Ein Richter im Verhandlungssaal.
Für Richter, Staatsanwälte oder Polizisten in Thüringen steigt nach Plänen des Landes kurz hintereinander erneut die Besoldung. (Symbolfoto) Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jens Wolf

Höhere Besoldung Wegen Bürgergeld: Thüringer Beamte sollen erneut mehr Geld erhalten

22. Januar 2023, 20:23 Uhr

Thüringer Beamte sollen in diesem Jahr erneut mehr Geld erhalten. Sie profitieren damit indirekt vom zum Jahresanfang gestarten Bürgergeld. Erst im Dezember war die Besoldung im Freistaat gestiegen.

Die geplanten höheren Besoldungen für Thüringer Beamte zum Jahresanfang sind Folge des gestiegenen Bürgergeldes. Grund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Das Einkommen der Beamten soll dadurch um 3,2 Prozent steigen. Bereits im Dezember wurde die Besoldung um 2,8 Prozent angehoben.

Alle Beamten erhalten höhere Besoldung

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss bei einer steigenden Grundsicherung auch die Besoldung angehoben werden. Demnach muss ein Beamter in der niedrigsten Besoldungsgruppe 15 Prozent mehr bekommen als ein Empfänger von Bürgergeld.

In Folge eines weiteren Urteils des obersten deutschen Verfassungsgerichts erhielten jedoch wegen des Abstandsgebotes auch alle anderen Thüringer Beamten eine höhere Besoldung, bestätigte das Finanzministerium auf Anfrage von MDR THÜRINGEN.

Und auch die Lebenshaltungskosten müssen laut Verfassungsgericht berücksichtigt werden. Dafür gebe es in diesem Jahr zusätzlich zwischen 1.000 Euro für eine Person und 3.000 Euro für eine vierköpfige Familie, erklärte Thüringens Finanzministerin Heike Taubert (SPD) bei der Vorstellung des Gesetzesentwurfes.

Die Regelung soll, nachdem das Gesetz in den nächsten Wochen verabschiedet ist, rückwirkend ab Jahresanfang gelten. Zu diesem Zeitpunkt war auch das Bürgergeld gestartet.

140 Millionen Euro im Thüringer Haushalt eingeplant

Thüringen plant dabei mit Kosten von 140 Millionen Euro. Bereits im vergangenen Dezember war die Besoldung der Thüringer Beamten um 2,8 Prozent gestiegen, als die Lohnerhöhungen für Angestellte auch auf Beamte übernommen wurden. Taubert (SPD) kritisierte, dass mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes "gewissermaßen die Tarifautonomie ausgehebelt wurde".

Beamten arbeiten in Thüringen unter anderem in der Landesverwaltung und als Lehrer, Polizisten, Staatsanwälte oder Richter. Letztere erhalten im Bundesvergleich in Thüringen bisher mit die niedrigsten Gehälter.

Mit dem Bürgergeld als Nachfolger des Hartz-IV-System sind unter anderem die Regelsätze seit Jahresanfang deutlich von 449 auf 502 Euro für die Empfänger gestiegen. Das ist aber nur ein Teil der umfangreichen Änderungen.

MDR (CH/rom)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN | MDR THÜRINGEN JOURNAL | 20. Januar 2023 | 19:00 Uhr

71 Kommentare

Kalibaum am 23.01.2023

@Gerald: Und ewig hält sich die selbe Lüge "Beamte zahlen keine Beiträge für ihre Altersversorgung". 1) Bereits bei Neuschaffung der Beamtenbesoldung (1951) wurden die Besoldung verringert ("Eckmann-Vergleich": 7%), damit daraus später die Versorgung (ergo die Pension) finanziert werden konnte. Durch das Bundesbesoldungsgesetz von 1957 wurden die Beamtenbezüge nochmals um 7 % gekürzt. Es gab sogar ein Hinweis, dass die so einbehalten Gelder als Rücklagen für die Versorgung genutzt werden sollten. Die Politik hat dieses Geld aber lieber für andere Themen verprasst.
2) Mit dem Versorgungsreformgesetz des Bundes vom 9. 7. 1998 wurde eine Versorgungsrücklage des Bundes eingeführt. Die jährlichen Gehaltserhöhungen der Beamten sind ab 1999 um jeweils 0,2 % verringert.
Ergo: Wenn man die Besoldungserhöhungen der letzten Jahre berücksichtigt, wird den Beamten mittlerweile knapp 25% der Besoldung (vor Brutto!) vorenthalten, um diese in den Pensionsfonds zu überführen.

Thueringer Original am 22.01.2023

Na dann wählen Sie doch ein Partei, die in ihrem Programm die Handwerksberufe attraktiver machen will. Derzeit kann ich das leider bei keiner Partei finden. Bzw. sagt momentan keiner wie das gehen soll.

Thueringer Original am 22.01.2023

Der verwendete Begriff "Tarifautonomie" ist aus meiner Sicht inkorrekt. Bei der Besoldung wird selbige nicht durch Tarifparteien ausgehandelt. Der Freistaat Thüringen als Dienstherr hat die Besoldungshoheit. Allerdings ist er dabei an die Schranken der Verfassung gebunden, so dass der Freistaat Thüringer bei der Besoldung seiner Beamten nicht gänzlich frei entscheiden kann. So ist es aber doch auch bei der kommunalen Selbstverwaltung. Diese gilt ja auch nur "im Rahmen der Gesetze" und nicht willkürlich oder absolut.

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