Welche Rechte hab ich als Verbraucher? - Expertenchat mit Ralf Reichertz

28. März 2020, 21:22 Uhr

Heute im Chat: Ralf Reichertz, Referatsleiter Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Thüringen e.V.

  • Moderator: Guten Abend zu unserem Online-Chat. Unser Experte ist Ralf Reichertz, Referatsleiter Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Thüringen - vielen Dank und herzlich willkommen.
  • Ralf Reichertz: vIELEN dANK FÜR DIE Einladung. Ich hoffe, ich kann alle Ihre fragen beantworten.
  • Moderator: Die ersten Fragen sind da - und an unseren Experten weitergegeben. Sie haben ein bisschen Geduld - hier arbeiten Menschen ;-)
  • Rikoe: Ich hatte Karten für die alte oper, alles ist abgesagt. Muss ich den Ersatztermin unbedingt akzeptieren? Dasdie will kein Geld erstatten.
  • Ralf Reichertz: Nein, wenn Sie zu dem Ersatztermin können, wäre es sicher für die Alte Oper schön. Sie kann aber nicht verlangen, dass Sie an einem anderem Termin die Karte nutzen. Sie haben Anspruch auf Rückerstattung des Geldes.
  • Loredana: Nochmal hallo zusammen!Darf ich eine Woche meine Mama besuchen in Thüringen,ich wohne in Rüsselsheim und habe Urlaub über Ostern!!LG
  • Moderator: Das sollte rechtlich kein Problem sein - es gelten natürlich die üblichen Vorsichtsmaßnahmen besonders bei Risikogruppen und Aktivitäten im Freien. Dazu die offiziellen Regeln: https://corona.thueringen.de/behoerden/ausgewaehlte-verordnungen/
  • Meiniger: ...ich gern Thüringen Jornal im TV gesehen, da gab es stattdessen Sachsen- Anhalt heute.....schade!
  • Moderator: Ja, das tut uns auch leid. Wir prüfen das Problem, das nur auf einigen Ausspielwegen auftrat. Bei solchen Fällen immer nach dem Livestream schauen, der heute auch das TJ hatte.
  • donau: Wir haben eine Reise auf der Donau gebucht. (19.5. - 26.5.20). Ich habe eine COPD. Kann ich die Reise auch nach dem 30.4. stornieren,da Corona wohl länger anhält.
  • Ralf Reichertz: Momentan geht die Reisewarnung nur bis Ende April. Ob sie verlängert wird wissen wir nicht. Schauen Sie bitte auf der Seite des Auswärtigen Amtes nach, wie die Regelungen in dem Land sind, welche Sie anfahren werden. Wenn Beschränkungen länger als 30.April sind - bis zum 19.5. können Sie deshalb den Rücktritt erklären. Sonst müssen etwas auf Zeit spielen. Wenn Sie jetzt den Rücktritt erklären, kann es sein, dass Sie Stornokosten zahlen müssen. Bei außergewöhnlichen Ereignis nicht.
  • maxi: Wie hoch ist das Risiko der Ansteckung mit Obst und Gemüse aus Italien oder Spanien ? Die Viren sollen sich doch bis 48 Stunden ca. halten .
  • Ralf Reichertz: Ich bin leider nur Jurist. Vielleicht fragen Sie bei unserer Ernährungsberatung nach. Ggf. können die Kolleg_innen Ihnen weiter helfen.
  • Ronald.St: Guten Abend. Folgendes : wir hatten 4 Karten für den 13.03.im CCS SUHL für Johann König". Die Veranstaltung wurde um über 1 Jahr in 2021 verlegt. Da wir dann - während des Wochentages - nicht können, schickten wir die Karten an EVENTIM zurück mit der Bitte uns das Geld zu erstatten. .nach 2 Wochen kam alles zurück mit der Info das wir die Karten behalten MÜSSEN weil Termin verschoben. Wir luden daraufhin den Musterbrief ihrer Verbraucher Zentrale runter und sendeten diesen.ohne Erfolg!
  • Ralf Reichertz: Sie haben ein Recht auf Erstattung des Geldes. Ein neuer Termin ist ein neues Angebot. Den neuen Termin hatten Sie ja nicht gebucht. Damit man von Ihnen verlangen kann, dass Sie die Karte zum neuen Termin nutzen, müssen Sie damit einverstanden sein. Wenn Sie nicht einverstanden sind können Sie Ihr Geld zurück verlangen.
