211. Sitzung | 30. Januar 2023 Wesentliche Ergebnisse aus der Sitzung des Rundfunkrates des Mitteldeutschen Rundfunks

28. Februar 2023, 10:03 Uhr

  • Nichtöffentlicher Sitzungsteil

Antrag auf Zustimmung zur Fortsetzung der ARD-Serie "In aller Freundschaft" (Staffeln 27 und 28)

Der Rundfunkrat stimmte zur Fortsetzung der fiktionalen Serie "In aller Freundschaft" mit zwei weiteren Staffeln (27 und 28) je 42 Folgen à 43:30 Minuten der Beauftragung der Saxonia Media Filmproduktionsgesellschaft mbH mit Sitz in Leipzig zu.

"In aller Freundschaft" wird vom MDR und der ARD Degeto seit dem 26. Oktober 1998 in Das Erste eingebracht. Zuletzt hatte der Rundfunkrat im Mai 2020 der Fortsetzung der Serie für die Sendejahre 2021 bis 2023 (24. bis 26. Staffel) zugestimmt. Zuvor hatte der Rundfunkrat 2017 die Produktion der vorherigen Staffeln bestätigt. Der Sendeplatz im ERSTEN bleibt wie bisher Dienstagabend um 21.00 Uhr. Bis zu 5 Mio. Zuschauerinnen und Zuschauer verfolgten Woche für Woche die Geschichten um das Ensemble der Sachsenklinik. Inhaltlich würden in dieser Krankenhausserie gesellschaftsrelevante Themen sowohl in den Episodenfällen als auch im Staffelbogen aufgegriffen: Die Serie zeige menschliche und nahbare Figuren mit einem Hintergrund von über 25 Jahren Lebensgeschichte.

Antrag auf Zustimmung zur Fortführung des Produktionsvertrags der ARD-Serie "Sturm der Liebe" (Staffel 24 und 25)

Der Rundfunkrat stimmte zur Fortsetzung der Telenovela "Sturm der Liebe" um 330 weitere Folgen à ca. 49 Minuten der Beauftragung der Bavaria Fiction GmbH zu.

Nach Angaben der ARD sei seit dem Sendestart 2005 "Sturm der Liebe" ein wichtiger Bestandteil des Nachmittagsprogramms des Ersten. In der ARD-Mediathek sei die Serie sehr erfolgreich und eine starke Marke der ARD.

Antrag auf Zustimmung zur Fortführung des Produktionsvertrags der ARD-Serie "Rote Rosen" (Staffel 22 und 23)

Der Rundfunkrat stimmte zur Fortsetzung der Telenovela "Rote Rosen" um 330 weitere Folgen à ca. 49 Minuten der Beauftragung der Studio Hamburg Serienwerft GmbH zu.

Nach Angaben der ARD werde "Rote Rosen" vom Publikum sehr gut angenommen. Die Serie greife aktuelle gesellschaftliche Themen auf und zeige Möglichkeiten, diese einzuordnen. Damit erfülle "Rote Rosen" Teile des öffentlich-rechtlichen Auftrags.

Die Serie "Rote Rosen" habe vor dem Hintergrund ihres großen Erfolgs bei den Nutzenden einen hohen Repertoirewert für die ARD. Neben der Platzierung im ERSTEN und in der ARD Mediathek werde sie aktuell sowohl im MDR, HR, RBB und auch im NDR Fernsehen wiederholt.

Gemäß § 17 Abs. 4 Ziff. 8 des MDR-Staatsvertrages ist bei der Übernahme von Verpflichtungen im Wert von mehr als 2 Mio. Euro bei Verträgen über die Herstellung oder den Erwerb von Programmteilen die Zustimmung des Rundfunkrates erforderlich.

Interessenkollision nach § 15 MDR-StV

In seiner Sitzung am 14.11.2022 hatte sich der Rundfunkrat dazu verständigt, für seine Entscheidungsfindung zur Frage der Feststellung einer Interessenkollision bei Mitgliedern des Rundfunkrates eine unabhängige rechtsgutacherliche Stellungnahme einzuholen. Hintergrund ist der novellierte MDR-Staatsvertrag, der u.a. die Vorschriften zu Unvereinbarkeiten mit einer Mitgliedschaft im Rundfunkrat, sog. Inkompatibilitäten, neu geregelt hatte.

