Dokument ARD-Verfahrensordnung Flexibilisierung

vom 29. Januar 2024

13. März 2024, 15:05 Uhr

Der 3. Medienänderungsstaatsvertrag sieht erstmals die Möglichkeit zur Flexibilisierung bestimmter linear verbreiteter Fernsehprogramme vor. Die Überführung oder Einstellung eines solchen Fernsehprogramms bedarf dabei der Zustimmung der zuständigen Gremien.

Die neue ARD-Verfahrensordnung Flexibilisierung konkretisiert und gestaltet das staatsvertraglich vorgegebene Zustimmungsverfahren nach dem Vorbild der ARD-Verfahrensordnung Telemedien weiter aus.

Der Rundfunkrat des MDR hat die ARD-Verfahrensordnung Flexibilisierung im Benehmen mit dem Verwaltungsrat des MDR als Satzung erlassen.

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