  • Moderator: Hallo maxi, hier noch Robert-Koch-Institut zu Ihrer Frage mit Obst etc.: Bei Coronaviren, die respiratorische Erkrankungen verursachen können, erfolgt die Übertragung primär über Sekrete des Respirationstraktes. Gelangen diese infektiösen Sekrete an die Hände, die dann beispielsweise das Gesicht berühren, ist es möglich, dass auch auf diese Weise eine Übertragung stattfindet. Deshalb ist eine gute Händehygiene wichtiger Teil der Prävention. Generell gilt: Die Übertragungsmöglichkeiten über
  • Moderator: @maxi Forsetzung: Die Übertragungsmöglichkeiten über Oberflächen hängen von vielen verschiedenen Faktoren ab. Wissenschaftliche Untersuchungen zu dem Thema finden unter experimentellen Bedingungen statt und können nicht das realistische Übertragungsrisiko im Alltag widerspiegeln.
  • Nicole: Was passiert, wenn man ein Ferienhaus für den Sommer in Dänemark gebucht hat. Muss man da jetzt was tun oder sollte die Lage bis Sommer beobachten? Welche Möglichkeiten hätte man sonst die Buchung zu stornieren?
  • Ralf Reichertz: Die Buchung eines Ferienhauses ist ja keine PauschaLreise: Rücktritte sind hier schwieriger. Sie können unserer Meinung nach den Rücktritt erklären, wenn noch die Reisewarnung existiert oder in Sie das Ferienhaus nicht erreichen. Die Regelunegn wären § 313 BGB oder § 275 BGB. Aber: aktuell kann man das nicht sagen. Sie müssen noch beobachten, wie sich die Lage entwickelt.
  • Sabine: Sehr geehrter Herr Reichertz, wir haben ab 17.Mai 2020 eine Kreuzfahrt mit TUI Cruises gebucht und 20 % Anzahlung bereits geleistet. Laut Reisevertrag wird 4 Wochen vor Reisebeginn die Restzahlung fällig und vom Konto abgebucht. Wie kann ich verhindern, dass die Restzahlung abgebucht wird, wenn dann eventuell die Reise nicht vertragsgemäß durchgeführt werden kann. Herzliche Grüße Sabine Worsch
  • Ralf Reichertz: Ihr Problem haben aktuell sehr viele Verbraucher. Viele wenden sich an uns, weil sie nicht wissen, ob sie die nächste rate zahlen sollen. Nun, wir wissen leider nicht, wie im Mai die Lage ist. Wir raten momentan auf Zeit zu spielen. Lassen Sie sich bestätigen, dass die Reise stattfinden wird. Wenn ihnen dies nicht bestätigt wird, sollten Se zunächst nicht zahlen. Falls Sie doch zaheln, und die Reise findet nicht statt, müssen Sie Ihr Geld zurück erhalten. Falls Sie für Sie wichtige Häfen nicht
  • Tommy2020: Hallo -eine allgemeine Frage.Warum ist in Deutschland vieles zu Corona nicht erforscht obwohl es in China bereits war?Arbeiten die Wissenschaftler nicht zusammen? Zur Frage der Übertragung über Obst.Danke
  • Moderator: Hmmm, da überschätzen Sie vielleicht die chinesischen Erkenntnisse zum aktuellen (!) Mitglied der lange bekannten und großen Corona-Familie. Hier ein neuer Forschungsaufsatz zu seiner Entstehung. Ansonsten gibt es noch viel Rätselraten um den Erreger :-( https://www.nature.com/articles/s41591-020-0820-9
  • Ralf Reichertz: ansteuern können, wäre dies ein Grund die Reise wegen mangels / Änderung von Reiseleistungen zu kündigen.
  • Isa: Wir hatten über den Reisevermittler Voyage Prive mit Sitz in Frankreich einen Hotelaufenthalt im Schwarzwald vom 4.4. bis 10.4. gebucht. Voayge Prive hat uns nun mitgeteilt, dass der bezahlte Reisepreis i.H.v. 1.093 € unserem Kundenkonto als Gutschein gutgeschrieben wird. Müssen wir das akzeptieren oder können wir auf der Rückzahlung des Reisepreises bestehen?
  • Ralf Reichertz: Leider versuchen es viele Veranstalter aktuell, das Geld nicht zurückzuzahlen, sondern Gutscheine oder Zahlungen auf das Kundenkonto vorzunehmen. Darauf müssen Sie sich nicht einlassen. Sie haben ein Recht auf Rückzahlung des Geldes. Alles andere geht nur mit Ihrer Zustimmung.
