Streit um Justizreform Brüssel stellt Warschau ein Ultimatum

28. Juli 2016, 10:22 Uhr

Im Streit um die umstrittene Reform des polnische Verfassungsgerichtes hat die EU-Kommission Warschau jetzt ein Ultimatum gestellt. Der Vize-Chef der EU-Kommission, Frans Timmermans, sagte am Mittwoch, die konservative PiS-Regierung habe drei Monate Zeit, um den Forderungen aus Brüssel nachzukommen. Geschieht das nicht, drohen Polen Sanktionen, die unter anderem einen Entzug des Stimmrechts in den EU-Gremien vorsehen.

PiS-Parteichef Kaczynski belustigt von Kritik

Im Januar hatte die EU erstmals im Konflikt mit einem Mitgliedsstaat das sogenannte Rechtsstaatsverfahren in Gang gesetzt. Brüssel kritisiert, dass die Justizreform die Befugnisse der Verfassungshüter einschränkt. Der Chef der PiS-Regierungspartei, Jaroslaw Kaczynski, wies am Donnerstag das Vorgehen aus Brüssel zurück.

Der "Bild"-Zeitung sagte er, dass von der EU-Kommission eingeleitete Rechtsstaatsverfahren bewege sich "völlig außerhalb der EU-Verträge". Das Verfahren sei "nichts als ein fröhliches Schaffen zum Vergnügen der EU-Kommission und ihrer Beamten". Auf die Frage, ob er die scharfen Töne aus Brüssel ernst nehme, sagte Kaczynski, die Kritik "belustige ihn", denn sie habe mit "dem aktuellen Zustand unseres Landes nichts gemein".  

Der polnische Innenminister Mariusz Blaszczak kommentierte das Ultimatum mit den Worten, Brüssel habe "offenbar die Lehren aus dem Brexit nicht gezogen".

Regelungen der umstrittenen Verfassungsreform

Die regierende PiS-Partei hatte nach ihrem Wahlsieg im vorigen Jahr per Eilgesetzgebung die Rechtsgrundlage für die Arbeit des Verfassungsgerichtes abgeändert. Künftig ist für ein gültiges Urteil des Gerichtes eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, statt wie bisher eine einfache Mehrheit.

Da die PiS-Partei bereits einen Teil der Verfassungsrichter durch eigene Kandidaten ersetzt hat, können diese eine Zweidrittelmehrheit blockieren und den Einspruch gegen ihre Gesetze unmöglich machen. Im März erklärte das Verfassungsgericht die neuen Regelungen der PiS für verfassungswidrig. Die Regierung weigert sich jedoch, das Urteil zu veröffentlichen. Es kann deshalb faktisch nicht in Kraft treten.

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Forderungen der EU-Kommission

Die EU-Kommission fordert im Streit um die Verfassungsreform unter anderem, dass Urteile veröffentlicht und bindend sind, um sicherzustellen, dass die Entscheidungen des Gerichts nicht von einem anderen Staatsorgan abhängig sind. Zudem verlangt das EU-Gremium, dass die drei Richter, die noch von der Vorgängerregierung im Oktober ernannte wurden, ihre Posten auch antreten dürfen.