Kolumne: Das Altpapier am 20. November 2024 Jetzt geht's vor Gericht
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20. November 2024, 10:11 Uhr
Rund um den Rundfunkbeitrag wird nun wieder in Karlsruhe entschieden. Ein neuer Versuch, Google zu zerschlagen, erregt Aufsehen, eine Initiative für europäische Suchmaschinen-Souveränität nicht so. Außerdem: "Achtung: Diese Karikatur zu teilen, kann Strafverfolgung nach sich ziehen". Heute kommentiert Christian Bartels die Medienberichterstattung.
Das Altpapier "Das Altpapier" ist eine tagesaktuelle Kolumne. Die Autorinnen und Autoren kommentieren und bewerten aus ihrer Sicht die aktuellen medienjournalistischen Themen.
ARD & ZDF vs. Bundesländer
Politik sollte nicht die Medien kontrollieren, sondern unabhängige journalistische Medien sollten die Politik kontrollieren. So geht das freilich schon ältere Ideal. Inwieweit es noch zutrifft und breite Wirkung entfaltet, dazu herrscht Meinungsvielfalt. Jedenfalls kommt die Medienpolitik, die in Deutschland wie in den meisten Demokratien ja kein eigenständiges Ressort bildet, selbst im engen Rahmen, den ihr Verfassungen wie das Grundgesetz setzen, mit der dynamischen Entwicklung der Medien kaum mehr zurecht. Tatsächlich wirksame Medien- und Netzpolitik wird immer noch mehr von der Justiz gemacht statt von überforderten Regierungen.
Der jüngste Beleg für diese Ansicht kam gestern nachmittag: "ARD und ZDF reichen Verfassungsbeschwerde zum Rundfunkbeitrag ein" ("epd medien"). Die Anstalten warten also gar nicht mehr ab, bis am 12.12. die Ministerpräsidenten tagen und dann vielleicht den Finanzierungsstaatsvertrag beschließen (zuletzt AP gestern), womöglich im "Widerspruchsverfahren", das die "FAZ"-Medienseite heute eigentlich vorstellen wollte. Sondern sie rufen jetzt schon das Bundesverfassungsgericht an. Nach dem alt hergebrachten Procedere hätte der Beitrag, den jeder Haushalt zahlen muss, ja schon ab 1. Januar, also in exakt sechs Wochen, auf 18,94 Euro pro Monat erhöht werden sollen. Und das ist nicht nur "so gut wie ausgeschlossen", wie es in der dpa-Meldung heißt (zeit.de), sondern faktisch schon seit "Mitte September ausgeschlossen", wie "epd medien" zutreffend meldet. Ganz abgesehen davon, dass mindestens mehrere Bundesländer sowieso gegen eine Erhöhung mindestens vor 2027 sind. Und davon, dass in derzeit drei Landtagen noch gar keine Regierungsmehrheit steht.
Das wird also wieder spannend in Karlsruhe. Natürlich gibt's allerhand Stellungnahmen. Im Prinzip sagen alle, was sie im Laufe der jahrelangen Diskussionen sagten. Die Journalisten-Gewerkschaften DJV und DJU/Verdi begrüßen die Verfassungsbeschwerde. Politiker bedauern sie (wie Rheinland-Pfalz' Ministerpräsident Schweitzer), sprechen von "falscher Entscheidung zur falschen Zeit" (wie NRW-Medienminister Liminski laut "SZ"), oder warnen, dass die Öffentlich-Rechtlichen "die Akzeptanz und den Rückhalt in der Bevölkerung nicht verspielen" dürften (wie Bayerns Ministerpräsident Söder laut dpa).
Bei den redaktionellen Kommentaren schießt Micha Hanfeld den Vogel ab. "Damit schaufeln sie sich ihr eigenes, mit Beitragszahlergeld gefülltes Grab", schreibt er auf faz.net. Na ja, die Klage ist "nicht gerade" eine Überraschung, meint Christian Meier in der "Welt" besonnener, die Anstalten üben "ihr gutes Recht" aus, was "aber auch ihr größter Fehler sein" könnte. Ob es ein kluger Schachzug war, die Klage just einzureichen, wenn Länder und Städte wie Berlin und Köln gerade heftige Kürzungen nicht nur, aber besonders auch im Kulturbereich ankündigen, wird sich zeigen. In mehreren Stellungnahmen schwingt wieder die antike Metapher vom "Pyrrhussieg" mit, die im März (Altpapier) etwa der sächsische Medienpolitiker Oliver Schenk verwendete. Woran die Frage anschließen könnte, ob nicht Sachsens Ministerpräsident Kretschmer, der sich nun mit einer CDU-SPD-Koalition vom BSW oder anderen tolerieren lassen muss oder möchte, in seinem jüngsten Wahlkampf nicht solch einen Pyrrhussieg errungen hat ...
