Mann mit Mikrofon im Vordergrund. Im Hintergrund Justitia und Taube.
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MDR-Wahlkonzept Wahlberichterstattung des MDR zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt 2021

29. April 2021, 11:12 Uhr

Wie der MDR vor, während und nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. Juni 2021 im Fernsehen, Hörfunk und in Telemedien berichtet, ist im redaktionellen Gesamtkonzept (Stand: 8. April 2021) beschrieben, welches ab sofort online verfügbar ist.

Im Vorfeld der Wahl, am Wahltag und nach der Wahl berichten die Redaktionen des MDR über die Vorbereitungen und politischen Ereignisse im Land, aber auch über bundespolitische Bezüge der Wahl. Beteiligt daran sind die Redaktionen der Hauptredaktion Information der Programmdirektion Leipzig, Redaktionen der Programmdirektion Halle sowie die Redaktionen des Landesfunkhauses Sachsen-Anhalt.

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Im Gespräch erläutern Annette Baumbach-Götze aus der Juristischen Direktion und Jens Hänisch von MDR AKTUELL was hinter dem Wahlkonzept steckt.

Do 29.04.2021 10:19Uhr 02:42 min

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Transparenz und Mehrwert

Solche fundierten und ausgewogenen journalistischen Konzepte zur Wahlberichterstattung gehören schon immer zur Praxis im MDR, allerdings werden sie erst seit 2016 (damals ebenfalls LTW Sachsen-Anhalt) auch veröffentlicht. Der MDR möchte damit einerseits seine Arbeit für die Menschen transparent machen – und andererseits auch seinem Publikum einen Gesamtüberblick sämtlicher wahlbezogener Programmvorhaben anbieten.

Ein umfangreiches Dossier dazu finden Sie auch im MDR-Angebot online unter: www.mdr.de/medien360g (inkl. MDR-Wahlkonzept zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt 2021)

Umfassende Informationen auf allen Ausspielwegen

Die Redaktionen sehen sich in der Verantwortung, den Zuschauern, Hörern und Nutzern auf allen Ausspielwegen umfassende Informationen rund um die Landtagswahl zu liefern. So soll die politische Meinungsbildung auf Grundlage einer objektiven Berichterstattung ermöglicht werden. Dabei gelten die rechtlichen Rahmenbedingungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Grundlage ist Rundfunkfreiheit

Die MDR-Berichterstattung im Vorfeld der Landtagswahl erfolgt auf der Grundlage der Rundfunkfreiheit und der Freiheit der Berichterstattung (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz) im Einklang mit den staatsvertraglichen Verpflichtungen und gesetzlichen Vorgaben, insbesondere unter Beachtung des Prinzips der abgestuften Chancengleichheit, soweit dieses nach der Rechtsprechung auf die redaktionelle Berichterstattung analog anzuwenden ist.

Entsprechend der Grundsätze der Rundfunkfreiheit und der Freiheit der Berichterstattung erfolgt eine unabhängige journalistische Bewertung der Aussagen und Parteiziele im Rahmen redaktioneller Beiträge. Dadurch wird die Programmautonomie garantiert. Zugleich kommen in den Sendungen regelmäßig auch Parteivertreter selbst zu Wort.

Redaktionelle Leitlinien

Vor diesem Hintergrund erfolgt die Berichterstattung zur Landtagswahl in den Redaktionen des MDR auf der Grundlage der folgenden redaktionellen Leitlinien:

  • Die Redaktionen werden ausgewogen und überparteilich über Ereignisse im Zusammenhang mit der anstehenden Wahl berichten.
  • Gleichzeitig ordnen die Redaktionen die Aussagen und Parteiziele im Rahmen redaktioneller Beiträge journalistisch ein und bewerten sie unabhängig und frei. Somit garantiert der MDR seine Programmautonomie und das Neutralitätsgebot.
  • Die Berichterstattung über die Parteien im Wahlkampf wird mit Beginn der Wahlkampf-Phase entsprechend dem Prinzip der abgestuften Chancengleichheit erfolgen.
  • Die redaktionellen Konzepte zur Berichterstattung in Bezug auf die Landtagswahl sind Teil eines journalistisch ausgewogenen Gesamtkonzeptes der politischen MDR-Berichterstattung, die gemeinsam dem Gebot der Chancengleichheit der Parteien Rechnung tragen.
  • Bei offenen Fragen stimmen sich die Redaktionen mit den für Programmfragen zuständigen Bearbeitern in der Juristischen Direktion des MDR ab.