Tierseuche Fall von Rindertuberkulose im Wartburgkreis festgestellt
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14. Oktober 2022, 18:59 Uhr
Bei der Rindertuberkulose handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die auch auf den Menschen und Haustiere übertragen werden kann - etwa, wenn Produkte roh verzehrt werden. Seit Jahren treten in Deutschland nur noch vereinzelte Fälle der Krankheit auf - jetzt im Wartburgkreis.
In Thüringen gibt es einen Fall von Rindertuberkulose. Laut Gesundheitsministerium ist ein Tierhalter im Wartburgkreis betroffen. Bei einem seiner Rinder sei die Krankheit nach der Schlachtung amtlich festgestellt worden.
Im Schlachthof sei aufgefallen, dass sich die Lymphknoten des Rindes auffällig verändert hatten. Eine Analyse eingesandter Organproben hat nach Angaben des Ministeriums ergeben, dass das Tier mit Tuberkulose-Bakterien infiziert war. Jetzt solle der gesamte Tierbestand des Betriebes untersucht werden. Werden dabei weitere Infektionen festgestellt, müssten die Rinder getötet werden.
Übertragung auf den Menschen möglich
Bei der Rindertuberkulose handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die von Mykobakterien verursacht wird und chronisch verläuft. Sie gehört zu den sogenannten Zoonosen. Damit werden Krankheiten bezeichnet, die auch auf den Menschen und Haustiere übertragen werden können.
Die Rindertuberkulose kann beim Menschen eine Tuberkulose auslösen. Eine Übertragung auf den Menschen etwa durch den Verzehr von Milch oder Fleisch ist laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) möglich, wenn die Produkte roh verzehrt werden.
Deutschland ist seit 1997 anerkannt frei von Rindertuberkulose. Dennoch treten vereinzelte Fälle auf.
MDR/dpa (sar)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 14. Oktober 2022 | 20:00 Uhr