  • Moderator: @hansjuergen und @Kathrin Sind Ihre Fragen mit den bisherigen Antworten zu sehr ähnlichen Fällen schon beantwortet?
  • Timo: Bzgl Monatsabokarte PÖNV fürs schulpflichtige Kind: kann die Zahlung diesbezüglich ausgesetzt bzw zurückgefordert werden? Danke!
  • Ralf Reichertz: Falls es eine Karte wäre, die nur zur Fahrt zur Schule und zurück greift, könnte man sagen: Wegfall der Geschäftsgrundlage. Kann die Karte aber auch sonst genutzt werden: die Bahnen fahren ja. Man kann die Karte ja nutzen. U.U. sollten Sie ein Kündigung prüfen. Und dann ein neues Abo abschließen, wenn die Schulen wieder offen sind.
  • Utopia13: Wir, eine vierköpfige Familie mit kleinen Kindern, möchten im Mai umziehen und sorgen uns jetzt, ob wir mit der Hilfe von Freunden umziehen werden können. Falls das Kontaktverbot bleibt, so wie es jetzt ausgestaltet, werden wir wohl ein Umzugsunternehmen buchen müssen? Bei einem Umzug ist es zudem ja fast nicht möglich, einen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zwischen den Umzugshelfern zu wahren. Wie ist die rechtliche Lage dazu?
  • Ralf Reichertz: Aktuell gelten die Regelungen des Freistaates bis zum 19.04.2020. Es bleibt abzuwarten, ob es zu einer Verlängerung kommen wird. Ich würde - wenn ja - konkret bei der Stadt nachfragen, ob das Kontaktverbot auch hier gilt. Zum einen gilt ja das Kontaktverbot - andererseits gibt es Ausnahmen im familiären (privaten) Bereich.
  • Fussgabi: Wie erfahre ich mein Testergebnis? Im fieberzentrum u Gesundheitsamt könnte mir keiner antworten
  • Moderator: Sie haben doch dort Ihre Kontaktdaten hinterlassen? Es kann erfahrungsgemäß etliche Tage dauern :-(
  • Susi41: Ich habe eine Frage zum Vertrag mit der Schülerhilfe. Lt. Vertrag 2x90min./Woche vor Ort vereinbart. Das ist nun nicht möglich. Als Alternative bietet die Schülerhilfe nun 1x 30min. Nachhilfe über Skype an. Da das aus technischen Gründen für uns nicht möglich ist, bat ich um Zahlungsaussetzung oder Sonderkündigungsrecht. Lt. Schülerhilfe gibt es keine Möglichkeit zur Zahlungsaussetzung und eine Kündigung ist nur mit einer 8 Wochen Frist möglich. Ist das denn so richtig?
  • Ralf Reichertz: Sie müssen sich nicht darauf einlassen. Sie haben bei der Schülerhilfe einen Vertrag, der genau regelt, welchen Leistungen Sie zu bekommen haben. Das was man Ihnen anbietet bedarf Ihrer Zustimmung. Selbst wenn man saget: die Schülerhilfe beruft sich auf § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) und verlangt eine Vertragsanpassung, muss Ihnen diese Vertragsanpassung zumutbar sein. Da Sie die Vorschlag nicht umsetzen können, ist er Ihne auch nicht zumutbar.
  • Ralf Reichertz: Sie müssen nicht zahlen, bis die Schülerhilfe wieder das Angebot normal durchführt.
  • Moderator: @Timaro Ihre Frage ist hier angekommen und nicht verlorengegangen.
  • Jenaraner: Hallo Herr Reichertz, was ist zu beachten, wenn ich meinen Mitgliedsbeitrag fürs Fitnessstudio während der Schließung aussetzen und zumindest eine anteilige Rücküberweisung erwirken möchte.
  • Ralf Reichertz: Sie müssen dies dem Fitnessstudio mitteilen. Das Fitnessstudio kann ja momentan seine Leistung nicht erbringen. Eine Abbuchung ist deshalb schon unzulässig. Schreiben Sie das Studio an, und verlangen die Rückzahlung. Drohen Sie die Rückbuchung an. Sie können eine Lastschrift 3 Monate rückgängig machen.
