Compliance-Beauftragte Ansprechpartnerin im MDR zur Korruptionsprävention

04. März 2024, 16:36 Uhr

Die Compliance-Beauftragte des MDR ist zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für alle Fragen im Bereich der Prävention von Rechts- und Regelverstößen im Hinblick auf organisatorische Strukturen. Sie berät und unterstützt bei der Beurteilung von möglichen Rechtsrisiken im Bereich, bei der Erstellung und Überarbeitung von entsprechenden Regelungen und deren wirksamer, sinnvoller und nachhaltiger Umsetzung, Kommunikation und Nachverfolgung.

Entgegennahme von Hinweisen auf Korruption

Ein weiterer Schwerpunkt der Compliance-Arbeit ist die Korruptionsprävention und die Aufklärung von Verdachtsfällen doloser Handlungen. Mitarbeitende des MDR, genauso wie Vertragspartnerinnen und -partner oder sonstige Dritte sind bei Hinweisen auf Regel- und Rechtsverstöße, insbesondere auch bei Hinweisen auf Korruptionsverdacht, aufgefordert, sich an die Compliance-Beauftragte oder die externe Ombudsfrau des MDR zu wenden.

Die Ombudsfrau und die Compliance-Beauftragte nehmen alle Hinweise auf mögliche Verstöße gegen MDR-interne Regeln oder sonstige relevante Rechtsverstöße telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder bei persönlicher Vorsprache entgegen.

Eine Frau mit langen braunen Haaren und Brille lächelt in die Kamera.
Doreen Müller, Compliance-Beauftragte des MDR Bildrechte: MDR/Kirsten Nijhof

Kontaktdaten der Compliance-Beauftragten Dr. Doreen Müller
MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK
Anstalt des öffentlichen Rechts
Intendanz
Kantstraße 71-73
04275 Leipzig

E-Mail: compliance@mdr.de

Die Compliance-Beauftragte koordiniert und begleitet den stetigen Ausbau der Compliance-Organisation als Ansprechpartnerin für alle Bereiche.

Was sind ihre Aufgaben?

  • Sie organisiert eine fortlaufende, bereichsübergreifenden Bestandsaufnahme bestehender Regelungen und Prozesse.
  • Sie analysiert gemeinsam mit den Bereichen mögliche rechtliche oder ethische Risiken und empfiehlt und begleitet die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung.
  • Sie nimmt Fragen, Unsicherheiten oder Probleme beim Verständnis von Regelungen auf, berät und beantwortet oder leitet sie an die zuständigen Bereiche weiter.
  • Sie nimmt Ideen, Anregungen und Kritik zum Regelwerk entgegen und informiert und berät die beteiligten Bereiche bei der Erstellung oder Überarbeitung insbesondere auch im Hinblick auf verständliche Vermittlung.
  • Anhand der Informationen entwickelt, organisiert oder führt sie selbst Mitarbeiterschulungen und Workshops zu verschiedenen Compliance-relevanten Themen durch und hilft bei der Erstellung von verständlichen Arbeitsmaterialien.
  • Sie initiiert und unterstützt die Erarbeitung von Konzepten der nachhaltigen Umsetzung von Compliance-Anforderungen in den einzelnen Bereichen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich also mit allen Fragen und Problemen rund um das Thema Prävention im Bereich der Rechtssicherheit und Integrität an die Compliance-Beauftragte wenden. Dies umfasst auch Hinweise zu möglichen rechtlichen und ethischen Risiken, deren Beurteilung und deren Handhabe.

Externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz

Zusätzlich zu dieser internen Meldestelle haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Meldung bei der externen Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz abzugeben. Die vorrangige Nutzung eines internen Meldekanals ist jedoch zu empfehlen, um den Verstoß schnell untersuchen und abstellen zu können.

Auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz finden Sie weitere Informationen, u.a. zur Zuständigkeit, zum gesetzlichen Anwendungsbereich, dem Meldeverfahren sowie zum Schutz von Hinweisgebenden. Außerdem können Sie direkt auf die Meldeplattform zugreifen.