Der Rundfunkrat ließ sich das Gutachten präsentieren und tauschte sich mit den Gutachtern zu den Ergebnissen der Stellungnahme aus. Die aus den Ergebnissen des Gutachtens abzuleitenden Empfehlungen sollen nun beispielsweise Verwendung für Handlungsanleitungen und Checklisten finden. Damit soll bewertet werden können, ob es Anhaltspunkte gibt, dass wirtschaftliche oder sonstige Interessen vorliegen könnten, die geeignet sind, eine Erfüllung der Aufgaben als Rundfunkratsmitglied zu gefährden.

Öffentlicher Sitzungsteil

Bericht des Rundfunkratsvorsitzenden

Herr Bauer berichtete u. a. über die vorgesehene Stellungnahme der GVK zum Entwurf des 4. Medienänderungsstaatsvertrags und hier insbesondere zu den Regelungen zu Compliance, Transparenz und Gremienkontrolle. Im Ergebnis werde die Stellungnahme nun finalisiert und fristgerecht bis 31. Januar 2023 eingebracht.

Weiterhin informierte er zum Verfahrensstand zwischen dem Sächsischen Beamtenbund und dem Rundfunkrat vor dem Verwaltungsgericht Leipzig.

Er wies zudem auf die Veranstaltung der Medientage Mitteldeutschland am 3./4. Mai 2023 in Leipzig hin. Der Kongress werde rund 20 Podiumsrunden, Vorträge und Präsentationen zu Themen aus Medienpolitik, Regulierung und Entwicklungen in der Medienlandschaft bieten. Das ausführliche Programm werde voraussichtlich im März auf www.medientage-mitteldeutschland.de veröffentlicht werden.

Bericht der Intendantin

Die Intendantin informierte über aktuelle medienpolitische Entwicklungen: Die Länder hätten sich in einer zweitägigen Klausur der Rundfunkkommission am 19. und 20. Januar weiter über den Reformprozess von ARD, ZDF und Deutschlandradio beraten. In dem im Ergebnis gefassten Beschluss hätten alle Länder die wichtige Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Gesellschaft und die Demokratie unterstrichen und zugleich ihren Reformkurs, der durch den 3. Medienänderungsstaatsvertrag und den Entwurf des 4. Medienänderungsstaatsvertrags angestoßen worden sei, durch die Definition konkreter Reformfelder bekräftigt: 1. Digitale Transformation gestalten und Qualität stärken, 2. Strukturen und Zusammenarbeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks optimieren und Beitragsstabilität sichern, 3. Good Governance weiter stärken. Auch solle ein sog. "Zukunftsrat" eingerichtet werden.

Zudem hätten die Länder die bisherigen Bemühungen der Rundfunkanstalten und ihrer Gremien begrüßt und sie aufgefordert, weiter konsequent an Maßnahmen zur zukunftssicheren Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu arbeiten.

Die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei auch Kernthema einer von den Regierungsfraktionen und der Fraktion der LINKEN beantragten Enquete-Kommission im Landtag Sachsen-Anhalt. Die Kommission wolle den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Gänze in den Blick nehmen und unter Einbezug von Sachverständigen über Struktur, Akzeptanz und Gremienaufsicht diskutieren. Der Landtag von Sachsen-Anhalt nehme so qua medienpolitische Kompetenz seine Verantwortung wahr, um selbst Optionen und Gestaltungsmöglichkeiten zu eruieren.

LINK:Drs 8/2144 - Einsetzungsantrag (sachsen-anhalt.de)

Zum Entwurf des 4. Medienänderungsstaatsvertrags führte die Intendantin aus, die Länder hätten vorgesehen, auf gesetzlicher Grundlage einheitliche Compliance-Regelungen für ARD, ZDF und Deutschlandradio zu schaffen. Die ARD habe Ende 2022 einen verbindlichen Compliance-Leitfaden und weitere Maßnahmen für die gesamte ARD beschlossen. Diese eigenständigen Maßnahmen gingen über die vom Gesetzgeber vorgesehenen Regelungen hinaus. Der MDR und seine Compliancestrukturen seien an vielen Stellen Blaupause für diese Maßnahmen gewesen.

Der 3. Medienänderungsstaatsvertrag befände sich nun vielerorts im parlamentarischen Verfahren, so auch in Sachsen-Anhalt und Sachsen. Der Landtag in Dresden habe im Januar 2023 zu diesem Zweck eine Sachverständigenanhörung durchgeführt, an der der neue ARD-Vorsitzende Prof. Dr. Kai Gniffke und sie als Experten teilgenommen hätten, erklärt die Intendantin. Der ARD-Vorsitzende habe auch hier den Reformwillen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bekräftigt.