  • Moderator: An dieser Stelle mal einen lautlosen virtuellen Applaus für Ralf Reichertz im Fragenregen :-)
  • Marion: Hallo Die Schulleitung hat allen Lehrern mitgeteilt, dass bis zum Sommer keine Klassenfahrten mehr stattfinden dürfen. Wir mussten deshalb die Fahrt absagen. 25% haben wir schon bezahlt. Die Eltern wollen die Anzahlung zurück. Der Veranstalter besteht aus die Stornogebühr. Was sollen wir machen? Danke
  • Ralf Reichertz: Die Frage lässt sich nicht ganz einfach beantworten. Sollte die Reise im April stattfinden, kann keine Stornogebühr verlangt werden. Sollte sie später stattfinden ist nicht sicher, ob ein Grund für "höhere Gewalt" noch besteht. Es gab doch Überlegungen, dass die Stornokosten durch den Freistaat getragen werden sollen. Fragen Sie im Ministerium nach, ob diese Forderung umgesetzt werden wird.
  • Marion: Danke
  • Moderator: :-)
  • hansjuergen: Habe ein Ferienhaus in Dänemark über Ostern (1 Woche) gebucht.Der Vertrag wurde storniert,da Einreiseverbot nach Dänemark bestand.Die Vermietergesellschaft hat keine Erstattunga geboten, sondern ein Reisegutschein bis 2021 angeboten. Ist das rechtens,ich möchte mein Geld zurück haben. Wie bewerten sie den Sachverhalt.
  • Ralf Reichertz: Sie müssen sich nicht auf einen Gutschein einlassen. Keine Leistung - kein Geld / bzw. § 275 BGB (Unmöglichkeit) führen dazu, dass Sie Ihr Geld zurückbekommen müssen. Der Veranstalter kann nicht verlangen, dass Sie einen Gutschein akzeptieren, weil es keine Rechtsgrundlage dafür gibt. Gutschein geht nur mit Ihrer Zustimmung.
  • Timaro: Wir hatten für den 6.Mai (Abreise)eine Reise nach Island gebucht. Die Anzahlung ist erfolgt. Am April wäre die Restzahlung fällig. Sollten wir diese Zahlung leisten, oder stornieren?
  • Ralf Reichertz: Wir wissen nicht, ob die Reisewarnung noch im Mail sein wird. Wollen Sie stornieren, sollten Sie mitteilen, dass Sie wegen covid-19 stornieren. Sie sollten mitteilen, dass Sie keine Stornogebühren zahlen werden. Sollte die Reisewarnung verlängert werden, kann eine Stornogebühr nicht verlangt werden - sonst ggf. schon. Sie sollten aber auch prüfen, wie die Regularien in Dänemark im Mai sein werden. Schauen Sie regelmäßig auf der Seiet des Auswärtigen Amtes noch. Planen Sie abzuwarten: versuchen
  • Ralf Reichertz: versuchen Sie Zeit zu gewinnen. Lassen Sie sich bestätigen (vom Reiseveranstalter, dass die Reise stattfinden kann). So lange keine Bestätigung vorliegt - keine z#Zahlung.
  • Ray 74: Wir fliegen am 30.5.2020 nach Kreta .Was können wir bis dahin tun?
  • Ralf Reichertz: Scheuen Sie regelmäßig auf die Seite des Auswärtigen Amtes, wie die Situation ist. Fragen Sie regelmäßig bei der Fluggesellschaft nach, ob der Hin- und Rückflug stattfinden wird. Sollte es sich um ein Pauschalreise handeln: schauen Sie regelmäßig auf die Seite des Reiseanbieters, ob die Reise stattfinden wird.
  • Moderator: Die mehrfach erwähnte Seite des Auswärtigen Amtes: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762
  • Anna : Hallo. Die Mietwohnung in der ich aktuell wohne, die ich gemietet habe, soll demnächst verkauft werden (von privat an privat). Daher will der Vermieter kommende Woche mit Interessenten die Wohnung besichtigen. Muss ich das in der aktuellen corona-Situation zulassen? Vielen Dank.
  • Ralf Reichertz: Der Vermieter darf die Wohnung normalerweise zeigen, auch wenn Sie noch drin wohnen. Ob er in der jetzigen Situation (es wären ja mehr als zwei Personen) noch darf: da muss ich ehrlich gesagt passen. Fragen Sie bei der Stadt nach, wie die die Allgemeinverfügung auslegen. Es gibt ja auch Ausnahmeregelungen für Beruf / ÖPNV u.ä. Da könnte auch so eine Besichtigung drunter fallen. Fragen Sie konkret bei der Stadt nach.