Was auch noch Erwähnung verdient: Wegen des Beitrags gehen alle Anstalten gemeinsam nach Karlsruhe (außer dem Deutschlandfunk; warum, steht in der "epd medien"-Meldung ...). Überdies reichte der RBB ja gerade auch noch alleine eine Verfassungsbeschwerde wegen seines neuen Staatsvertrags ein. Die Länder Berlin und Brandenburg dürfen sich also doppelt verklagt fühlen ...
USA vs. Google
Die USA sind einerseits Vorbild für die schönsten Vierte-Gewalt-Ideale. Andererseits machen ihre Plattform-Konzerne sämtliche europäische Konkurrenz platt. Dritterseits triggern die USA, zumal seit Donald Trumps Wahlsieg, böse Vorahnungen. Doch auch dort werden wichtige medienpolitische Maßnahmen von der Justiz beschlossen. Das zeigt eine kleine Meldung mit vermutlich großen Folgen auch für Europa: "Google soll 'Chrome' verkaufen", berichtet z.B. das "Handelsblatt". Das Washingtoner Justizministerium werde den Richter Amit Mehta vom District Court for the District of Columbia "bitten", im Kartellverfahren gegen den Google-Konzern Alphabet solch "eine Abspaltung anzuordnen". Und das wäre ein großer Schritt:
"Ein Verlust von Chrome wäre für das Unternehmen ein herber Rückschlag. Die Software dominiert mit einem Anteil von 61 Prozent den Markt für Internetbrowser und ist ein zentraler Bestandteil von Googles Kerngeschäft: dem Verkauf von Internetwerbung. Da der Konzern mithilfe von Chrome mehr Daten über seine Nutzer sammeln kann, lassen sich Onlineanzeigen weitaus zielgerichteter und damit effizienter ausspielen ..."
Doch wenn "die Biden-Regierung in ihren letzten Amtsmonaten noch versucht, Google dazu zu zwingen" ("SZ"/Abo), wird es nicht anders kommen, sobald Donald Trump mehr oder weniger alles umstoßen wird? Durchaus möglich, dass nicht. Denn gestartet wurde das Kartellverfahren
"bereits von der ersten Regierung des kommenden US-Präsidenten Donald Trump ... Es gilt als 'Prozess des Jahrzehnts', weil die US-Regierung darin erstmals seit über 20 Jahren einem Unternehmen den illegalen Missbrauch von Marktmacht vorwirft und entsprechend harte Konsequenzen fordert",
so das "Handelsblatt". Dass Elon Musk, der aktuell vielleicht wichtigste Schranze am Hof des künftigen Präsidenten, Trump abrät, ist auch eher unwahrscheinlich.
Europäische Suchmaschinen-Souveränität?
Was der Google-Konzern schon längst plattgemacht hat: jegliche Konkurrenz für seine ursprüngliche und stärkste Marke, also sonstige Suchmaschinen.
Entsprechend wenig Aufmerksamkeit gab es vor zwei Wochen für den "FAZ"-Artikel "Warum Deutschland im Bereich Suche komplett abhängig ist", der auf Ferner-liefen-Suchmaschinen und aufs noch seltener thematisierte Feld der Suchindizes schaute. Da beklagte der Chef der "größten Suchmaschine aus Deutschland", Ecosia, stark erhöhte Preise für Schnittstellen zu solchen Indizes, die größere Suchmaschinen – neben Google etwa Bing und Yahoo – erstellen und die kleine Suchmaschinen brauchen:
"Microsoft hat im Jahr 2023 die Preise für seine Schnittstelle zum Bing-Suchindex erhöht. So habe man potentielle Wettbewerber kleinhalten wollen, vermutet [Christian] Kroll, dessen Suchmaschine ebenfalls den Bing-Index nutzt. Auch Ecosia sollte neue Verträge unterschreiben – mit zehnmal höheren Preisen als zuvor. Das Bundeskartellamt habe Ecosia unter Berufung auf den DMA vor der Vertragsänderung mit Microsoft bewahrt."
Kurz darauf folgte die beachtete Meldung "Ecosia und Qwant bauen europäischen Suchmaschinen-Index" (z.B. heise.de, wiederum "FAZ"/Abo). Bei Qwant handelt es sich um eine französische Suchmaschine, an der Springer wohl noch minoritär beteiligt ist:
"Die beiden europäischen Anbieter kündigten in Paris die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens European Search Perspective (EUSP) an, das eine Suchmaschineninfrastruktur in Europa entwickeln und aufbauen soll. 'EUSP möchte zur digitalen Souveränität Europas beitragen und sicherstellen, dass der Kontinent eine starke, unabhängige Alternative zu bestehenden Suchtechnologien besitzt'"
Qwant-Chef Abecassis legt Wert darauf, dass es sich ausdrücklich nicht um "das europäische Google" handeln soll – vermutlich, damit nicht zu viele Witze gerissen werden. Die Info, dass in den USA gleich mehrere solche Indizes bestehen, und in China natürlich auch, in EU-Europa derzeit kein einziger, sollte man im Hinterkopf behalten. In ersterem "FAZ"-Artikel (der, kleiner Treppenwitz, frei online auf Microsofts msn.com zu lesen ist) sagt Ecoisa-Chef Kroll etwa auch noch:
"Wenn die Amerikaner jetzt den Stecker ziehen würden, angenommen, es gäbe einen Handelskonflikt mit den USA, dann könnten sie den Europäern die Suchmaschinen, Google Maps oder vielleicht sogar Android oder iOS abstellen. ... Das hätte fatale Folgen. Stellen Sie sich vor, es gäbe keine Suchmaschinen: Ich wüsste gar nicht, wie ich hier in Frankfurt zurück zum Bahnhof käme, um ehrlich zu sein."
Zum Themenfeld passt ferner, dass die Hannoveraner Metasuchmaschine Metager, die ich hier manchmal zu nutzen empfahl (weil die meisten Suchen überall gleich gut erledigt werden und Suchmaschinen eben Trainingsdaten brauchen ...) seit September eine Anmeldung mit "Schlüsseln", die man erst mal durch eine Zahlung erstellen müsste, erfordert. Dem Blog des Trägervereins suma-ev.de zufolge hängt auch das mit einer unangekündigten Vertragskündigung durch Yahoo zusammen. Seither sei "die werbefinanzierte Suche, die den Hauptteil der Einnahmen und damit den Betrieb und die Weiterentwicklung sichergestellt hat", nicht mehr möglich.
X, Bluesky & Mastodon
Wegen des schon erwähnten Elon Musk läuft weiter der Ex-Twitter-X-Exodus (Altpapier). "Das tödliche Gift der Plattform X" heißt der heute größte "FAZ"-Medienseiten-Artikel. Micha Hanfeld schreibt da auch von einer "Medienautokratie, die Donald Trump mit der Hilfe von Elon Musk errichtet". "Das Momentum ist da. Die Energie ist wirklich ansteckend", ist der socialmediawatchblog.de, der auch ausdrücklich zum X-Verlassen aufgerufen hatte, ganz aus dem Häuschen. "Millionen Menschen stürmen Bluesky", ergänzt netzpolitik.org. Allerdings bedauert dort Markus Reuter, dass "das unkommerzielle und dezentrale Fediverse leer ausgeht". Und formuliert Kritik an Bluesky. U.a.:
"Theoretisch kann Bluesky auch dezentral betrieben werden, in der Realität liegt es derzeit in der Hand einer so genannten Benefit Corporation. Diese Unternehmensform beschreibt ein profitorientiertes Unternehmen, das einen positiven Einfluss auf die Gesellschaft haben soll. Der positive Einfluss ist jedoch nicht gesetzlich geregelt oder näher spezifiziert. Damit ist Bluesky nicht vor einer so genannten Enshittification geschützt, bei der Dienste durch die Profitinteressen der Eigentümer und die daraus folgenden Änderungen immer schlechter für die Nutzer:innen werden ..."
