178. Sitzung | 05. März 2018 Wesentliche Ergebnisse aus der Sitzung des MDR-Rundfunkrates

23. März 2018, 12:09 Uhr

Bericht des Rundfunkratsvorsitzenden

Der Rundfunkratsvorsitzende Horst Saage resümierte lobend die MDR-Federführung der ARD für die Berichterstattung von den Olympischen Winterspielen. Wegen der zähen Rechteverhandlungen standen nur wenige Monate für die Vorbereitung zur Verfügung. Deshalb sei die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Produktion und Redaktion hoch einzuschätzen. Dies gelte sowohl für die Übertragung und Kommentierung der Wettbewerbe als auch für die journalistische Begleitung des Sport-Großereignisses. Der Rundfunkrat begrüßte zudem, dass dies mit einem deutlich verkleinerten Team vor Ort und in enger Zusammenarbeit mit dem vom MDR in Leipzig eingerichteten nationalen Olympia-Übertragungszentrum gelang und hob die logistische Leistung des Sportteams hervor.

Zudem berichtete Herr Saage über die Preisträger 2018 für den Kinder-Online und den Kinderhörspielpreis des Rundfunkrates und die anstehende Preisverleihung. Beim Kinderhörspielpreis gab es insgesamt 21 Einsendungen, was mit einer Steigerung zum Vorjahr einhergeht. Beim Kinder-Online-Preis waren es 26 Einreichungen, was ebenfalls ein deutlicher Anstieg ist. Die Preise werden gemeinsam im Rahmen der Leipziger Buchmesse überreicht. Der Kinderhörspielpreis wird 2018 zum 13. Mal durch den MDR-Rundfunkrat verliehen, die Vergabe des Kinder-Online-Preises erfolgt zum fünften Mal. Die Preisgelder von jeweils insgesamt 6.000 Euro werden von den Gremienmitgliedern des MDR gestiftet. Beide Preise werden alle zwei Jahre vergeben.

Bericht der Intendantin

Die Intendantin berichtete eingangs über die Volksabstimmung in der Schweiz am 4. März 2018, bei der sich knapp 72 Prozent der Bürgerinnen und Bürger für den Erhalt der Rundfunkgebühren ausgesprochen haben. Als solidarisches System eines gemeinsamen Rundfunks tue man gut daran, bei der Erfüllung der Aufgabe genau hinzuschauen und zuzuhören, damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der Vielfalt seiner Angebote nah an den Bedürfnissen der Menschen bleibe, die ihn tragen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Nachbarland sei durch ein starkes und klares Votum der Schweizer Zivilgesellschaft gestärkt worden, dabei dürfe man jedoch nicht übersehen, dass er zugleich vor einschneidenden Reformen stehe. In der Bereitschaft, sich stetig weiterzuentwickeln, die eingeleitete ARD-Reform konsequent voranzutreiben, auf verändertes Nutzungsverhalten und auf dynamische Technologieschübe zu reagieren, liege auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland die Chance, das Vertrauen der Bevölkerung zu behalten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse den Dialog und die Qualitätsdiskussion mit den unterschiedlichen gesellschaftlichen Kräften aktiv, offen und auch selbstkritisch führen.

Die Intendantin informierte über den Stand der Novellierung des Telemedienauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, über den sich die Länder bislang nicht hätten einigen können. Sie verweist auf massive Bemühungen der Zeitungsverleger, im eigenen Interesse eine zeitgemäße Ausgestaltung des Telemedienauftrags zu verhindern. Dabei habe die ARD beispielsweise mit ihren Online-Angeboten zu den Olympischen Winterspielen in Südkorea mehr als 30 Millionen Visits gezählt. Auch Live-Streams und Video on Demand seien millionenfach nachgefragt gewesen. Das zeige, dass es die Nutzerinnen und Nutzer als selbstverständlich ansähen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Internet zeitgemäße Angebote unterbreiten könne.

