Sachsen In den Gesundheits-Einrichtungen von Sachsen gibt es bald neue Corona-Regeln

13. Juli 2022, 17:44 Uhr

Das Bundes-Land Sachsen hat neue Corona-Regeln
für Gesundheits-Einrichtungen bestimmt.
Die neuen Corona-Regeln gelten ab dem 17. Juli.

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Das sind die neuen Corona-Regeln für Schutz-Masken:

Wenn Menschen in Gesundheits-Einrichtungen gehen:
Dann müssen sie dort keine FFP-2-Masken mehr anziehen.
Sie müssen nur noch medizinische Schutz-Masken anziehen.

Aber wenn es in den Gesundheits-Einrichtungen
Menschen aus Risiko-Gruppen gibt:
Dann sollen dort alle Menschen weiter FFP2-Masken anziehen.
So können die Menschen aus den Risiko-Gruppen
besser geschützt werden.

In Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
gibt es keine Schutz-Masken-Pflicht mehr.
Das bedeutet:
Menschen mit Behinderungen müssen dort
keine Schutz-Masken mehr anziehen.

Das sind die neuen Corona-Regeln für Pflege-Einrichtungen:

Viele Pflege-Kräfte arbeiten in Pflege-Einrichtungen.
Wenn die Pflege-Kräfte ge-impft oder genesen sind:
Dann müssen sie 2-mal in der Woche einen Corona-Test machen.
Und der Corona-Test muss negativ sein.

Wenn Menschen ihre Angehörigen
in Pflege-Einrichtungen besuchen wollen:
Dann müssen sie dafür einen negativen Corona-Test haben.

Das sind die neuen Corona-Regeln für Krankenhäuser:

Wenn die Menschen ge-impft oder genesen sind:
Dann müssen sie in den Krankenhäusern
keinen Corona-Test mehr machen.

Wenn die Pflege-Kräfte
nicht ge-impft oder genesen sind:
Dann müssen sie 2-mal in der Woche einen Corona-Test machen.
Und der Corona-Test muss negativ sein.

Wenn die Besucher in den Krankenhäusern
nicht ge-impft oder genesen sind:
Dann müssen sie einen negativen Corona-Test haben.
Nur dann dürfen sie in die Krankenhäuser kommen.

Über dieses Thema berichtet der MDR auch in schwerer Sprache: MDR SACHSEN | SACHSENSPIEGEL | 12. Juli 2022 | 19:00 Uhr