Was dem kleinen Mastodon zu schaffen macht, sei außer den bekannten Schwierigkeiten wegen der dort ja tatsächlich nichtkommerziellen, dezentralen Struktur auch,
"ein in vielen Mastodon-Instanzen wehender Geist von Nischigkeit, Abgrenzung und Politikfeindlichkeit sowie eine Ablehnung der Twitterkultur generell, die von vielen auf Mastodon als sensationsheischend und reichweitengeil wahrgenommen wird. Die Folge: Die Plattform wirkt dann wenig attraktiv für Menschen, die nach einer Alternative zu Twitter suchen."
Jedenfalls bedeutet der Bluesky-Boom auch wieder, dass eine weitere US-amerikanische Plattform durch europäische Beiträge und europäische Aufmerksamkeit groß gemacht wird.
BGH vs. Meta/Facebook
Zurück nach Karlsruhe! Der Bundesgerichtshof fällte inzwischen das angekündigte "Leiturteil" gegen den Facebook-Konzern Meta wegen gestohlener Daten. "100 Euro für Facebook-Nutzer", die rechtzeitig vor Jahresende aktiv werden, könnte es bedeuten, heißt's in vielerlei FAQs. In dem der "SZ" (Abo) steht auch drin, was Facebook sagt:
"Wir sind der Meinung, dass die Einschätzung des Bundesgerichtshofs in Bezug auf Haftung und Schadenersatz nicht mit der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, dem höchsten Gericht in Europa, vereinbar ist."
Europäische Instititutionen gegeneinander auszuspielen, ist für Datenkraken-Konzerne eine der leichteren Übungen. "Das erinnert nicht nur die Mutterfirma Meta daran, dass der deutsche Datenschutz deutlich strenger ist als der in den USA", freut sich jedenfalls Andrian Kreye auf der "SZ"-Meinungsseite (Abo), dass die deutsche Justiz da mal ein großes Rad drehte ...
Habeck vs. Beleidiger
Sonst sind es oft auch erstaunliche Kleinigkeiten, mit denen sich deutsche Gerichte abgeben müssen. Vor allem in den nicht so vielen Nachrichtenmedien, die nicht von großem Grünen-Wohlwollen geprägt sind, zirkuliert die von Julian Reichelts nius.de groß gemachte Story über eine polizeiliche, amtsgerichtlich angeordnete Hausdurchsuchung bei einem Rentner, der ein Bild geteilt hatte, auf dem Robert Habeck schwer als (da sträubt sich die Tastatur, aber ... Berichterstattungspflicht!) "Schwachkopf" beleidigt wurde.
Immerhin, mitten im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, sowohl im ZDF (beim Satzergänzungs-Spielchen in "Was nun?" bei Min. 15:20) wie auch im ARD-"Bericht aus Berlin" (Achtung, Link führt zu X), wurden Habeck kritische Fragen dazu gestellt. Das ist ja auch eine News. Habecks gewundene Antworten treffen so nicht richtig zu, meint allerdings die "Welt" (Abo):
"Die Staatsanwälte fragten nämlich ausdrücklich bei Habeck nach, ob er Anzeige erstatten wolle. Das tat er. Er wusste, worum es geht. Mit seiner Anzeige machte er klar, dass er eine Verfolgung von Niehoff wünsche. Er hätte auch widersprechen können, die Gelegenheit dafür hatte er. Dann hätten die Ermittler nicht einmal tätig werden können, wenn sie das gewollt hätten ..."
Was die Chose (und Habecks Antworten) noch verkompliziert: ein in der staatsanwaltschaftlichen Pressemitteilung erwähnter
"'Anfangsverdacht' wegen Volksverhetzung für ein weiteres Meme Niehoffs, auf dem 'Kauft nicht bei Juden' zu lesen sei. Allerdings ist den Ermittlern bewusst, dass Niehoff sich diesen Satz wohl nicht zu eigen gemacht haben könnte, sondern sich im Gegenteil in überdrehter Weise auf die Verhältnisse der Bundesrepublik bezogen haben könnte."
