Streit um Gebietsreform Verfassungsgericht verhandelt Volksbegehren in Thüringen

14. Juni 2017, 20:25 Uhr

Obwohl die Landesregierung ihre Klage gegen ein Volksbegehren zur Gebietsreform zurückgenommen hat, verhandelt das Verfassungsgericht Weimar darüber. Es gebe ein Interesse an einer Entscheidung, sagen die Richter. Außerdem sei die Wiederholungsgefahr beim nächsten Volksbegehren groß.

Ungeachtet der Rücknahme der Klage gegen das Volksbegehren zur Gebietsreform hat am Mittwoch die Verhandlung am Thüringer Verfassungsgerichtshof begonnen. Die rot-rot-grüne Landesregierung hatte klären lassen wollen, ob das Volksbegehren gegen das Vorschaltgesetz unzulässigerweise in die Haushaltshoheit des Landtages eingreift und damit rechtswidrig sei. Nachdem die Verfassungsrichter am vergangenen Freitag das Gesetz wegen Formfehler gekippt hatten, zog die Regierung ihr Klage zurück.

Richter verweisen auf Interesse an Entscheidung

Die Weimarer Richter verwiesen jedoch auf ein berechtigtes Interesse an einer Entscheidung. Zudem gebe es eine Wiederholungsgefahr. In der Verhandlung stellten sie in Frage, ob durch das Budgetrecht des Landtags automatisch jedes Volksbegehren ausgeschlossen ist. Ihrer Ansicht nach gelte das Budgetrecht nur für die jährlichen Haushaltsgesetze gilt und nicht für Sachgesetze wie das Vorschaltgesetz. Auch sei zu klären, ob dieses Budgetrecht auch dann verletzt werde, wenn ein Begehren nicht zu Ausgaben, sondern zu Mehreinnahmen für den Freistaat führe. Die Initiatoren des Volksbegehrens hatten darauf verwiesen, dass durch ein Verzicht auf das Vorschaltgesetz auch die darin vorgesehenen Ausgaben von 155 Millionen Euro für freiwillige Gemeindefusionen wegfallen würden.

Urteil nicht vor Juli - neues Volksbegehren denkbar

Mit einer Urteil des Gerichts ist nicht vor Mitte Juli zu rechnen. Nach Angaben des Vereins "Selbstverwaltung für Thüringen" ist mit dem ersten Urteil der Verfassungsrichter zur geplanten Gebietsreform das Volksbegehren inzwischen obsolet. Die Initiatoren schlossen jedoch ein neues Volksbegehren nicht grundsätzlich aus. "Es geht uns nicht darum, jedwede Gebietsreform zu verhindern", stellte der Prozessbevollmächtigte Christoph Degenhart klar. Sollte es jedoch nur kosmetische Korrekturen zu dem Vorschaltgesetz zur Gebietsreform geben, würde ein neues Volksbegehren in Angriff genommen.

Über dieses Thema berichtet MDR THÜRINGEN auch im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Hörfunk-Nachrichten | 14.06.2017 | 08:00 Uhr

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