  • Kira2008: Ich habe für den 14.Mai eine Reise nach Italien gebucht. Ich könnte 30 Tage vorher von der Reise zurücktreten, mit 25 % Verlust. (lt.FTI) Bekomme ich diese 25 % zurück wenn diese Reise am 14.Mai dann gar nicht möglich wäre ?
  • Ralf Reichertz: Nach unserer Meinung ja. Die Reiseveranstalter sehen es anders. Wenn man vom Vertrag zurückgetreten ist - ohne dass zum Zeitpunkt des Rücktritt ein außergewöhnliches Ereignis vorlag, meinen diese dann könne man sich später nicht darauf berufen. Wir stehen auf dem Standpunkt: es kommt darauf an, wie die Situation zum Zeitpunkt der Reise war. Mithin: ändert sich die Situation meinen wir, muss dies bei der Frage Stornokosten berücksichtigt werden. Schreiben Sie, dass Sie keine Stornokosten zahlen.
  • Moderator: @Anna: Die genannte Verfügung ist das hier https://corona.thueringen.de/behoerden/ausgewaehlte-verordnungen/
  • Arthur15: Hallo, ich habe über Ostern ein Apartment in Lübben für 5 Personen über Booging.com gebucht. Durch die jetzige Situation hat die Pension geschlossen. Darauf hab ich (leider) das Apartment zu 100% Stornokosten storniert. Bekomme ich mein Geld (435 Euro) trotzdem zurück. Schließlich hab ich ja keine Leistung erhalten. Booking.com reagiert nicht auf meine E-Mail.
  • Ralf Reichertz: Die Pension ist geschlossen. Sie können nicht nutzen. Die Stornokosten hätten gar nicht verlangt werden dürfen. Verlangen Sie das Geld zurück. Machen Sie es schriftlich, wenn die Pension nicht reagiert. Drohen Sie ggf. ein gerichtliches Verfahren an.
  • Kira2008: Dankeschön
  • Moderator: :-)
  • Asdfg: Hallo, meine Schwiegereltern hatten eine Pauschalreise gebucht und diese auch angetreten. Jedoch wurde sie mittendrin abgebrochen. Sie wurden für den Rest der Zeit in unterschiedlichen Hotels untergebracht. Gebuchte und bereits bezahlte Zusatzangebote (Safari, etc.) konnten nicht wahrgenommen werden. Welche Rechte haben Sie nun? Zudem wurden sie mit einem anderen Flug zurück gebracht. Entstehen dafür Zusatzkosten? Vielen Dank
  • Ralf Reichertz: Für die nicht in Anspruch genommen Leistungen müssen Sie die gezahlten Kosten erstattet bekommen. Die müssten auch berechnet werden können. Für die Hotelwechsel kann man ggf. eine Minderung des Reisepreises verlangen. Zwar nicht besonders hoch. Schauen Sie in die Kemptener Reiserechtstabelle, ob Sie Ihren Fall hier finden, und verlangen Sie die Summe als Minderung.
  • Moderator: Liebe User, falls Ihre Frage noch nicht beantwortet ist - bitte keine Sorgen machen. Es sieht gut aus, dass Herr Reichertz entweder im Lauf der anderthalb Stunden oder anschließend alle beantworten kann. Sie können sie dann auf jeden Fall hier auf der Seite nachlesen.
  • Susi411: Wenn ein Nachhilfeinstitut im Moment die gebuchten Leistungen nicht erbringen kann, habe ich die Möglichkeit zur sofortigen Kündigung ohne Kündigungsfrist oder kann ich nur die Zahlung aussetzen?
