197. Sitzung | 15. März 2021 Wesentliche Ergebnisse aus der Sitzung des Rundfunkrates des Mitteldeutschen Rundfunks

19. März 2021, 16:37 Uhr

Bericht der Rundfunkratsvorsitzenden

Die Rundfunkratsvorsitzende Prof. Dr. Gabriele Schade berichtete von der Videokonferenz des Telemedienausschusses der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) am 10. März 2021. Die GVK setze sich im Hinblick auf bevorstehende Dreistufentestverfahren mit den Big5-Angeboten und ihrer Stellung im publizistischen Markt auseinander. In dieser Sitzung lagen die Schwerpunkte auf der Mediathek, der Audiothek und Sportschau.de sowie der Arbeit des ARD-Distributionsboards insgesamt. Der GVK-Telemedienausschuss bestärkte die Programmverantwortlichen darin, eine aufeinander abgestimmte Entwicklung, Produktion und Verbreitung non-linearer und linearer Angebote in der ARD voranzutreiben. Die vielfältigen Audioangebote der Landesrundfunkanstalten über die Audiothek thematisch zu bündeln, regionale Vielfalt erlebbar zu machen sowie das Angebot der Audiothek mit Angeboten aus den Bereichen Aktualität und Livestreams, Musik und Archivmaterial anzureichern, sei unterstützenwert. Es wurde außerdem die Bedeutung von Podcasts betont, die beispielsweise in der aktuellen Pandemie-Zeit von großer Bedeutung waren und sind. Wünschenswert erscheine für das Angebot sportschau.de ein Ausbau der regionalen Stärken der ARD sowie eine stärke Fokussierung auf junge Menschen und Frauen, aber auch generell eine Erweiterung der aktuellen Zielgruppen.

Ein weiterer Schwerpunkt war der Austausch zur geplanten Anpassung der Telemedienkonzepte. Der GVK-Telemedienausschuss halte es für angemessen, bereits in der ersten Jahreshälfte 2021 gemeinsame Vereinbarungen auf Gremienseite zu treffen, um dann zeitnah zur Vorlage der Telemedienänderungskonzepte für die ARD-Gemeinschaftsangebote in der zweiten Jahreshälfte mit der Durchführung von Dreistufentestverfahren beginnen zu können. Auf GVK-Seite gelte es daher nun Vorschläge für einen terminlich koordinierten Ablaufplan zu erstellen.

Die Rundfunkratsvorsitzende informierte den Rundfunkrat zudem über eine schriftliche Anhörung des Thüringer Landtages zum Gesetzentwurf zu dem Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk. Derzeit werden in den Landtagen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die Zustimmungsgesetze zum novellierten MDR-Staatsvertrag behandelt. Auch in Thüringen berät der Landtag den Entwurf des Staatsvertrages. Der Landtagsausschuss für Europa, Kultur und Medien hat in seiner Sitzung am 05. Februar 2021 beschlossen, zum Gesetzentwurf ein schriftliches Anhörungsverfahren durchzuführen. Im Rahmen dieses schriftlichen Anhörungsverfahrens wurden verschiedene Vereine, Verbände und Institutionen am 12. Februar 2021 angeschrieben mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 12. März 2021. Für die Gremien wurden neben der Vorsitzenden des Rundfunkrates auch der Vorsitzende des Verwaltungsrates sowie der Vorsitzende der Landesgruppe Thüringen angeschrieben. Die Stellungnahme der Rundfunkratsvorsitzenden enthalte Anmerkungen zu geplanten Änderungen, die zum einen wiedergeben, was bereits gelebte Praxis in der Arbeit des Rundfunkrates sei oder was sich bei sachgerechter Erwägung aus den geplanten Änderungen für den Rundfunkrat folgern lässt. Die Stellungnahme wird auf den Internet-Seiten des Thüringer Landtags in der Beteiligtentransparenzdokumentation abrufbar sein.

