Aufgaben MDR-Rundfunkrat überwacht Einhaltung des Auftrags

Der MDR-Rundfunkrat wacht darüber, dass der Mitteldeutsche Rundfunk seinen staatsvertraglichen Auftrag gemäß dem Gesetz erfüllt. Seine Mitglieder sind verpflichtet, sich für die Interessen des Rundfunks und seines Publikums einzusetzen.

Rundfunkratssitzung 07.12.2020
Bildrechte: MDR / Stephan Flad

Der Rundfunkrat trägt sehr viel Verantwortung. Er hat wichtige Kontroll- und Beschlussfunktionen, berät und beschließt über alle Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für den MDR. Auf diese Weise stellt er sicher, dass der MDR unabhängigen und vielfältigen Rundfunk macht, dass die gesetzlich festgelegten programmlichen und unternehmerischen Aufgaben erfüllt werden.

Die maßgeblichen Aufgaben des Rundfunkrates:

  • Wahl der/des Intendantin/Intendanten
  • Beratung der Intendantin/Intendanten in grundsätzlichen Fragen der Angebotsgestaltung
  • Überwachung der Einhaltung der Angebotsgrundsätze
  • Genehmigung des Wirtschaftsplanes und des Jahresabschlusses
  • Wahl und Abberufung des Verwaltungsrates
  • Anrufungsinstanz in Beschwerdesachen 
  • Durchführung des Prüfverfahrens für neue oder veränderte Telemedienangebote

Die Aufgaben des Rundfunkrates und seiner Ausschüsse sind in § 17 MDR-Staatsvertrag geregelt: