Drei-Stufen-Test "KiKA Telemedien"

27. Februar 2024, 10:02 Uhr

Am Mittwoch, den 04. November 2015 startet der Drei-Stufen-Test für das Telemedienangebot "KiKA Telemedien" des gemeinsamen Kinderkanals von ARD und ZDF.

I. Drei-Stufen-Test-Verfahren

Der Rundfunkstaatsvertrag verpflichtet die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, neue oder veränderte Telemedien einem besonderen Genehmigungsverfahren, dem sogenannten Drei-Stufen-Test, zu unterziehen.

Der Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks hat in seiner Sitzung vom 02.11.2015 die Durchführung eines Drei-Stufen-Test-Prüfverfahrens für das Telemedienangebot "KiKA Telemedien" beschlossen. Start des Verfahrens ist der 04. November 2015. Im Rahmen dieses Verfahrens hat der Rundfunkrat zu prüfen,

1. inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht,
2. in welchem Umfang das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt,
3. welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist.

Der Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks, der die Telemedienangebote des KiKA federführend verantwortet, führt das Prüfverfahren für das Telemedienangebot "KiKA Telemedien" durch. Die Gremien der übrigen ARD-Landesrundfunkanstalten, des ZDF und der ARD-Programmbeirat werden in mitberatender Funktion am Verfahren beteiligt.

II. Angebotsbeschreibung

III. Gelegenheit zur Stellungnahme

Gemäß § 11 f Abs. 5 des Rundfunkstaatsvertrages ist Dritten durch den Rundfunkrat in geeigneter Weise, insbesondere im Internet, innerhalb einer Frist von mindestens sechs Wochen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Der Rundfunkrat des MDR hat beschlossen, den Zeitraum für die Abgabe von Stellungnahmen auf zwei Monate zu verlängern.

Dritte werden hiermit aufgefordert, bis Montag, den 4. Januar 2016 ihre Stellungnahme zu dem Telemedienkonzept "KiKA Telemedien" abzugeben.

Die Stellungnahmen sind per E-Mail oder per Post an die Vorsitzende des Rundfunkrates, Frau Prof. Gabriele Schade an die folgende Adresse zu richten:

per Email:
rundfunkrat@mdr.de

per Post:
Mitteldeutscher Rundfunk
Rundfunkrat
04360 Leipzig

Der Rundfunkrat ist zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen verpflichtet (vgl. Ziffer II. Abs. 3 ARD-Genehmigungsverfahrens). Bitte kennzeichnen Sie Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse und übermitteln diese gesondert in sicherer Form (per Post mittels Einschreiben/Rückschein) an den Rundfunkrat.

Dritte können ihre Stellungnahmen auch unmittelbar an den/die Gutachter/Gutachterin (s. unten IV) senden. Der/die Gutachter/Gutachterin wird vertrauliche Daten aus Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht im Gutachten ausweisen und bei unmittelbarer Zusendung nicht an den Rundfunkrat weiterleiten.

IV. Gutachten zu den marktlichen Auswirkungen

Zu den marktökonomischen Auswirkungen des zu prüfenden Telemedienangebotes wird der MDR-Rundfunkrat gemäß der Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags gutachterliche Beratung durch unabhängige Sachverständige hinzuziehen.

Zur Auswahl des unabhängigen Sachverständigen führt der Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks vom 4. November 2015 bis 19. November 2015 ein nicht-förmliches Interessenbekundungsverfahren durch.

Die Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung für das Angebot steht hier zum Download bereit:

Der MDR-Rundfunkrat wird den Namen des/der Gutachters/Gutachterin unverzüglich nach dessen/deren Beauftragung auf dieser Internetseite veröffentlichen.

V. Entscheidung des Rundfunkrates

Der MDR-Rundfunkrat wird das Ergebnis seiner Beratung einschließlich der eingeholten Gutachten unter Wahrung von Geschäftsgeheimnissen auf dieser Internetseite bekannt geben.