Die Rundfunkratsvorsitzende informierte den Rundfunkrat außerdem zum Stand des Prüfauftrages für ein externes  Qualitätsmonitoring. Der MDR-Rundfunkrat hatte sich in seiner Sitzung im Dezember 2019 für ein externes Qualitätsmonitoring ausgesprochen und den MDR gebeten, zu prüfen, unter welchen Bedingungen ein externer Medien-Qualitätsmonitor zusätzlich zu den bestehenden internen Qualitätssicherungsverfahren möglich sei. Es würden nun parallel sowohl konkrete Schritte in Richtung einer Pilotstudie für Mitteldeutschland geprüft, als auch ein längerfristiges, verstetigtes Qualitätsmonitoring in Mitteldeutschland angedacht. Beteiligt werden sollten auch Institute und Universitäten aus dem MDR-Sendegebiet. Für eine mögliche Umsetzung gelte es nun, Finanzierungsoptionen zu prüfen sowie Partner, zum Beispiel Landesmedienanstalten, zu finden.

Bericht der Intendantin

Die Intendantin verwies auf die trimediale MDR-Themenwoche "Mutmacher in Corona-Zeiten" vom 15.3. bis 21.3. 2021. Die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen begleiteten die Menschen seit nunmehr einem Jahr, die MDR-Angebote schauten auf Schülerinnen und Schüler, Unternehmen und Solo-Selbständige. Auch die Fragen nach Sorgen, Hoffnungen und Perspektiven der Menschen würden aufgegriffen.

Prof. Dr. Wille berichtete über die Berufung einer neuen Gleichstellungsbeauftragten im MDR und des ersten Diversitätsbeauftragten: Gleichstellung und Diversität.

Auf die corona-bedingten Absagen von größeren Musikfestivals wie Sputnik Springbreak und "SonneMondSterne" reagiere der MDR mit breiten Programmangeboten. So sollen 70 überwiegend regionale Künstlerinnen und Künstler meist live im Studio in Halle auflegen.

Auch die Landesfunkhäuser und das Fernsehprogramm lenkten den Blick auf die Lage der Kultur- und Kreativbranche und weiterer Vereine und Unternehmen, unter anderem mit den "MDR Starthelfern".

Der MDR setze zudem seine Unterstützungsmaßnahmen für Filmemacherinnen und Filmemacher mit einem Kreativwettbewerb "Neustart" fort. Mit dem Vorstand des Mitteldeutschen Film- und Fernsehproduzentenverbands (MffV) sei weiter der Austausch gesucht worden – Ende Februar in einem konstruktiven Gespräch erstmals unter Beteiligung der neu in die Geschäftsleitung berufenen Programmdirektoren. MDR und Produzenten wollten sich weiter über Strategien und Entwicklungspotenziale austauschen.

Die Intendantin bewertete es als positiv, dass der Freistaat Thüringen Ende Februar seinen Beitritt zum Corona-Ausfallfonds II für TV-Produktionen angekündigt habe. Damit seien neben den Rundfunkanstalten, Privatsendern und weiteren Ländern nun alle drei MDR-Staatsvertragsländer beteiligt und sicherten Produktionsausfälle von Auftragsproduzenten ab – ein wichtiges Zeichen für die Branche.

Im MDR werde aktuell ein niedriges Infektionsniveau verzeichnet. Es werde weiter stark auf Home-Office und die konsequente Einhaltung der Regeln zur Eindämmung der Pandemie gesetzt. In Dresden habe es am 13. März behördlich nicht genehmigte Proteste gegen die Corona-Verordnungen gegeben. Der MDR habe davon berichtet, seine Mitarbeitenden im Einsatz aber wie bisher durch Sicherheitspersonal begleiten lassen. Dieser vorbeugende Schutz sei leider auch nötig gewesen – Mitarbeitende seien verbal massiv attackiert worden, zu tätlichen Übergriffen auf Kolleginnen und Kollegen des MDR sei es nicht gekommen.