Unter dem ARD-Vorsitz des SWR werde der Ende 2022 begonnene Reformkurs weiter konsequent fortgesetzt. Hierzu hätten sich die Intendantinnen und Intendanten der Landesrundfunkanstalten auf einer Sitzung am 19.01.2023 weiter verständigt. Die Projekte der Strukturreform, die 2017 während des ARD-Vorsitzes des MDR auf den Weg gebracht wurden, sollten weiter umgesetzt werden und sich auf Basis einer gemeinsamen SAP-Infrastruktur, die als Pilot zum Anfang 2023 beim MDR gestartet sei, zu "Shared-Service"-Modellen im Bereich Verwaltung weiterentwickeln. Außerdem solle durch den technologischen Ausbau der digitalen Infrastruktur und die Etablierung einer einheitlichen IT-Infrastruktur mehr Standardisierung und mehr Arbeitsteilung entstehen, sodass langfristig ein föderales Netzwerk mit konkreten Verantwortungen entsteht. Es sei zudem geplant, die Kooperation auch im Programm weiter auszubauen. So würden derzeit Modelle für die stärkere Zusammenarbeit über Kompetenzzentren und Konzepte für gemeinsame Poollösungen geprüft. Entscheidende Prämisse hierfür bleibe die Stärkung der regionalen Identität.

Das MDR-Meinungsbarometer für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, "MDRfragt", habe Mitte Januar 2023 sein 3. Jubiläum gefeiert. Der MDR erhebe im Rahmen von Online-Befragungen die Meinungen und Stimmungslagen zu aktuellen gesellschaftlich relevanten Themen. Die Bilanz von "MDRfragt" sei positiv: Mehr als 63.000 Menschen seien derzeit angemeldet und Teil der Community, im Schnitt hätten sich jeweils rund 25.000 Personen an insgesamt 150 Befragungen beteiligt. Der NDR habe die Idee aufgegriffen und ein eigenes Tool umgesetzt, auch die ARD zeige Interesse an dem Meinungsbarometer.

LINK:MDRfragt – das Meinungsbarometer für Mitteldeutschland | MDR.DE

Die Intendantin informierte zudem über die bisherigen Gespräche mit dem Verlegerverband BDZV und ihre geplante Fortsetzung sowie über die Fortführung des MDR-Transformationsprozesses im Jahr 2023, der unter anderem durch die digitalen Inhalte-Offensiven in den Bereichen Information, Dokumentation, Fiktion und Kultur umgesetzt werde.

Bericht der Verwaltungsratsvorsitzenden / Einbringung des Personalvorschlags des Verwaltungsrats für die Nachfolge der Intendantin

Die Verwaltungsratsvorsitzende informierte über die Sitzung des Verwaltungsrates vom 23. Januar 2023 und erläuterte anschließend die Einbringung des Personalvorschlags des Verwaltungsrats für die Nachfolge der Intendantin.

Behandelt worden sei der abschließende Bericht der Rechnungshöfe über die Prüfung "Controlling beim MDR". Der Verwaltungsrat setze sich regelmäßig und ohne Ausnahme mit den Berichten auseinander, die die Landesrechnungshöfe zum MDR verfassten. Zuletzt habe sich der Verwaltungsrat in der Sitzung im November 2022 bereits ausführlich mit dem Entwurf der Prüfungsmitteilung zum Controlling beim MDR durch den federführenden Thüringer Rechnungshof für den Zeitraum 2016 bis 2020 beschäftigt. Schwerpunkte der Prüfung seien das Finanzcontrolling und die Kostenrechnung sowie das Programm-, das Produktions- und das Personalcontrolling gewesen. Im Kern bewerte der Verwaltungsrat Rechnungshofberichte grundsätzlich als hilfreich und gehe konstruktiv damit um. Mit den Feststellungen der Rechnungshöfe setzte sich der Verwaltungsrat auseinander, bewerte diese und leite daraus auch Maßnahmen für den MDR ab. Der Verwaltungsrat müsse aber zugleich darauf achten, dass die Rechnungshöfe nicht zu sehr in die Aufgaben einer sich selbst verwaltenden Anstalt des öffentlichen Rechts hineinwirkten. Verantwortlich für das Operative sei die Geschäftsleitung des MDR, für die Finanzkontrolle habe der Verwaltungsrat Sorge zu tragen.