Karikaturen zu teilen, ist sowieso vermintes Gelände, berichtet aus anderem Anlass und anderem Blickwinkel das nicht ungeheuer Grünen-kritische netzpolitik.org: "Wer gesellschaftskritische Karikaturen im Netz teilt, auf denen Hakenkreuze zu sehen sind, gerät in den Fokus der Justiz". In diesem Artikel geht es u.a. um eine Karikatur, die
"das Wort 'Deutsche*r' in Frakturschrift [zeigt], statt des Gendersterns ist ein Hakenkreuz gesetzt. Darunter steht: 'Durchbruch im Sprachstreit: Umfragen ergeben Form des Gendersternchens, mit dem die Mehrheit der Deutschen einverstanden wäre.'"
Ja, die Karikatur wird sogar abgebildet. In der Bildunterschrift steht dann die Warnung "Achtung: Diese Karikatur zu teilen, kann Strafverfolgung nach sich ziehen".
Dass solch Pipifax in offenbar ziemlich vielen Fällen die Justiz beschäftigt, deren Überlastung allenthalben beklagt wird, zählt nicht allein, aber inzwischen schon auch zu den Verdiensten der gescheiterten Ampelkoalitions-Regierung – mit Vizekanzler Habeck als einem ihrer stärksten Köpfe.
Altpapierkorb (KEF für Medienwächter? "Überfinanzierte" Medienwächter? "Operation Abendsonne", Albanien, Griechenland)
+++ Die gerade oft erwähnte KEF, also Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, sollte am besten auch den Bedarf der (ebenfalls aus dem Rundfunkbeitrag finanzierten) Landesmedienanstalten berechnen. Also der Bundesländer-Behörden, die für privaten Rundfunk und einiges sonstige Pipapo zuständig sind. Das fordert der Medienrechtler Frederik Ferreau, der als stellvertretendes Mitglied der Medienkommission der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen selber zum Medienwächter-Komplex gehört, bei "epd medien". +++ Was der Sache aktuelle Brisanz verleiht: dass Bayerns Rechnungshof die bayerische Medienwächter-Behörde gerade als "seit vielen Jahren strukturell überfinanziert" bezeichnete. Das berichtet der KNA-Mediendienst (Abo). Stimmt nicht, reagiert die BLM. Bei ihr "läge die Vergütung der Spitzenpositionen ... unter den beim Bayerischen Rundfunk gezahlten Summen". +++
+++ "Solange es keinen vom Bundestag beschlossenen Haushalt für das Jahr 2025 gibt, kann die als Digital Services Coordinator (DSC) fungierende Bundesnetzagentur nicht allen notwendigen Personalbedarf finanzieren". Dort sollten eigentlich 99 Planstellen besetzt werden, damit die deutsche Umsetzung des Digitale-Dienste-Gesetzes der EU, gemeinsam mit den auch ins Boot geholten Landesmedienanstalten, in Gang kommt. Das meldete netzpolitik.org in einem (langen) Überblick über EU-Gesetze in der deutschen "Warteschlange". +++
+++ Wo künftig noch besser verdient wird: auf den Spitzenposten in Claudia Roths Kultur-Staatsministerium, das ja auch für Medien zuständig ist (also sofern es da Bundes-Kompetenzen und ministerielles Interesse gibt) . Dort läuft die sprichwörtliche "Operation Abendsonne", meldet die "Welt" (Abo). +++
+++ Nichts Gutes in Südosteuropa sehen die Reporter ohne Grenzen, die "Falschnachrichten und Propaganda" "in besonderem Maße" in Albanien beklagen, sowie eine "Skandalentscheidung" des griechischen Obersten Gerichtshofs: Der "lehnte ... den Antrag des Journalisten Stavros Malichoudis auf Einsicht in die Ermittlungsakte über seine Überwachung durch den griechischen Geheimdienst endgültig ab. Die Entscheidung enthält keine inhaltliche Begründung, sondern stellt lediglich fest, dass Stavros Malichoudis 'kein direktes Opfer' war." In diesem Fall geht es um geheimdienstlichen Einsatz der Spionagesoftware "Predator". +++ Ebenfalls aus Griechenlands Medienlandschaft berichtet Ferry Batzoglou in der "taz": "Wie der Teufel das Weihwasser meiden die großen Athener privaten Fernsehsender seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine im Frühjahr 2022 Berichte, wonach griechische Öltanker – darunter jene, die in Besitz der griechischen Medienmogule sind – trotz der EU-Sanktionen russisches Öl transportieren." +++
Das nächste Altpapier schreibt am Donnerstag Ralf Heimann.