Drei-Stufen-Test "KiKA-Telemedien"

26. Mai 2017, 16:41 Uhr

Der Rundfunkrat des MDR hat das Telemedienkonzept "KiKA-Telemedien" am 05.12.2016 einstimmig genehmigt.

I. Drei-Stufen-Test-Verfahren

Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verpflichtet ARD und ZDF, neue und veränderte Telemedien einem besonderen Genehmigungsverfahren, dem sog. Drei-Stufen-Test, zu unterziehen. Das zuständige Gremium (Rundfunkrat) hat hierbei zu prüfen,

  1. inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht,
  2. in welchem Umfang das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt,
  3. welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist.


Gemäß Art. 7 des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages ist diese Prüfung auch für die bereits bestehenden Angebote durchzuführen.

Der Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks hat das Prüfverfahren für das Angebot "KiKA-Telemedien" durchgeführt.

II. Gelegenheit zur Stellungnahme

Gemäß § 11 f Abs. 5 des Rundfunkstaatsvertrages ist Dritten durch das zuständige Gremium in geeigneter Weise, insbesondere im Internet, innerhalb einer Frist von mindestens 6 Wochen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Frist zur Stellungnahme wurde auf einen Zeitraum von zwei Monaten festgesetzt. Dementsprechend hatten Dritte vom 04.11.2015 bis 04.01.2016 Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben.

III. Gutachter zu den marktlichen Auswirkungen

Zu den Auswirkungen des o.g. Angebots auf den ökonomischen Wettbewerb hat der Rundfunkrat gutachterliche Beratung hinzugezogen. Zur Auswahl des unabhängigen Sachverständigen hat der Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks vom 04.11. bis 19.11.2015 ein nicht-förmliches Interessenbekundungsverfahren durchgeführt.

Der MDR-Rundfunkrat hat die Goldmedia GmbH Strategy Consulting mit der Erstellung eines Gutachtens zu den marktlichen Auswirkungen des Angebots "KiKA-Telemedien" beauftragt. Dritte konnten ihre Stellungnahmen zu diesem Angebot auch unmittelbar an die Gutachter übermitteln.

IV. Überarbeitung des Telemedienkonzepts

Auf Empfehlung des Telemedienausschusses des Rundfunkrats hat die Intendantin des Mitteldeutschen Rundfunks das Telemedienkonzept in mehreren Punkten modifiziert. Grundlage der Entscheidung des Rundfunkrats war das überarbeitete Telemedienkonzept in der Fassung vom 28.10.16.

V. Entscheidung des Rundfunkrates

Der Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunkrats hat das Telemedienkonzept "KiKA-Telemedien" in seiner Sitzung am 05.12.16 einstimmig genehmigt. Er hat festgestellt, dass das im Telemedienkonzept beschriebene Angebot den Voraussetzungen des § 11f Abs. 4 des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) entspricht und das Angebot vom Auftrag umfasst ist.

Die begründete Entscheidung, das marktliche Gutachten, das Gutachten zum qualitativen Beitrag sowie das genehmigte Telemedienkonzept sind als Download verfügbar.