Die Intendantin kam auf den 21. KEF-Bericht zu sprechen, der für ARD, ZDF und Deutschlandradio eine deutliche Veränderung der rechnerischen Prognose um mehr als 500 Mio. Euro gegenüber der Bedarfsanmeldung der Rundfunkanstalten für die Beitragsperiode 2017 bis 2020 beinhalte. Dies sehe die ARD deutlich anders, man könne die von der KEF getroffenen Annahmen nicht überall nachvollziehen. Künftige Beitragseinnahmen ließen sich im Unterschied zu Aufwendungen im Vorfeld nur schwer schätzen. Die KEF habe keinen Auftrag, sich zur Programmgestaltung zu äußern. Positiv sehe man hingegen, dass die KEF Einsparungen im IT-Bereich und die Einigung mit den Gewerkschaften zur Altersversorgung gewürdigt habe. Frau Prof. Wille informierte danach über den Stand der Auseinandersetzung mit Kabelnetzbetreibern.

Mit Blick auf den MDR berichtete die Intendantin vom seit 1.3.2018 tätigen neuen trimedialen Chefredakteur Tosten Peuker, der auf Stefan Raue folge. Sie informierte über die Neuausrichtung des Bereichs MDR Wissen und betonte abschließend mit Blick auf die "Me-Too-Debatte", dass beim MDR und in der ARD Null Toleranz in Sachen sexueller Belästigung gelte und man dabei sei, mit Partnern eine branchenübergreifende Beschwerdestelle einzurichten.

Bericht aus dem MDR-Verwaltungsrat

Die Vorsitzende des MDR-Verwaltungsrates informierte über die vergangene Sitzung vom 26. Februar 2018. Der Verwaltungsrat hat dem Abschluss eines Tarifvertrages über die Mindestvergütungen für die nicht sendewirksamen Tätigkeiten zugestimmt. Dabei handelt es sich um solche Tätigkeiten freier Mitarbeiterinnen, die z. B. im Rahmen von Off-Air Veranstaltungen oder für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erbracht werden. 

Ebenfalls zugestimmt wurde der Errichtung eines Multimedia-Studios einschließlich notwendiger Produktionsräume innerhalb des Bestandsgebäudes in Halle.

Weitere Themen waren die Vergabe der Unterhaltsreinigung an den Programmstandorten Leipzig und Halle und den Standorten der drei Landesfunkhäuser des MDR sowie die Jahresbilanzen der MDR-Beteiligungen in der DREFA-Mediengruppe und der MDR-Werbung.

Außerdem hat der MDR-Verwaltungsrat Dr. Karl Gerhold zum Vorsitzenden des Verwaltungsrates und Dr. Jürgen Weißbach zum Stellvertreter mit Wirkung zum 5. April 2018 gewählt. Der Vorsitz wechselt alle zwei Jahre zwischen den Mitgliedern aus Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen. Diesmal geht der Vorsitz von Thüringen auf Sachsen-Anhalt über.

Information zum Sachstand Umsetzung Datenschutzgrundverordnung

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Deutschland unmittelbar. Von dem sich daraus ergebenden Handlungsbedarf ist auch der Rundfunkrat des MDR betroffen. Der Rundfunkrat hat sich über den Stand der laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der DSGVO und die sich daraus für den MDR ergebenden Konsequenzen informiert. In Deutschland liegt die Zuständigkeit insoweit bei den Ländern, die im 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) den sich aus Art. 85 Abs. 1 und 2 DSGVO ergebenden Auftrag erfüllt haben. Darüber hinaus wollen die Staatsvertragsländer des MDR in einem MDR-Datenschutz-StV die Umsetzung der sich aus der DSVGO für den MDR ergebenden Fragen regeln.

Zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks - Auftrag und Legitimation

Der Rundfunkrat informierte sich über mögliche neue Ansätze zur Beauftragung und Strukturierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dazu erläuterte der Leiter der Stabsstelle Medienpolitik der Staatskanzlei Schleswig-Holstein, Dr. Matthias Knothe, das von ihm entwickelte "ABC-Modell" (Auftrag, Budgetierung, Controlling) als Zukunftsmodell einer konvergenten Medienwelt. So würde sich die Politik auf europäische und nationale Rechtsrahmen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschränken und die Ausgestaltung in Inhalt und Verbreitung innerhalb eines vorgegebenen Budgets den Rundfunkanstalten überlassen. Den Aufsichtsgremien (Rundfunk- und Verwaltungsräte) kämen dabei neue Verantwortungen und Aufgaben zu.

gez. Horst Saage
Vorsitzender des MDR-Rundfunkrates