  • Ralf Reichertz: Eine sofortige Kündigung des gesamten Vertrages dürfte nicht gehen. Es kommt eine Aussetzung in Betracht. Im Bereich Fitnessstudios haben wir auch solche Entscheidungen für Krankheit des Kunden. Es ist absehbar, dass sich die Situation auch wieder ändern wird. Juristisch gilt: § 313 BGB sagt: bei Störung der Geschäftsgrundlage kommt es zunächst zu einer Anpassung des Vertrages. Das wäre die momentane Aussetzung. nach Ende der aktuellen Situation würde der Vertrag fortgesetzt. Zumutbar (+)
  • kanne: Hallo Her Reichertz Ich hatte eine Skireise vom 04.04 2020 nach Italien gebucht und bereits am 08.03.2020 storniert.Bleibe ich trotz Reiserücktrittsversicherung und Einreiseverbot nach Italien auf den kosten der Anzahlung sitzen ? Danke für ihre Antwort und bleiben sie Ggesund
  • Ralf Reichertz: Die Reiserücktrittsversicherung greift nicht ein. Diese deckt nur Krankheiten u.ä. in der Person des Urlaubers ab, und nicht solche Situationen. Wir stehen auf dem Standpunkt, dass Änderungen der Situation - zum Zeitpunkt kein Außergewöhnliches Ereignis - dann Stornierung der Reise - auch nachträglich noch vom Veranstalter berücksichtigt werden muss. Die Reisebranche sieht dies allerdings ganz anders. Verlangen Sie das Geld zurück.Vielleicht kann man sich ja einigen - ohne Gericht.
  • otto: Hallo H.Reichertz,wir haben Ende Februar einen Mietvertrag abgeschlossen und können wahrscheinlich nicht umziehen,da wir momentan keine Umzugsfirma finden,welche den Umzug garantiert +aus gesundheitl.Gründen möchten wir kein Risiko eingehen- Abstand Möbelpacker.Weiterhin unklar,ob wir neue Einbauküche aus dem Lager bekommen- Möbelhaus geschlossen Aufbau ist fraglich.Falls alles nicht klappt,können wir die Kündigung unserer Wohnung rückgängig machen,auch wenn Nachmietervertrag unterschrieben ist
  • Ralf Reichertz: Ganz schwierig. Nehmen Sie mit dem Vermieter und dem Nachmieter Kontakt auf. Versuchen Sie eine Lösung zu finden. Streng juristisch ist es mehr als fraglich, eine Kündigung eines Mietvertrages überhaupt rückgängig machen zu können. Eigentlich müßte ein neuer geschlossen werden. Schalten Sie ggf. die Stadt ein, denn es wäre auch unzulässig, Sie einfach auf die Straße zu setzten. Da muss auch die Stadt an einer Lösung mitarbeiten.
  • Susi411: Wir haben eine Jugendreise nach Spanien für April voll gezahlt. Nun wurde diese auf Oktober verschoben. Wenn ich mit der Verschiebung einverstanden bin, darf ich trotzdem die Restzahlung vorerst zurück verlangen, da man diese ja eigentlich erst 4 Wochen vorher zahlt?
  • Ralf Reichertz: Die Verschiebung müssen Sie nicht hinnehmen. Sie haben zu einem bestimmten Zeitraum gebucht. Ein neuer Zeitraum geht nur mit Ihrer Zustimmung. Verlangen Sie Ihr Geld zurück.
  • Moderator: @bastelrabe Herr Reichertz ist Jurist, kein Mediziner. Eine medizinische Auskunft kann er dazu nicht geben und als rechtliche Frage ist das eher nicht gemeint?
  • Ofs1000: Wie verhält es sich mit der Zahlung einer Monatsbeitrages bei einer privaten Musikschule. Kann man die Zahlung aussetzen, da die Schulen ja momentan geschlossen sind, oder kann man auf Nachholen der ausgefallenen Stunden bestehen? Wäre vielleicht sogar möglich, den Jahresvertrag vorzeitig zu kündigen ohne weitere Zahlung, da ja nicht in Aussicht ist, ob und wann die private Schule wieder geöffnet werden darf?
  • Ralf Reichertz: Nach meiner Ansicht können Sie die Zahlung so lange aussetzen, wie die Schule geschlossen ist. Es gilt der Grundsatz: keine Leistung kein Geld. juristisch greift auch: § 275 BGB. Beide Seiten werden für die Dauer der behördlichen Anordnung von ihrer Leistungspflicht befreit. § 313 BGB wiederum sagt: es kommt zu einer Anpassung des Vertrages, die zumutbar sein muss. Dies führt dazu, dass der Vertrag nach der Anordnung weiter läuft.
  • Moderator: @otto: Wir geben die Frage auf jeden Fall weiter!
