Vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Foto vom 25.10.18) hat am Donnerstag (25.10.18) die Verhandlung ueber die Rechtmaessigkeit der Einstellungspraxis kirchlicher Arbeitgeber begonnen.
Einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zufolge darf die Stelle einer Gleichstellungsbeauftragten Frauen vorbehalten sein. Bildrechte: imago/epd

Urteil des Bundesarbeitsgerichts Frauen können als Gleichstellungsbeauftragte bevorzugt werden

02. Januar 2025, 17:52 Uhr

Die Stelle einer Gleichstellungsbeauftragten darf allein Frauen vorbehalten sein. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Die Richter in Erfurt erklärten, es stelle keine Diskriminierung dar, wenn Landesgesetze nur Frauen als Gleichstellungsbeauftragte vorsähen. Anlass für das Urteil war ein Fall aus Schleswig-Holstein.

Einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt zufolge darf die Stelle einer Gleichstellungsbeauftragten allein Frauen vorbehalten sein. Es stelle keine unzulässige Diskriminierung wegen des Geschlechts dar, wenn landesgesetzliche Regelungen vorsehen, dass öffentliche Arbeitgeber nur Frauen als Gleichstellungsbeauftragte einstellen dürfen, entschieden die Richter.

AZ: 8 AZR 214/23

Stelle in Schleswig-Holstein ausgeschrieben

Zuvor hatte ein Landkreis in Schleswig-Holstein die Stelle einer Gleichstellungsbeauftragten ausgeschrieben. Männer oder Menschen mit diversem Geschlecht waren nicht angesprochen. Geklagt hatte eine Person mit männlichen und weiblichen Geschlechtsmerkmalen. Sie war zwar zum Vorstellungsgespräch eingeladen, bekam die Stelle aber nicht. Die zweigeschlechtliche Person fühlte sich hierdurch diskriminiert und klagte auf eine Entschädigung in Höhe von mindestens 7.000 Euro. Der Landkreis hatte die Stelle entsprechend der in Schleswig-Holsten geltenden gesetzlichen Regelungen mit einer Frau besetzt.

BAG spricht von entscheidender beruflicher Anforderung

Das BAG urteilte, es stelle eine "wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung" dar, dass die Gleichstellungsbeauftragte weiblich sei. Denn so werde sichergestellt, dass etwa im Zusammenhang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betroffene Frauen gegenüber einer weiblichen Gleichstellungsbeauftragten eher Hilfe suchen. Dass die Stelle einer Gleichstellungsbeauftragten nach den landesgesetzlichen Regelungen zwingend an Frauen vergeben werden muss, sei verhältnismäßig und auch verfassungsgemäß.

epd(mbe)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 02. Januar 2025 | 16:00 Uhr

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