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In der 1992 vom Rundfunkrat verabschiedeten Satzung werden die Aufgaben der Kontrollgremien und der Intendantin festgelegt. Geregelt wird zudem der Umgang mit dem Rundfunkbeitrag.
Der Staatsvertrag ist gem. § 44 MDR-StV am 1. Juni 2021 in Kraft getreten. Gleichzeitig trat der Staatsvertrag über den MDR vom 30. Mai 1991, zuletzt geändert durch den Staatsvertrag vom 01. Februar 2018 außer Kraft.
Der Medienstaatsvertrag enthält die zentralen Regelungen für den öffentlich-rechtlichen und den privaten Rundfunk, Medienplattformen, Benutzeroberflächen und Medienintermediäre. Die PDF-Datei enthält eine Lesefassung.
Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten werden verpflichtet, gemeinsam ein Fernsehvollprogramm zu gestalten.
Mit dem Drei-Stufen-Test prüft der Rundfunkrat, ob ein neues oder wesentliche Änderungen bestehender Telemedienangebote zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehören.