmidt, Richter am Landgericht Erfurt, Jens Petermann, Richter am Sozialgericht Gotha, Jörg Geibert, Rechtsanwalt in Berlin, Barbara Burkert, Richterin am Landgericht Mühlhausen, Christoph Ohler, Professor an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, und Renate Wittmann, Richterin am Arbeitsgericht Nürnberg.

Amtszeit von einigen Richtern endet

Die Wahlen wurden nötig, weil nach sieben Jahren die Amtszeit einer Reihe von Richtern endet. Auf die Wahlvorschläge hatten sich zuvor die Fraktionen von Linke, SPD, Grünen und CDU geeinigt. Dem Kollegium gehören insgesamt neun Richter an. Darüber hinaus wurde Lars Schmidt zum Vizepräsidenten des Verfassungsgerichts gewählt. Geleitet wird das Verfassungsgericht von Präsident Klaus-Dieter von der Weiden.

MDR (jml)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 23. September 2022 | 13:00 Uhr

5 Kommentare

Bernd1951 am 23.09.2022

Hallo Der Matthias,
weil das m. E. im weitesten Sinne gegen die Gewaltenteilung verstößt, denn die Judikative sollte ja unabhängig von der Legislative und Exekutive sein. Wobei anzumerken ist, dass das Justizministerium und die Staatsanwaltschaft zur Exekutive gehören und die Staatsanwaltschaften dem Justizminister unterstellt sind.

Der Matthias am 23.09.2022

@ Bernd1951

Warum sollten demokratisch gewählte (also vom Wahlvolk legitimierte) Volksvertreter keine Richter wählen dürfen? Grundsätzlich ist das natürlich auch demokratisch.
Habe dazu was im Internet gefunden:

"Grundsätzlich verfügen die Landesregierungen über die Personalhoheit bei der Richterbestellung.
Die Auswahlverfahren sind in den Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet. Zum Teil werden die Auswahlverfahren von den obersten Landesgerichten durchgeführt. In anderen Bundesländern erfolgt die Auswahl zum Beispiel durch das Justizministerium, das Oberlandesgericht und die Generalstaatsanwaltschaft gemeinsam oder durch den Justizminister allein. Eine Reihe von Bundesländern hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Richterwahlausschüsse einzusetzen." (Quelle: Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages, Auswahl und Wahl von Richtern in Deutschland, WD 7 - 3000 - 098/17)
Auf Bundesebene ist die Richterwahl durch Art. 95 GG und das "Richterwahlgesetz" geregelt!

Bernd1951 am 23.09.2022

Nur mal so ganz nebenbei:
In einer Demokratie herrscht Gewaltenteilung. Aber wieso wählen dann Vertreter der Legislative (Landtag) Mitglieder der Judikative (Gericht) ? Und bedeutet die erforderliche Zweidrittelmehrheit im Landtag, dass diese Kandidaten dann nach dem Parteienproporz ausgesucht werden, damit es auch klappt mit der Wahl ?

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