159. Sitzung | 07. September 2015 Wesentliche Ergebnisse aus der Sitzung des MDR-Rundfunkrates

28. September 2015, 17:10 Uhr

Bericht der Rundfunkratsvorsitzenden

Die Rundfunkratsvorsitzende berichtete u. a. über die Studie der Otto-Brenner-Stiftung "Information oder Unterhaltung? - Eine Programmanalyse von WDR und MDR", in der die Fernseh-Programmprofile der Dritten von WDR und MDR untersucht wurden. Der MDR-Rundfunkrat wird sich dieses Themas im Rahmen seiner Auseinandersetzung mit Programminhalten und der Programmkontrolle annehmen. Der Fernsehausschuss wird sich mit der Studie befassen.

Der MDR-Rundfunkrat hat sich zudem über die Gremienvertretung in Aufsichtsorganen von MDR-Beteiligungsunternehmen berichten lassen.

Bericht der Intendantin

Frau Prof. Wille informierte über die Finanzbedarfsanmeldung der ARD für den 20. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Sie berichtete über das Konsultationsverfahren zum geplanten Jugendangebot von ARD und ZDF. Insgesamt seien 41 Stellungnahmen von 44 Verbänden und Vereinen dazu bei der federführenden Staatskanzlei in Sachsen-Anhalt eingegangen. Des Weiteren machte die Intendantin Ausführungen zur ARD-Themenwoche Heimat, die vom 4. bis 10 Oktober 2015 geplant sei. Außerdem ordnete sie die Rechtevergabe für die Olympischen Spiele 2018 bis 2024 an Privatsender ein. Die Intendantin berichtete über die internen Vorbereitungen des MDR auf den ARD-Vorsitz ab 1. Januar 2016. Zudem nahm sie Stellung zur Studie der Otto-Brenner-Stiftung "Information oder Unterhaltung? - Eine Programmanalyse von WDR und MDR" und verwies auf die vom MDR veröffentlichte Stellungnahme.

Information über Schreiben der rechtsaufsichtsführenden sächsischen Staatskanzlei vom 07.08.2015

Der Strategieprozess "MDR 2017", mit dem der Mitteldeutsche Rundfunk sich mit Blick auf Veränderungen in der digitalen Medienwelt und das veränderte Nutzungsverhalten des Fernseh- und Radiopublikums sowie der Nutzerinnen und Nutzer in den Telemedien restrukturieren will, verstößt nicht gegen Bestimmungen des MDR-Staatsvertrags oder allgemeine Rechtsvorschriften. Zu diesem Ergebnis kam die sächsische Staatskanzlei, die derzeit die Rechtsaufsicht über den Mitteldeutschen Rundfunk ausübt, in einer formellen rechtsaufsichtlichen Prüfung auf Antrag der thüringischen Staatskanzlei.

Information zu MDR 2017

Der MDR-Rundfunkrat hat sich in seiner Sitzung am Montag, 7. September 2015, in Leipzig ausführlich über den Strategieprozess "MDR 2017" informiert. Mitarbeiter aus den Projektgruppen innerhalb des Senders stellten die wichtigsten Weichenstellungen auf dem Weg zum integrierten trimedialen Multimediahaus vor. Es herrschte Einigkeit in dem Aufsichtsgremium, dass der Strategieprozess wichtig für die Zukunftsfähigkeit des MDR sei und deshalb mit unverminderter Kraft weiter geführt werden müsse.

Beauftragung zur Erstellung des marktökonomischen Gutachtens im Rahmen des Dreistufentestverfahrens MDR Telemedien

Seit 1. Juli 2015 führt der MDR-Rundfunkrat ein Drei-Stufen-Test Verfahren für das Telemedienangebot MDR-Telemedien. Hintergrund ist eine Regelung im Rundfunkstaatsvertrag, die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten in Deutschland verpflichtet, unter bestimmten Voraussetzungen neue oder wesentlich veränderte Telemedienangebote dem sogenannten "Drei-Stufen-Test", einem besonderen Genehmigungsverfahren, zu unterziehen. Die Aufsichtsgremien der Rundfunkanstalten verantworten die Verfahren. Sie prüfen inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht, in welchem Umfang das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt und welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist. Hierzu hat der für die Durchführung des Drei-Stufen-Tests zuständige Rundfunkrat gemäß Ziffer II. (5) des Genehmigungsverfahrens des Mitteldeutschen Rundfunk gutachterliche Beratung zu den marktlichen Auswirkungen des Angebots hinzuzuziehen. Der MDR-Rundfunkrat beschloss die Beauftragung eines entsprechenden Gutachtens.

Wahl des Vertreters für den Programmbeirat ARTE Deutschland

Der MDR-Rundfunkrat hat erneut Dr. Gerhart Pasch als Vertreter des MDR-Rundfunkrates für den Programmbeirat ARTE Deutschland gewählt. Der Programmbeirat ARTE Deutschland berät die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung in Programmfragen.

Bericht aus dem Programmbeirat ARTE G.E.I.E.

Der Vertreter des MDR-Rundfunkrates im Programmbeirat von ARTE G.E.I.E. informierte schriftlich über die Schwerpunkte im Sitzungszeitraum von Juni 2014 - Februar 2015. Unter anderem wurde über die Themen Wissenschaft, Sport, Serien, Jugendprogramme und Religion auf ARTE berichtet. Zudem wurde über die Medienlandschaft in Frankreich und Deutschland sowie die aktuelle Entwicklung des Senders diskutiert. Der Programmbeirat ARTE G.E.I.E. berät die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung in Programmfragen.

Sachstandsbericht Kabelstreit

Der Tagesordnungspunkt wurde auf die nächste Sitzung vertagt.

gez. Prof. Dr. Gabriele Schade, Vorsitzende des MDR-Rundfunkrates