Im Ergebnis sei in der Diskussion bisher festgehalten worden: Das für den MDR wichtigste Ergebnis der Prüfung sei, dass die Rechnungshöfe keinerlei Verstöße gegen den MDR-Staatsvertrag sowie die MDR-Finanzordnung festgestellt hätten. Diese Vorgaben würden vom MDR eingehalten. Die öffentlich teilweise geäußerte Sorge, der MDR rutsche in eine Pleite, sei unbegründet. Der MDR habe Rücklagen und werde diese weiter systematisch abbauen. Eine logische Folge davon sei, dass die Jahresplanungen deshalb erst einmal mit einem geplanten Defizit aufwarteten. Dieses geplante Defizit würde durch den Verbrauch der Rücklagen ausgeglichen. Dieses seit Jahren praktizierte Verfahren entspreche nicht nur den Reglungen der MDR-Finanzordnung, sondern sei auch KEF-konform, weil es zum geforderten Abbau der Eigenmittel beitrage.

Eine Frage sei, wie der MDR in die Zeit steuere, in der keine Rücklagen mehr vorhanden seien. Stand heute werde das ab den Jahren 2025 ff. der Fall sein. Dann müssten Erträge und Aufwendungen weitgehend im Gleichgewicht stehen. Hier habe sich der Verwaltungsrat daher unterrichten lassen, mit welchen Maßnahmen der MDR einem strukturellen Defizit entgegenwirken wolle. Der Verwaltungsrat werde die gesamte Thematik weiter engmaschig im Auge behalten.

Für den kontinuierlichen Betrieb und die Weiterentwicklung der MDR Speicherinfrastruktur stimmte der Verwaltungsrat der Teilnahme des MDR an dem gemeinschaftlichen Rahmenvertrag von ARD/ZDF zur Lieferung von IT-Systemen und Supportleistungen zu.

Der Verwaltungsrat habe sich über die aktuelle Lage und Aussichten zum Thema Energie im MDR informieren lassen. Die Kostenrechnung des MDR für Energie sei mit der KEF abgestimmt. Zudem arbeite der MDR weiter an einem energieeffizienten Umgang mit Strom und Gas. Mit Blick auf die steigenden Energiepreise habe der MDR Vorsorge in der Finanzplanung für das Jahr 2023 getroffen und entsprechende Posten eingestellt. Damit habe sich der Verwaltungsrat in der Wirtschaftsplanung für 2023 ausführlich befasst.

Personalvorschlag des Verwaltungsrats für die Nachfolge der Intendantin

Frau Diezel führte aus, die Amtszeit von Frau Prof. Wille als Intendantin des MDR ende am 31. Oktober 2023. Frau Prof. Wille habe in der Sitzung des Rundfunkrats vom 14.11.2022 erklärt, sich nicht für eine dritte Amtszeit bewerben zu wollen. Für den Verwaltungsrat ergebe sich daraus die Aufgabe, dem Rundfunkrat gem. § 27 Abs. 1 MDR-StV bis zum 31.01.2023 einen Vorschlag für einen neuen Intendanten zu unterbreiten.

Der Verwaltungsrat habe auf seiner Sitzung am 13. Januar 2023 einstimmig beschlossen, dem Rundfunkrat Herrn Ralf Ludwig für die Wahl zum neuen Intendanten des MDR vorzuschlagen.

Der Staatsvertrag mache keine Vorgaben dafür, wie der Verwaltungsrat zu seinem Vorschlag kommt. Das vom Verwaltungsrat beschlossene Auswahlverfahren sah erstmals im MDR die öffentliche Ausschreibung dieser Position vor. Für das Verfahren habe sich der Verwaltungsrat auf Verfahrensschritte verständigt, die bei entsprechenden Bewerbungsverfahren üblicherweise angewendet würden.

Dazu habe der Verwaltungsrat mehrere Sondersitzungen und Videoschalten und die Vorstellungsgespräche abgehalten.

Zunächst sei die gemeinsame Abstimmung des Verwaltungsrates über den Ausschreibungstext erfolgt. Dabei habe sich der Verwaltungsrat beim Ausschreibungstext an anderen Ausschreibungen entsprechender Positionen orientiert, aber natürlich explizit die Heraus- und Anforderungen für die Leitung des MDR im Blick gehabt. Zudem habe sie sich auch mit Vorsitzenden anderer Rundfunk- und Verwaltungsräte über deren Vorgehen und Erfahrungen ausgetauscht. Die Ausschreibung habe der Verwaltungsrat dem Rundfunkrat unmittelbar mit Veröffentlichung übermittelt. Sie sei regional und deutschlandweit geschaltet worden.