  • Mia: Hallo, der Veranstalter unseres Sommerurlaub es hat uns per Email mit geteilt, dass wir die restliche Summe unserer Urlaubs zahlen müssen, auch wenn wir Ihn auf Grund der aktuellen Lage jetzt nicht antreten dürfen/können.Der Verstalter sagt weiterhin, wenn es nicht zum Antritt kommt wird das Geld was wir gezahlt haben (volle Summe) eingefroren für 1 Jahr und wir könnten wenn sich alles gelockert hat erneut buchen. Ist das rechtens? Danke
  • Ralf Reichertz: Also: wir wissen ja nicht, wie die Situation im Sommer sein wird. § 651 h BGB kann vorliegen -oder nicht. Hier müssen wir warten. Aber: findet die Reise wg. weiterer Reisewarnungen nicht statt, können Sie Ihr Geld zurück verlangen. Ein "Einfrieren" ist nicht möglich. Ein Gutschein / eine Gutschrift im Kundenkoto: alles geht nur mit Ihrer Zustimmung.
  • bue: wir als monteure sitzen zu den pausen mit 4 - 6 leuten in einen container aus polen usw in den unterkünften müssen sich 4 personen aus verschiedenen bundesländern ein bad eine toilette teilen die betten stehen 50 - 70 cm auseinander ist das denn rechtens
  • Ralf Reichertz: Hier bitte ich Sie bei den Zollämtern oder der Stadt nachzufragen. Auch sollten Sie beim Betriebsrat oder der Gewerkschaft nachfragen und um Hilfe bitten.
  • infoway: Guten Abend, wieviele Arbeitskollegen darf ich bei einer Fahrgemeinschaft,im PKW mitnehmen?
  • Ralf Reichertz: Ich würde die momentan nur eine mitnehmen. Mehr als zwei Personen dürfen nicht in einer Gruppe sein. Dies würde ich aufs Auto übertragen. Fragen Sie ggf. noch bei der Stadt, wie diese die Allgemeinnverfügung auslegt.
  • Brk: Denken Sie, dass die Schulen am 20. April wieder geöffnet werden?
  • Moderator: Herr Reichertz ist von der Verbraucherzentrale, nicht vom Robert-Koch-Institut oder vom Bildungsministerium.
  • Nava: Hallo. Wir haben bei einem Hundezüchter in NRW einen bereits im Februar geborenen Welpen reserviert und angezahlt. Der Welpe soll zwischen 06. und 10. April abgeholt werden. Steht dem aus Ihrer Sicht etwas entgegen?
  • Ralf Reichertz: Im Moment darf man noch mit dem Auto in Deutschland fahren. Achten Sie auf Abstand beim Abholen. Fragen Sie beim Hundezüchter, ob er ihnen den Hund überhaupt im Moment gibt - oder ob die Einrichtung geschlossen ist.
  • bue: danke aber in der westdeutschen Firma gibt es kein Betriebsrat und auch keine Gewerkschaft die wollen nur Geld machen
  • Moderator: Jeweilige Arbeitsschutzbehörde?
  • Andre99: Hallo. Wir haben einen Urlaub in einem CenterParc in Belgien für Anfang April genutzt. Man hat uns einen Gutschein über die Reisekosten angeboten, der für ein Jahr gültig ist. Mus ich den nehmen oder kann ich mein Geld zurück verlangen?
  • Ralf Reichertz: Nein, Sie müssen den Gutschein nicht annehmen. Sie könne das Geld verlangen. Falls Sie den Gutschein nehmen sollten: er sollte eine längere Gültigkeit als 1 Jahr haben - und einen Insolvenzschutz.
  • otto: Danke!Kann man uns aus der Wohnung werfen,wenn Umzug in dieser Krise nicht durchführbar ist.Wir gehören zur Risikogruppe.
  • Ralf Reichertz: Ich bin der Ansicht, dass die nach Öffentlichen Recht (Sicherheitsrecht) nicht möglich ist. Die Gerichte sollen aktuell überhaupt keine Räumungen anordnen. Nehmen Sie Kontakt mit dem Vermieter auf. Versuchen Sie eine Lösung zu finden. Schalten Sie ggf. die Stadt ein. Ihr Problem ist durchaus sicherheitsrelevant.
  • Moderator: @otto: Sie können uns hier Kontaktdaten (email) hinterlassen, wenn Sie möchten, dass wir über Ihren Fall informiert bleiben. Diese Daten sehen nur wir und werden sie natürlich nicht veröffentlichen.
  • Paul65: Guten Abend Ich habe im Februar ein neues Auto bestellt und einen Kaufvertrag unterschrieben. Auf Grund der derzeitigen Situation, Kurzarbeit, eventuelle Insolvenz der Firma möchte ich ihn gerne widerrufen. Das Autohaus möchte davon nicht wissen. Der Liefertermin wurd wihl auch nicht gehalten werden können. Ist auf unbestimmte Zeit verschoben.