Die Intendantin kündigte eine Veränderung des Internetauftritts mdr.de an. Es entstehe ein direktionsübergreifend vernetztes Nachrichtenangebot in einem einheitlichen Design. Damit werde das Ziel verfolgt, die Stärken unter Wahrung der regionalen Ausrichtung besser auszuspielen und so insbesondere die Zielgruppe unter 50 Jahren stärker zu erreichen. Vier strukturell unabhängige Redaktionen bildeten für das vernetzte Nachrichtenangebot ein virtuelles Team. Einen weiteren Schritt bilde nach der Bundestagswahl die Einstellung einer gemeinsamen App. 

In den Landtagen stünden aktuelle Anhörungen und Befassungen der Medienausschüsse mit den Zustimmungsgesetzen zum neuen MDR-Staatsvertrag an. In Sachsen sei dem Plenum durch den Ausschuss Zustimmung empfohlen worden, in Sachsen-Anhalt ein Anhörungsverfahren durchgeführt worden. In Thüringen stehe dies am 19.3.2021 an – der MDR werde dort teilnehmen und darauf hinweisen, was in den vergangenen Jahren im Rahmen des gesetzlich Möglichen außerhalb der ebenfalls gesetzlich in Halle und Leipzig fixierten Zentralbereiche strukturell in Thüringen erfolgt sei: Von der Ansiedlung des KiKA, über Medien360G, das Schlagerradio und zuletzt die Etablierung eines ida-Ablegers und die Fusion der MDR-W und Drefa Media Holding zur neuen MDR Media GmbH mit Sitz in Erfurt.

Das Bundesverfassungsgericht habe im Verfahren um die verweigerte Anpassung des Rundfunkbeitrags nunmehr die KEF und die Landesmedienanstalten um Stellung gebeten. Das Verfahren gehe nun weiter.

Die Intendantin informierte über eine bis 2023 laufende Interimslösung beim ARD-Finanzausgleich auf Grundlage von 17,50 Euro. Aktuell liefen dazu die Gremienbefassungen in der ARD, der MDR-Verwaltungsrat habe bereits zugestimmt. Bis Ende April meldeten die Rundfunkanstalten zudem bei der KEF zu deren 23. Bericht. Dabei spielten neben der ausgebliebenen Beitragsanpassung auch Faktoren wie die aktuelle Beitragsertragsplanung eine Rolle.

Prof. Dr. Wille informierte über den Abschluss der Verhandlungen zu bedeutenden Sportrechten. Es sei gelungen, mit der Telekom eine Verständigung über relevante Partien der Fußball-Europameisterschaft UEFA EURO 2024 zu finden. Diese EM finde in Deutschland statt. Die Befassung mit allen Details, zu denen auch Sublizenzierungen an die Telekom von anderen Turnieren gehöre, solle im Rundfunkrat für Mai vorgesehen werden.

Die Intendantin informierte abschließend über die Förderbilanz der Deutschen Fernsehlotterie, die 2020 in den MDR-Ländern insgesamt 32 Projekte mit 3,9 Mio. Euro gefördert habe und wies auf die virtuelle Studiotour des MDR hin.

Bericht aus dem Verwaltungsrat

Der Vorsitzende des MDR-Verwaltungsrates informierte über die Sitzung vom 08. März 2021. Der Verwaltungsrat hat der Übergangslösung des ARD-Finanzausgleichs zugestimmt. Aufgrund der ausgebliebenen Beitragsanpassung ist eine Interimslösung beim ARD-Finanzausgleich auf Grundlage von 17,50 Euro vorgesehen. In der ARD wird entsprechend den Vorgaben im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag ein Finanzausgleich zugunsten von Saarländischem Rundfunk (SR) und Radio Bremen (RB) durchgeführt.  Der Verwaltungsrat hat zudem der Abgabe einer Patronatserklärung für die Baden-Badener Pensionskasse VVaG gemäß § 31 Ziffer 9 MDR-Staatsvertrag unter der Voraussetzung zugestimmt, dass alle Landesrundfunkanstalten, die ebenfalls Mitglied der bbp sind, eine solche Patronatserklärung abgeben. Zugestimmt hat der Verwaltungsrat auch dem Abschluss der Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten, als Regelungsgrundlage für ein modernes und flexibel arbeitendes Unternehmen. Weitere Themen waren Informationen zur Lage der MDR Media-Gruppe und die Mitteilung des Thüringer Rechnungshofes über die Prüfung der Klangkörper des MDR in den Jahren 2016 bis 2018. Informiert wurde der Verwaltungsrat auch zum Vergabebericht 2020 für den Zeitraum 2018 bis 2019, in dem der MDR einen Überblick über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich der Zentralen Beschaffungsstellen der Betriebsdirektion und der Verwaltungsdirektion gibt. Der Vorsitzende informierte den Rundfunkrat zudem über seine Stellungnahme in der schriftlichen Anhörung des Thüringer Landtages zum Gesetzentwurf zu dem Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk. Die Stellungnahme wird auf den Internet-Seiten des Thüringer Landtags in der Beteiligtentransparenzdokumentation abrufbar sein.

