In der Arbeitslosenstatistik tauchen diejenigen nicht auf, die durch Instrumente der Arbeitsmarktpolitik gefördert werden. Das betrifft die Fort- und Weiterbildung genauso wie Trainings- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Wer einen Ein-Euro-Job hat oder einen Gründungszuschuss erhält, ist damit offiziell nicht arbeitslos.
Nicht erfasst werden außerdem alle Personen ab einem Alter von 58 Jahren, die mindestens seit zwölf Monaten Arbeitslosengeld II beziehen und in dieser Zeit keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten bekommen haben.
Zusätzlich streicht die Arbeitsagentur alle aus der Statistik, die eine Vermittlung erschweren, weil sie krankgeschrieben sind oder ihre Pflichten bei der Jobsuche nicht erfüllen. Sie alle fallen in die Kategorie der Unterbeschäftigten. Neben der Arbeitslosenquote taucht in der Statistik deshalb immer eine zweite Zahl auf, und zwar die Unterbeschäftigung. Sie wird berechnet, indem man die offizielle Arbeitslosenquote und die Zahl der Unterbeschäftigten im engeren Sinne addiert.
So wies die Arbeitsagentur in Thüringen im September 2020 fast 88.000 Unterbeschäftigte (ohne Kurzarbeit) aus. Das entspricht einer Quote von 7,7 Prozent. Offiziell arbeitslos gemeldet waren "nur" rund 68.100. Fast 20.000 Frauen und Männer kamen demzufolge noch einmal hinzu, die bei der offiziellen Arbeitslosenquote fehlen. Dabei sind die gerade in Corona-Zeiten betroffenen Beschäftigten in Kurzarbeit noch gar nicht mit eingerechnet.