  • Ralf Reichertz: Sie können den Kaufvertrag ohne Zustimmung des Händlers nicht rückgängig machen. Verträge, die im Laden geschlossen wurde sind nicht widerrufbar. Da ändert auch eine Veränderung der privaten Situation nichts. Allerdings könnten Sie ggf. das Autohaus mit der Lieferung des Autos in Verzug setzen. Schreiben Sie eine Brief, mit dem Sie die Lieferung des PKW z einem bestimmten Datum verlangen. Verzug ist verschuldensabhängig. Dass heißt: kann der Händler nichts für die Verzögerung kommt er nicht in
  • Ralf Reichertz: Verzug. Aber er muss schon darlegen, was er unternommen hat, um seinen Lieferpflichten nachzukommen. Und: solange nicht geliefert wird, müssen Sie das Auto auch nicht bezahlen.
  • Paul65: Danke
  • Moderator: :-)
  • Winterzeit: Wie sind die Vorschriften für Trennungskinder? Mein Sohn ist momentan bei mir. Über Ostern wäre er eigentlich beim Papa. Der wohnt in einem anderen Ort, aber auch in Thüringen. Darf ich mein Kind nun zu seinem Papa bringen oder nicht? Klar gibt es das Kontaktverbot, aber andererseits er zählt bei Papa ja zur Kernfamilie und bei der „Übergabe“ muss ich ja nicht direkt dabei sein. Insofern würden wir sogar die 1-Person-Kontakterlaubnis einhalten.
  • Ralf Reichertz: Ja, da sehe ich kein Problem. Familie ist ausgenommen. Sie können Ihn bringen / holen etc. Achten Sie aber auf die Regelungen im öffentlichen raum. Bilden Sie nur innerhalb der Familie eine gruppe.
  • Moderator: @otto gespeichert. Alles Gute.
  • Moderator: Es geht dem Ende entgegen. Die noch ausstehenden Fragen von @Kathrin @Jacob und @Susi01 sind registriert und werden nach dem Chatprotokoll etwas später noch beantwortet auf der Seite ergänzt - mit der Bitte um Verständnis. Ihnen einen schönen Abend noch - und vor allem herzlichen Dank an Ralf Reichertz für diese dichten 90 Minuten!!!
  • Peter: Hallo, wie sieht es denn mit einem gemieteten Wohnmobil aus wenn die aktuelle Lage zu Reisebeginn unverändert ist? Gibt es da Verpflichtungen und Möglichkeiten für einen Rücktritt?
  • Ralf Reichertz: Das ist schwierig. Sie könnten das Wohnmobil ja auch so am Wohnort nutzen. Sie können dem Vermieter mitteilen, dass das Wohnmobil nicht genutzt werden kann wg. der Reisewarnung / den Reisebeschränkungen innerhalb Deutschlands. Und dass Sie deshalb vom Vertrag gem. §§ 313, 314 BGB Abstand nehmen/ den Vertrag kündigen. Allerdings wird er Ihnen ggü. darlegen, dass das Wohnmobil ja genutzt werden kann - unabhängig von der aktuellen Situation.
  • Moderator: @bärchen Auch Ihre Frage geben wir noch an Herrn Reichertz weiter. Bitte schauen morgen noch auf die Seite, ob die Antwort dann schon drauf ist bzw. wann Herr Reichertz sie nachreicht https://www.mdr.de/thueringen/verbraucherzentrale-chat-corona-reisen-tickets-betrueger-service-100.html
  • maik_bvb09: Hallo. In unserer Firma wurden die Umkleide - u. Duschräume geschlossen. Wir möchten in Dienstkleidung in unseren Privat-Pkw's zur Arbeit erscheinen oder ggf. Überstunden abbauen bzw. Krank machen ! Ist das rechtens ?
  • Ralf Reichertz: Sie sollten mit dem Betriebsrat Ihrer Firma sprechen, ob es nicht eine betriebliche Regelung gibt. Oder schalten Sie den Betriebsrat ein.
  • Ralf Reichertz: Auch ich bedanke mich für die Fragen - und ich hoffe, ich konnte Sie in Ihrem Sinne beantworten. Ich wünsche Ihnen eine Gute Nacht.
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