Zur Unterstützung im Auswahlprozess, also insbesondere organisatorischer und formaler Prozesse, habe der Verwaltungsrat einen externen Personaldienstleister hinzugezogen. Auch hierzu habe sie bereits in der Rundfunkratssitzung am 5. Dezember 2022 informiert. Die Bewerbungen seien dann direkt beim Verwaltungsrat eingegangen.

Insgesamt seien 29 Bewerbungen eingegangen. Ein Drittel der Bewerbungen seien von Frauen gekommen. Ein weiteres Drittel der Bewerbungen sei von außerhalb der Medienbranche gekommen. Ein Viertel seien interne Bewerbungen gewesen.

Der Verwaltungsrat habe eine sehr ausführliche, intensive Sichtung der eingegangenen Bewerbungen nach Ende der Bewerbungsfrist nach den Kriterien entsprechend der Ausschreibung vorgenommen: Ausbildung, Berufserfahrung, Branchenerfahrung, kaufmännische Erfahrung, medienpolitische Kenntnisse, Erfahrungen im Bereich der strategischen Ausrichtung, Gremienerfahrung, regionaler Bezug sowie sonstige relevante Kenntnisse und Fähigkeiten. Dabei sei auch stets qualifiziert zu bewerten gewesen, seit wann und wo der oder diejenige Bewerberin tätig gewesen sei, welche Erfahrungen es genau gebe und welche aktuellen sowie gegenwärtigen Kenntnisse gegeben seien.

Der Verwaltungsrat habe sich jede Bewerbung, welche die formellen Kriterien grundsätzlich erfüllte, sehr genau angeschaut. Dann habe der Verwaltungsrat gemeinsam, in Abstimmung und Anwesenheit aller Verwaltungsratsmitglieder sowie einstimmig entschieden, wer zu Gesprächen eingeladen werde. Aus dem Kreis derjenigen, die sich fristgerecht beworben hätten, seien somit nach dem Grundgedanken der Bestenauslese die Geeignetsten entsprechend der Kriterien der Ausschreibung zu Vorstellungsgesprächen nach Leipzig eingeladen worden. Dabei sei gemeinsam entschieden worden, sich für die Vorstellungsgespräche auf Bewerbende zu konzentrieren, die die Kriterien der Ausschreibung vollumfänglich  besonders qualifiziert erfüllten; die eine realistische Chance bzw. Perspektive hätten, den Anforderungen der Position in Anbetracht der Größe des MDR, der Anzahl der Mitarbeitenden und des zu verantwortenden Budgets umfassend gerecht zu werden; sowie diejenigen, die die gegenwärtigen Herausforderungen im MDR und in der ARD kennen und diese sofort mitgestalten könnten.

Die Gespräche seien nach einem strukturierten Fragenkatalog durchgeführt worden, der zuvor mit den beratenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern diskutiert und besprochen worden sei. Der Verwaltungsrat habe sich die Zeit genommen, alle Fragen vor den Gesprächen miteinander durchzugehen. An diesen Vorstellungsgesprächen hätten alle Verwaltungsratsmitglieder sowie in beratender Funktion der Vorsitzende des Rundfunkrats und seine zwei Stellvertreter, ein Sprecher der Freienvertretung des MDR, ein Sprecher des Beirats der Intendantin sowie die Gleichstellungsbeauftragte des MDR teilgenommen. Diese hätten auch Gelegenheit gehabt, den Kandidaten Fragen zu stellen und sich in den daran anschließenden Auswertungsrunden zu den Kandidaten zu äußern. Diese Möglichkeit sei umfänglich wahrgenommen worden. Der Verwaltungsrat habe, wie sie am 5. Dezember 2022 im Rundfunkrat berichtet habe, den Wunsch geäußert, die Beschäftigtenvertreterinnen und -vertreter mit jeweils einer Vertreterin bzw. einem Vertreter im Auswahlverfahren im Rahmen der Vorstellungsgespräche in beratender Funktion einzubeziehen. Der Gesamtpersonalrat habe das Angebot zur Teilnahme an den Vorstellungsgesprächen nicht wahrgenommen. Der Austausch und die Rückmeldungen der beratenden Teilnehmer seien für den Verwaltungsrat sehr hilfreich und unterstützend gewesen.