Bericht aus dem ARD-Programmbeirat

Die Gremienvertreterin des MDR-Rundfunkrates im ARD-Programmbeirat Nicole Anger informierte über die Schwerpunkte der vergangenen Sitzungen im Berichtszeitraum September 2020 bis Februar 2021, so zum Beispiel über die Programmbeobachtung von Phoenix und dem Format "Tagesthemen mittendrin"“.

Phoenix biete aktuelle Berichterstattung und ist in dieser Hinsicht eine sehr gute Ergänzung zur politischen Berichterstattung der ARD. Die Gesprächsformate von Phoenix seien hervorragend. Die Auswahl der Gäste – Politiker, Journalisten, Fachleute – ist meist sehr gut, es werden häufig weniger bekannte Politiker eingeladen, denen ihre Profilierung weniger wichtig ist als eine sachliche Auseinandersetzung. Auch die Ereignisformate seien von sehr guter Qualität. Bedauerlich sei, dass Phoenix als Spartensender in der breiten Bevölkerung viel zu wenig bekannt sei. Möglicherweise müsse Phoenix stärker an der Selbstdarstellung arbeiten, um sein Programm einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen. Auch Cross-Promotion aus ARD-Formaten, auch aus dem ARD-Hörfunk wäre sicherlich hilfreich.

"Tagesthemen mittendrin" solle mit seinen Beiträgen dazu beitragen, mit einem intensiveren Blick auf die Regionen aufzuwarten, lebensnah und diskursfördernd zu berichten und Deutschland besser kennenzulernen. Im Wesentlichen sei das Format aus Sicht der Programmbeirates eine Bereicherung und gut gelungen.  Die Beiträge können regionale Bedeutung haben, aber ebenso eine bundesweite Relevanz oder Übertragbarkeit vermitteln. Weitere Beobachtungs-Schwerpunkte seien Naturdokus, das Morgenmagazin/Live nach Neun sowie die Themenwoche "Wie leben?" gewesen.

Der ARD-Programmbeirat ist das Beratungsgremium für den Programmdirektor Erstes Deutsches Fernsehen und die Ständige Fernsehprogrammkonferenz, die das Programm des Ersten Deutschen Fernsehens zusammenstellt.

Bericht zu Beschwerden und Eingaben an den MDR-Rundfunkrat

Der Rundfunkrat hat den Bericht zu Beschwerden und Eingaben an den MDR Rundfunkrat 2020, vorgelegt von der Vorsitzenden des Rundfunkrates, zur Kenntnis genommen.

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich mit Beschwerden und Eingaben an den Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks wenden. Jede Beschwerde oder Eingabe wird gemäß den Bestimmungen des MDR-Staatsvertrages bzw. der MDR-Satzung entgegengenommen und individuell bearbeitet.

Durch die Befassung mit Beschwerden und Eingaben erfüllt der Rundfunkrat auch die ihm laut MDR-Staatsvertrag obliegende Aufgabe, die Interessen der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Rundfunks zu vertreten und die Einhaltung der für die Angebote geltenden Grundsätze zu überwachen.

