* Das Recht auf ein würdevolles Sterben
In Deutschland und auch weltweit ist Sterbehilfe ein kontroverses Thema. Sollte es einem leidenden, unheilbar kranken Patienten zustehen, sein Leben vorzeitig zu beenden? Rechtlich gesehen scheint die Antwort klar: Zumindest die aktive Sterbehilfe ist eindeutig untersagt - und mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug strafbar. Die indirekte oder passive Sterbehilfe jedoch gilt in Deutschland als möglich.
Aber wo genau besteht rechtlich gesehen der Unterschied zwischen assistiertem Suizid und Tötung nach Verlangen? In welchem Fall dürfen sich Patienten überhaupt für die Sterbehilfe entscheiden? Und wie verläuft eine solche Sterbehilfe dann überhaupt? Diese und weitere Fragen beantwortet Ihnen Gilbert Häfner, ehemaliger Präsident des Oberlandesgerichtes in Dresden, live in der Sendung.
In Deutschland und auch weltweit ist Sterbehilfe ein kontroverses Thema. Sollte es einem leidenden, unheilbar kranken Patienten zustehen, sein Leben vorzeitig zu beenden? Rechtlich gesehen scheint die Antwort klar: Zumindest die aktive Sterbehilfe ist eindeutig untersagt - und mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug strafbar. Die indirekte oder passive Sterbehilfe jedoch gilt in Deutschland als möglich.
Aber wo genau besteht rechtlich gesehen der Unterschied zwischen assistiertem Suizid und Tötung nach Verlangen? In welchem Fall dürfen sich Patienten überhaupt für die Sterbehilfe entscheiden? Und wie verläuft eine solche Sterbehilfe dann überhaupt? Diese und weitere Fragen beantwortet Ihnen Gilbert Häfner, ehemaliger Präsident des Oberlandesgerichtes in Dresden, live in der Sendung.
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