Die Entscheidung, wer zum Kandidaten für die Aufgabe des Intendanten bestimmt werde, habe dann aber, wie im MDR-Staatsvertrag festgelegt, allein beim Verwaltungsrat gelegen.

Wie in Bewerbungsverfahren üblich, hätten alle am Verfahren beteiligten Personen über sämtliche Vorgänge im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren gegenüber anderen Mitarbeitenden und dritten Personen Vertraulichkeit zu wahren. Aus Daten- und Persönlichkeitsschutz habe man diese Verschwiegenheit vereinbart und dies den Bewerberinnen und Bewerbern auch zugesichert.

Im Ergebnis dieses Bewerbungsverfahrens habe der Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 13. Januar 2023 einstimmig beschlossen, dem Rundfunkrat Herrn Ralf Ludwig für die Wahl zum neuen Intendanten des MDR vorzuschlagen.

Für Herrn Ludwig spreche, dass dieser die in der Stellenausschreibung formulierten Anforderungen an das fachliche und persönliche Profil in besonderer Weise erfüllt. Es kann erwartet werden, dass Herr Ludwig den Anforderungen, die an das Amt des Intendanten gestellt werden, jederzeit voll entspricht und er den MDR in den nächsten sechs Jahren strategisch gut positionieren und führen werde.

Herr Ludwig verfüge über profunde medienpolitische Kenntnisse und insbesondere durch seine Tätigkeit als Verwaltungsdirektor über eine langjährige Führungs- und Managementerfahrung mit hoher Budgetverantwortung im MDR.

Seit Januar 2020 sei er mit der Wahrnehmung der Vertretung der Intendantin betraut.

Hinzu kämen sein damit verbundenes fundiertes Fachwissen und seine Erfahrung mit den Strukturen und Prozessen der ARD, u.a. verantwortet Herr Ludwig als Gesamtprojektleiter das ARD-Strukturprojekt "SAP-Prozessharmonisierung". Während des ARD-Vorsitzes des MDR habe Herr Ludwig und sein Team für die ARD gewichtige wirtschaftliche Reformvorhaben in Angriff genommen.

Herr Ludwig vereine Empathie, Authentizität und Leidenschaft mit Führungsqualität. Er ist tief in der Region Mitteldeutschland verwurzelt.

Herr Ludwig habe dem Verwaltungsrat klar und sehr überzeugend seine Vorstellungen für die programmlich-inhaltliche und organisatorische Weiterentwicklung des MDR darstellen können. Die wesentlichen Punkte seiner strategischen Vorstellungen habe er dem Verwaltungsrat schwerpunktmäßig dargelegt.

Herr Ludwig sehe die von der ARD in Gang gesetzten Strukturreformprojekte sowie die medienpolitischen Reformen im Zuge der Novellierung des Medienstaatsvertrages als eine Chance zur Veränderung, die er wahrnehmen möchte.

Die konsequente Fortsetzung des MDR-Transformationsprozesses bilde ein wichtiges Element seiner strategischen Vorstellungen als Intendant, wobei er die Digitalisierung und Crossmedialität mit qualitativ hochwertigen journalistischen Angeboten vorantreiben möchte.

Als Intendant wolle er sein Augenmerk auf die Stärkung der Regionalität legen. Dabei gehe es ihm darum, den MDR als starke Stimme des Ostens bundesweit verstärkt zu etablieren, die journalistischen Ressourcen für Nachrichten und Hintergrund­informationen, Kultur und Dokumentation auch nonlinear zu stärken, den Ausbau der Osteuropaberichterstattung voranzutreiben, die regionale Produzentenlandschaft zu stärken sowie strategische Partnerschaften einzugehen.

Herr Ludwig wird sich für die Ausweitung von Kooperationen innerhalb der ARD einsetzen. Das bedeutet die konsequente Umsetzung der Strukturprojekte aus 2017, aber auch die Realisierung von Kooperationen im Programmbereich.

Zu seinen Zielen gehöre der Umbau der ARD zu einem föderalen Inhaltenetzwerk und eine schnellere Vernetzung innerhalb der ARD. Dazu gehöre auch die Schaffung einer einheitlichen technologischen Plattform innerhalb der ARD. Herr Ludwig befürworte eine gemeinsame Mediathek von ARD und ZDF.