Ein Sonderfall der Beschwerden und Eingaben sind solche Beschwerden, die monieren, dass die für die Herstellung und Verbreitung inhaltlich zu beachtenden Grundsätze bei einem ausgestrahlten oder veröffentlichten Angebot nicht eingehalten oder verletzt worden sind (Programmbeschwerden). Für Angebote des MDR sind dies regelmäßig die in §§ 6, 8, 9 MDR-Staatsvertrag genannten Grundsätze. Um dies prüfen zu können, sind konkrete Angaben zum monierten Angebot bzw. Beitrag notwendig.

Der vorgelegte Bericht gibt einen Überblick über Verfahrensabläufe, Entwicklungen des Beschwerde- und Eingabenaufkommens an den MDR-Rundfunkrat und dokumentiert die Ergebnisse der Bearbeitung.

Beschwerdeaufkommen nimmt zu

Allgemein ist zu konstatieren, dass das Beschwerde und Eingabeaufkommen seit 2013 im Durchschnitt um 9 Prozent pro Jahr zugenommen hat (2013: 80 Beschwerden und Eingaben, 2020: 162). Hinzu kommen vermehrt sogenannte Massebeschwerden, die an das Gremium gerichtet sind. In solchen Fällen mussten bis zu 12.000 E-Mails bearbeitet werden.

Detaillierte Betrachtung für das Jahr 2020

Die Beschwerden und Eingaben, die an den Rundfunkrat gerichtet oder ihm zugeleitet werden, lassen sich hinsichtlich des Gegenstandes unterscheiden. Von den 162 Beschwerden und Eingaben richteten sich 65 gegen konkrete Beiträge, die von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verantwortet worden sind. Darunter waren 57 Beiträge, für die der MDR die Verantwortung trug. Nur für diese ist der MDR-Rundfunkrat zuständig. Das heißt, acht Beschwerden sind an den zuständigen Rundfunkrat einer anderen Anstalt weitergeleitet worden. Die weiteren Beschwerden und Eingaben hatten die Gestaltung des Angebots der öffentlich-rechtlichen Anbieter zum Gegenstand (Anzahl: 40). Hier gab es sowohl Kritik als auch Anregungen. Weitere 22 Beschwerden und Eingaben bezogen sich auf Aspekte, die die Organisation, das Personal und die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie die Arbeit der Gremien thematisieren. Individuelle Anliegen von Nutzerinnen und Nutzer enthielten 19 Beschwerden und Eingaben. 16 Zusendungen betrafen Anliegen zum Rundfunkbeitrag. Für Beitragsangelegenheiten besitzt der Rundfunkrat keine Zuständigkeit, daher werden solche Eingaben an die zuständige Stelle, in der Regel ist dies der Beitragsservice von ARD ZDF und Deutschlandradio weitergeleitet. Auch Lob und Würdigungen für Beiträge und Angebote des MDR erreichen den Rundfunkrat. Diese werden an die Verantwortlichen weitergeleitet und die oder der Eingebende darüber informiert.

  • Beschwerdethemen

Hinsichtlich der Themen, die den Beschwerden und Eingaben 2020 entnommen werden können, lässt festhalten, dass rund ein Fünftel der 162 Beschwerden und Eingaben das Themenfeld „Corona“ betrafen. Das Spektrum reichte hier von allgemeiner Kritik bis hin zu Beschwerden gegen konkrete Beiträge. 16 Beschwerden oder Eingaben gingen als individuelle Anliegen zur „Interaktion im Telemedienangebot“ ein. Hier wurde moniert, dass Kommentare im Telemedienangebot bzw. auf vom MDR verantworteten Drittplattenformen nicht freigeschaltet worden sind. Die Prüfung durch die Verantwortlichen des MDR findet auf Grundlage der Kommentarrichtlinien des MDR, der sogenannten Netiquette, statt. Neben den Regeln für das Erstellen eines Kommentars sind auch die Konsequenzen bei Nichteinhaltung aufgeführt. In den Stellungnahmen werden die Entscheidungen jeweils begründet. Im Ergebnis kommt es entweder zu einer nachträglichen Freischaltung oder die Nichtfreischaltung wird aufrechterhalten. Der Telemedienausschuss des Rundfunkrates befasste sich mit der Vorgehensweise des MDR in diesem relativ neuen und in der Anzahl an Eingaben wachsendem Themengebiet. Die Anwendung und Durchsetzung der Netiquette wurde als sachgerecht eingeschätzt.

