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Die 50 Frauen und Männer des Rundfunkrates und die Mitglieder des Verwaltungsrates sind für den MDR von größter Bedeutung. Sie vertreten die Interessen der Allgemeinheit und achten auf Verwendung der Rundfunkbeiträge.
In der 1992 vom Rundfunkrat verabschiedeten Satzung werden die Aufgaben der Kontrollgremien und der Intendantin festgelegt. Geregelt wird zudem der Umgang mit dem Rundfunkbeitrag.
Der Staatsvertrag ist gem. § 44 MDR-StV am 1. Juni 2021 in Kraft getreten. Gleichzeitig trat der Staatsvertrag über den MDR vom 30. Mai 1991, zuletzt geändert durch den Staatsvertrag vom 01. Februar 2018 außer Kraft.
Am Montag (29.11.2021) fand die letzte Sitzung des MDR-Rundfunkrates in seiner fünften Amtsperiode statt. U.a. wurde zum MDR-Wirtschaftsplan, dem MDR-Entwicklungsplan und zu Telemedienänderungskonzepten beraten.