Die strategischen Vorstellungen von Herrn Ludwig ließen erwarten, dass unter seiner Leitung der notwendige digitale Transformationsprozess mit den zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen fortgesetzt werde und der MDR die mit dem digitalen Wandel verbundenen Herausforderungen erfolgreich bestehen werde.

Herr Ludwig habe dem Verwaltungsrat überzeugend darlegt, wie er als Intendant den MDR regional verankert weiterentwickeln und dafür Sorge tragen möchte, dass die Angebotsgestaltung nah an den Menschen und ihrer Lebenswirklichkeit ist. Bei seinen Überlegungen kommt dem im MDR etablierten Qualitätsmanagement zur systematischen Überprüfung der publizistischen Angebote ein hoher Stellenwert zu.

Seinen Willen zur ausgeprägten und transparenten Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsrat, dem Rundfunkrat, den Beschäftigtenvertretungen und seine Entwicklungsperspektiven für die Förderung der Gleichstellung im MDR habe er klar beschrieben.

Nach einem intensiven, mehrstufigen Auswahlverfahren sei der MDR-Verwaltungsrat überzeugt davon, mit Ralf Ludwig den richtigen Kandidaten für die künftige Führung des Mitteldeutschen Rundfunks ab November 2023 gefunden zu haben. Der Verwaltungsrat sei der Überzeugung, dass Ralf Ludwig den MDR in den nächsten Jahren strategisch gut positionieren und führen werde sowie die für die weitere Entwicklung des MDR und der ARD notwendige Perspektive sicherstelle.

Im Anschluss an die Ausführungen von Frau Diezel stellten die Mitglieder des Rundfunkrates ihre Fragen zu verschiedenen Aspekten des Auswahlverfahrens, auf welche die Verwaltungsratsvorsitzende antwortete.

Herbsttreffen der Medienfrauen

Der MDR-Rundfunkrat würdigte und unterstützt das Engagement der Medienfrauen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Der Rundfunkrat bestärkte die Medienfrauen in ihrem Anliegen, sich auch weiterhin für die Gleichstellung von Frauen in den öffentlich-rechtlichen Medienanstalten einzusetzen und sich darüber hinaus für die Rechte der Frauen in Deutschland und weltweit zu engagieren. Er begrüßte, dass das Treffen 2023 beim MDR stattfinden wird.

Das Herbsttreffen der Medienfrauen ist das jährliche Branchentreffen von Mitarbeiterinnen öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten. Das Treffen findet wechselnd am Sitz der Rundfunkanstalten statt. Die nächste Zusammenkunft ist am 29./30. September 2023 beim MDR in Leipzig geplant. Übergeordnetes Ziel der Medienfrauentreffen ist es, die Gleichstellung der Frau in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu thematisieren.

Berichte aus den Programmbeiräten ARTE Deutschland und ARTE G.E.I.E.

Die Vertreter des MDR-Rundfunkrates in den Programmbeiräten von ARTE Deutschland (Sarah Sieber) und ARTE G.E.I.E. (Sandro Witt) informierten über die Schwerpunkte des vergangenen Jahres.

Aus den Programmbeiräten wurde über verschiedene Themen der Programmbeobachtung berichtet, u. a. zu "Tracks – Russische Kulturschaffende gegen den Krieg" (ZDF/ARTE); "Europa. Kontinent im Umbruch", Folge: "Energie für alle", (MDR/ARTE), das kulturelle Angebot auf arte.tv und in den sozialen Netzwerken im Kontext der Coronakrise Anfang 2022, Programmschwerpunkte zu 30 Jahre ARTE; die täglichen und wöchentlichen Infomagazine von ARTE in Europa.

Der Marktanteil von ARTE lag in Deutschland mit 1,2 % leicht unter dem Niveau von 2021, in Frankreich blieb der Wert stabil (2,9 %). Non-linear verbuchte ARTE erneut höhere Abrufzahlen mit durchschnittlich 167 Mio. Abrufen (+10 %) im Monat. Das europäische Angebot konnte mit über 600 Mio. Videoabrufen (+56 %) zwischen 2021 und 2022 seine Reichweite stark steigern.

Die Programmbeiräte ARTE Deutschland und ARTE G.E.I.E. beraten die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung in Programmfragen.

gez. Dietrich Bauer
Vorsitzender des MDR-Rundfunkrates