  • Kritik zur Beitragsgestaltung

Eine gehäufte Anzahl an Eingaben gab es auch zur Gestaltung der Sendung „43. Internationales Zirkusfestival von Monte Carlo“, die Anfang des Jahres 2020 ausgestrahlt worden war. Hier kritisierten die eingebenden Personen die redaktionelle Entscheidung, dass bestimmte Aufführungen nicht übertragen wurden. Der Rundfunkrat leitete auch diese Eingaben mit der Bitte um eine Stellungnahme an die Verantwortlichen im MDR weiter. Zum Verständnis ist an dieser Stelle zu betonen, dass die Gestaltung von einzelnen Sendungen oder Beiträgen grundsätzlich Sache des MDR in Ausübung der Rundfunkfreiheit ist. Sofern sich diese im Rahmen des Auftrages bewegen und die Programmgrundsätze eingehalten sind, deren Überwachung Aufgabe des Rundfunkrates ist, werden solche Eingaben als Hinweise für die zur Beitrags- und Angebotsgestaltung behandelt.

  • Programmbeschwerden

Von den 57 berichteten Beschwerden, die sich gegen konkrete Beiträge des MDR wandten, wurden 10 als Programmbeschwerden klassifiziert. Diese wurden gemäß der MDR-Satzung an die Verantwortlichen des MDR weitergeleitet. Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass bei einer Beschwerde durch eine Korrektur des Beitrages dem Anliegen der beschwerdeführenden Person Rechnung getragen wurde. Bei sechs Beschwerden sahen die Verantwortlichen des MDR nach eingehender Prüfung keinen Verstoß gegen Programmgrundsätze und teilten diese Einschätzung mit Begründung der beschwerdeführenden Person mit. Da sich die Beschwerdeführenden daraufhin nicht erneut an den Rundfunkrat wandten, sind diese Beschwerdevorgänge aus Sicht des Rundfunkrates abgeschlossen. Bei zwei Beschwerden hatten sich die Beschwerdeführenden erneut an den Rundfunkrat gewandt. Daraufhin fand entsprechend der Satzung eine Befassung in den Ausschüssen des Rundfunkrates statt. Nach ausführlicher Beratung stellten die Mitglieder in beiden Fällen fest, dass ein Verstoß gegen Programmgrundsätze nicht vorliegt. Gleichwohl gab es als Ergebnis der Beratung Hinweise bzw. Empfehlungen an die Verantwortlichen des MDR bezüglich der Beitragsgestaltung. Eine 2020 eingegangene Beschwerde befindet sich noch in Bearbeitung.

Bilanz:

Es lässt sich festhalten, dass den Rundfunkrat Beschwerden und Eingaben zu einem breiten Spektrum an Themen erreichen, die die Vielfalt der Meinungen der Bürgerinnen und Bürger zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dessen Angeboten und konkreten Beiträgen widerspiegelt. Im Jahr 2020 gingen 162 Beschwerden und Eingaben beim MDR-Rundfunkrat ein. Davon richteten sich 57 gegen konkrete Beiträge im Fernseh-, Hörfunk- und Telemedienangebot des MDR. Zehn dieser Beiträge waren Programmbeschwerden, bei acht davon konnte kein Verstoß gegen Programmgrundsätze festgestellt werden. Einer Programmbeschwerde wurde durch die Berichtigung des Beitrages Rechnung getragen, eine Beschwerde ist noch nicht abschließend bearbeitet. Sämtliche Beschwerden und Eingaben wurden nach den formellen und materiellen Regelungen des MDR-Staatsvertrages bzw. der MDR-Satzung bearbeitet und beantwortet.


gez. Prof. Dr. Gabriele Schade, Vorsitzende des MDR-Rundfunkrates