Ein Schreiben vom ARD/ZDF-Beitragsservice liegt auf einem Überweisungsträger.
Derzeit beträgt der Rundfunkbeitrag 18,36 Euro pro Wohnung. Bildrechte: Adobe Stock/Markus Mainka

Rundfunkfinanzierung Alle Informationen zum Rundfunkbeitrag

27. November 2023, 15:22 Uhr

Grundsätzlich zahlt jeder Haushalt in Deutschland monatlich einen Rundfunkbeitrag. Hier finden Sie weitere Informationen zum Rundfunkbeitrag, seiner Höhe, möglichen Befreiungen und zur Beitragsberechnung für Firmen.

Beim Rundfunkbeitrag gilt für Bürgerinnen und Bürger die einfache Regel: pro Wohnung zahlen sie einen Beitrag. Er gilt für alle Bewohner und Bewohnerinnen der Wohnung. Ihre privaten Autos sind mitabgedeckt. Derzeit beträgt der Rundfunkbeitrag 18,36 Euro pro Wohnung.

Wie öffentlich-rechtlicher Rundfunk empfangen wird, spielt keine Rolle: Ob klassisch mit Radio- und Fernsehgerät oder mit PC, Tablet oder Smartphone. Er deckt alle Programmangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf allen Verbreitungswegen ab. Gartenlauben in Kleingartenanlagen, die nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sind, sind nicht beitragspflichtig.

Ermäßigter Rundfunkbeitrag oder Befreiung für einzelne Personengruppen möglich

Beim Rundfunkbeitrag werden einzelne Personengruppen entlastet: Sie können auf Antrag einen ermäßigten Beitrag zahlen oder sich vollständig befreien lassen:

  • Ob Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder BAföG: Wer bestimmte staatliche Sozialleistungen bezieht, kann sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
  • Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, beteiligen sich mit einem reduzierten Beitrag an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sie zahlen ein Drittel des Beitrags - 6,12 Euro pro Monat.
  • Taubblinde Menschen können sich wie bisher auf Antrag ganz befreien lassen.

Beitragsberechnung für Unternehmen und Institutionen

Der Beitrag von Unternehmen und Institutionen richtet sich nach der Zahl der Betriebsstätten, Beschäftigten und Kraftfahrzeuge. So zahlt z.B. ein Unternehmen mit einer Betriebsstätte und bis zu acht Beschäftigen sowie einem Kraftfahrzeug 6,12 Euro monatlich. Die Anzahl der vorgehaltenen Geräte spielen keine Rolle.

Kontakt:

Bei Fragen zu Ihrem Rundfunkbeitrag wenden Sie sich bitte an:

Mitteldeutscher Rundfunk
Abteilung Beitragsservice
04360 Leipzig
+49 (0)341 300 5942

Weitere Informationen zum Rundfunkbeitrag

Weitergehende Informationen finden Sie unter www.rundfunkbeitrag.de. Dort erfahren Sie auch, wie Sie sich bequem über das Internet anmelden können oder welche Regelungen für den geschäftlichen Bereich gelten.

Rechtliche Grundlagen für den Rundfunkbeitrag

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Downloads berechtigen nur zum ausschließlichen privaten und sonstigen eigenen Gebrauch der zum Download angebotenen Produkte. Es ist zudem nur gestattet, Vervielfältigungsstücke dieser Produkte, wie z.B. Kopien und Ausdrucke, zum ausschließlich privaten und sonstigem eigenen Gebrauch herzustellen oder herstellen zu lassen. Eine darüber hinausgehende Nutzung und Herstellung ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des MDR möglich.

Sämtliche Downloads werden vom MDR einer Virenprüfung unterzogen. Der MDR haftet für Schäden und Beeinträchtigungen, insbesondere durch Computerviren, nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Folgeschäden, wie z.B. Datenverlust.

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