20.03.2020 | 19:41 Uhr | Update Kampf gegen Coronavirus: Sachsen will Menschenansammlungen bestrafen

20. März 2020, 19:41 Uhr

Die sächsische Landesregierung verschärft noch einmal die Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus. Wie Ministerpräsident Kretschmer am Freitag mitteilte, soll die bisherige Allgemeinverfügung ab Sonntag, 0 Uhr, erweitert werden. Rechtsgrundlage ist das Infektionsschutzgesetz. Außerdem hat der Regierungschef finanzielle Hilfen für Unternehmen sowie die Aussetzung der Kitagebühren für den Zeitraum der Schließungen angekündigt.

Menschenansammlungen in Sachsen stehen unter Strafe

Sachsen will mit harten Strafen gegen Personen vorgehen, die sich nicht an die Vorgaben der Behörden in Zeiten der Corona-Krise halten. Ansammlungen von Menschen sind nach Angaben von Ministerpräsident Kretschmer künftig verboten. Zuwiderhandlungen werden mit Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren bedroht. Bei Vorsatz und der Weitergabe von Krankheiten drohen laut Innenminister Roland Wöller bis zu fünf Jahre Haft. Die Maßnahmen gelten mindestens bis zum 20. April. Zur Durchsetzung dieser Bestimmungen werde die Polizei die jeweiligen Ordnungsämter der Kommunen unterstützen, kündigte Wöller an. Von einer flächendeckenden Ausgangssperre ist aber noch keine Rede.

Der Begriff "Ansammlung von Menschen" sei bislang ohne genaue Größenordnung definiert, so Kretschmer. "Diejenigen, die zusammen leben, die eine Familie sind, sollen sich auch künftig gemeinsam zusammen bewegen", sagte der Ministerpräsident. Nicht alle dürften in Mithaftung genommen werden für eine kleine Gruppe, die sich nicht an die Regeln halte. Es habe in den vergangenen Tagen ein buntes Treiben in Parks und auf Spielplätzen gegeben. "Das ist etwas, was so nicht funktionieren wird, wenn wir die Ansteckungsketten unterbrechen wollen", sagte Kretschmer.

Der Ministerpräsident erinnerte daran, dass es in Bayern bereits Ausgangssperren gibt. "Wenn es regional nötig ist, muss man zu solch einem Instrument greifen. Auf jeden Fall ist es keines, was für ein gesamtes Land gelten kann", sagte er. In Sachsen sei man noch nicht in dieser Situation, das sei an den Fallzahlen sichtbar.

Laut Kretschmer gehe es darum, immer wieder nachzusteuern. Die getroffenen Maßnahmen sollen in den nächsten zehn Tagen überprüft werden. In diesem Zeitraum rechnet der Regierungschef mit einem weiteren Anstieg der Infektionen. Kretschmer nannte Ostersonntag als Stichtag für die Bewertung der Maßnahmen.

Weitere Einschränkungen im öffentlichen Leben

Sachsens Innenminister Roland Wöller bekräftigte am Freitag die Verschärfung der Allgemeinverfügung. "Die Regeln machen nur dann Sinn, wenn man sich daran hält", so Wöller. Zu den weiteren Maßnahmen zählt demnach die Schließung sämtlicher Gaststätten. Diese dürfen zwischen 6 und 20 Uhr einen Außer-Haus-Verkauf sowie einen zeitlich uneingeschränkten Liefer- und Abholservice betreiben. Ausgenommen von der Schließung seien Personalkantinen, so Wöller. Auch Baumärkte, Friseurläden und Kosmetikstudios dürfen künftig nicht mehr für Besucher öffnen.

Anmerkung der Redaktion In einer früheren Version dieses Artikels haben wir berichtet, dass auch Physiotherapien von den Schließungen betroffen sind. Davon war auf der Pressekonferenz der Landesregierung die Rede. Das sächsischen Sozialministerium hat darauf hingewiesen, dass Physiotherapiepraxen unter Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge fallen. Sie seien weiterhin vom Verbot ausgenommen. Jeder Betreiber müsse selbst entscheiden, ob er noch öffne.

