Urteil EuGH beschränkt Weitergabe von Fluggastdaten auf das Notwendigste
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21. Juni 2022, 16:20 Uhr
In der EU bleibt die Weitergabe der Daten von Flugreisenden auf das absolut Notwendigste beschränkt. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs dürfen sie nur bei Terrorgefahr weiterverarbeitet werden.
Die Weitergabe, Verarbeitung und Speicherung von Passagierdaten im Flugverkehr muss auf das absolut Notwendige beschränkt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. In dem Urteil heißt es, nur wenn eine wirkliche terroristische Bedrohung bestehe, dürfte ein EU-Mitgliedstaat die Datenverarbeitung auf alle Flüge in die oder aus der EU anwenden.
Die Richter erklärten zudem, dass die Fluggastdaten nicht für fünf Jahre gespeichert werden dürfen, sondern im Normalfall nur für sechs Monate. Die Daten dürften nur dann länger gespeichert werden, wenn es Hinweise auf Terrorismus oder schwere Kriminalität gibt.
Aktenzeichen:
Europäischer Gerichtshof: C-817/19
Fluglinien zur Datenweitergabe verpflichtet
Die derzeit geltende Fluggastdatenrichtlinie verpflichtet Fluglinien, bestimmte Daten aller Passagiere bei Flügen aus Drittstaaten in die EU sowie von der EU in Drittstaaten an die Sicherheitsbehörden weiterzuleiten. Mitgliedstaaten können dies auf Flüge innerhalb der EU ausweiten. So sollen verdächtige Reisebewegungen etwa im Rahmen der Terrorabwehr herausgefiltert werden können.
Fluggastdatenrichtlinie auch in Deutschland umstritten
Eine belgische Menschenrechtsorganisation hatte gegen diese Praxis geklagt. Die Richtlinie und ihre Umsetzung in nationales Recht ist aber auch in anderen Ländern umstritten. Dem EuGH liegen auch Fragen von deutschen Gerichten vor, über die am Dienstag aber noch nicht entschieden wurde.
Weiteres EuGH-Urteil zu Fluggastrechten
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 21. Juni 2022 | 13:00 Uhr