Supermärkte, Drogerien und andere Geschäfte, die von den Schließungen bislang nicht betroffen waren, bleiben weiter geöffnet. Sie sind an die Einhaltung der geltenden Hygienvorschriften gebunden. Dazu gehören:

  • ausreichend Waschgelegenheiten
  • Desinfektionsmittel für das Personal
  • regelmäßige Desinfektion von Einkaufswagen und Kassenbändern
  • Verbot von Selbstbedienung bei offenen Backwaren
  • Steuerung des Zutritts zur Vermeidung von Warteschlangen

Das Sonntagsverkaufsverbot wird ausgesetzt. Nach Angaben von Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig dient dies dazu, "das Kaufverhalten zu entzerren". Dulig warb außerdem für Verständnis dafür, falls Läden am Sonntag nicht öffnen. Er mahnte außerdem einen respektvollen Umgang mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäfte an.

Laut Landesregierung dürfen Dienstleister und Handwerker ihrer Tätigkeit nur dann nachgehen, wenn dies ohne Publikumsverkehr stattfindet.

120 Millionen Euro Finanzhilfen für Unternehmen

Wirtschaftsminister Dulig kündigte am Freitag außerdem die Umsetzung des Hilfspakets für sächsische Kleinunternehmer ab Montag an. Das Programm "Sachsen hilft Sofort" sei ein langfristiges Darlehensprogramm, auf das Unternehmen mit weniger als einer Million Euro Jahresumsatz zugreifen können. Die Darlehenshöhe bemesse sich am Bedarf, so der Minister. Vorgesehen seien Darlehen von bis zu 50.000 Euro, in Ausnahmefällen stünden pro Unternehmen 100.000 Euro zur Verfügung.

Die Landesregierung wolle damit Klein- und Kleinstunternehmen bis etwa zehn Beschäftigte durch die Corona-Krise bringen. Die Darlehen seien zinslos und drei Jahre tilgungsfrei. Sollten Unternehmen in dieser Zeit wirtschaftlich nicht wieder auf die Beine gekommen sein, stünden auch Stundungen oder der Verzicht auf Rückzahlungen im Raum, so Dulig.

Ziel sei es, innerhalb von 48 Stunden ein solches Darlehen zu bewilligen. Die Sächsische Aufbaubank hat sich nach Angaben des Wirtschaftsministers auf den erwarteten Andrang vorbereitet. Es könne aber durchaus länger dauern, die Förderanträge zu bearbeiten. Dulig bat die Menschen um Geduld und Ruhe.

Elternbeiträge werden erstattet

Der Freistaat hat sich mit den Kommunalverbänden außerdem auf die Erstattung von Kitagebühren verständigt. Nach des Finanzministeriums erheben die Kommunen für den Zeitraum der Schließung von Kitas, Horten und anderen Kindertagespflegeeinrichtungen keine Elternbeiträge. Städte und Gemeinden werden die Kosten von rund 28,3 Millionen Euro zunächst vorfinanzieren. Der Freistaat will die kommunalen Belastungen durch eine zentrale Finanzierungsregelung kompensieren.

Corona-Fallzahlen steigen weiter - erster Toter in Sachsen

Wie Gesundheitsministerin Petra Köpping am Freitag mitteilte, gibt es in Sachsen bislang 562 registrierte Infektionen mit dem Coronavirus. Das seien 173 mehr als am Vortag. Die Ministerin kündigte an, dass der Freistaat die Kapazitäten für Tests auf das Coronavirus weiter erhöhen will.

Besuchsverbote für Krankenhäuser sowie Alten- und Pflegeheime

Zum Schutz der Bevölkerung seien weitere Verordnungen getroffen worden. Für Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen wie Alten- und Pflegeheime gelte ein generelles Besuchsverbot. Auch Werkstätten und andere tagesstrukturierende Angebote für Menschen mit Behinderungen dürfen von den dort beschäftigen und betreuten Menschen nicht betreten werden. Ausnahmen werden nach Angaben des Sozialministeriums in allen Bereichen nur für therapeutische oder medizinisch notwendige Besuche und nach vorheriger telefonischer Anmeldung in der jeweiligen Einrichtung erlaubt.

Quelle: MDR/dpa/ms

Dieses Thema im Programm bei MDR SACHSEN MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | 20.03.2020 | 15:00 Uhr in den Nachrichten

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