209. Sitzung | 14. November 2022 Wesentliche Ergebnisse aus der Sitzung des Rundfunkrates des Mitteldeutschen Rundfunks

05. Dezember 2022, 14:30 Uhr

Bericht der Intendantin

Die Intendantin berichtete eingangs von der ARD-Themenwoche "Wir gesucht. Was hält uns zusammen?". Es sei die 17. ARD-Themenwoche, die wieder mit einem gesellschaftlich und publizistisch relevanten Thema aufwarte. Der MDR beteilige sich wieder an der Themenwoche mit Formaten wie "Dorfkümmerer". Beim ARD Dialogtag am 8. November gehe es darum, was die Menschen künftig von der ARD erwarteten? Welche Programme wünschten sie sich? Welche Rolle solle die ARD künftig in der Gesellschaft spielen? Es werde aber auch die letzte ARD-Themenwoche dieser Art sein, künftig werde es Thementage geben. 

Am 19. Oktober habe die Rundfunkkommission der Länder alle Intendantinnen und Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio eingeladen. Die Intendantinnen und Intendanten seien gebeten gewesen, die bisherigen Prüfergebnisse und Maßnahmen bezogen auf die weiteren Aufsichts- und Compliance-Strukturen vorzustellen, die auch für die Tochterunternehmen und Gemeinschaftseinrichtungen von ARD und ZDF gelten sollten.

Parallel würden Vorschläge zur Weiterentwicklung der ARD-Transparenzseiten erarbeitet. Ziel seien auch hier einheitliche Standards. Der MDR sei in weiten Teilen mit seinen Compliance-Regeln bereits Standardgeber und führe maßgeblich in der ARD die dafür eingesetzte AG.

Die Rundfunkkommission habe in dem Termin informiert, dass auch gesetzliche Schritte geplant seien. Diese sollten die Bereiche Compliance, Transparenz und Gremienausstattung betreffen. Ziel sei es, solche Regelungen in den 4. Medienänderungsstaatsvertrag aufzunehmen.

Im Gespräch mit der Rundfunkkommission sei auch die Forderung adressiert worden, weitergehende Maßnahmen zu ergreifen, um das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wieder zu erhöhen. Bekräftigt worden sei die Forderung nach einer Selbstverpflichtung, um die Akzeptanz in den Rundfunkbeitrag zu stärken.

Die Intendantin berichtete von der Unterzeichnung des Medienänderungsstaatsvertrags (MÄStV) durch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder im Oktober. Der 3. MÄStV könne damit nun in die parlamentarischen Beratungen und Abstimmungen gehen. Ziel sei es, dass er im Juli 2023 nach Zustimmung aller Landtage in Kraft treten könne.

Im Juni 2022 hätten sich die Länderchefs auf eine Reform des Auftrags und der Struktur der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geeinigt, die nun im MÄStV festgeschrieben werde. Geändert werde insbesondere die Definition des Auftrags der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Der Online-Auftrag werde fortentwickelt und die Sender erhielten die Möglichkeit, einzelne Kanäle wie tagesschau24 oder ZDF info ins Internet zu verlagern.

Künftig würden zudem weniger lineare Fernsehkanäle im Medienstaatsvertrag beauftragt. Vorgeschrieben sei nur noch Das Erste, das ZDF, die dritten Programme der ARD sowie die Kulturkanäle 3sat und Arte. Bei den übrigen TV-Angeboten könnten die Sender in Abstimmung mit den Gremien entscheiden, ob sie diese als eigenständige Kanäle weiterführen oder ins Internet verlagern.

Beim KiKA erhielten ARD und ZDF die Option für eine mögliche Flexibilisierung an die Hand. Der KiKA gelte so wie er sei unter Federführung des MDR als weiter beauftragt. Die Aufsichtsgremien müssten der Abschaltung von Programmen, deren Überführung vom Linearen ins Internet oder deren Austausch zustimmen.

Die Aufsichtsgremien sollten zusätzliche Aufgaben erhalten. Unter anderem sollten sie über eine "wirtschaftliche und sparsame Haushalts- und Wirtschaftsführung" wachen sowie "inhaltliche und formale Qualitätsstandards" festsetzen und "standardisierte Prozesse zu deren Überprüfung".

Ebenfalls im Oktober habe die KEF das Verfahren zur Finanzanmeldung für die Jahre von 2025-2028 gestartet. Grundlage für die Anmeldung sei der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag. Nun habe die formale Bitte der KEF, diesen Bedarf für die Zeit ab 2025 anzumelden, die Rundfunkanstalten erreicht. ARD, ZDF, Deutschlandradio und ARTE würden der KEF ihre Anmeldung bis Ende April 2023 zukommen lassen. Die Kommission prüfe die Anmeldung und erstelle auf dieser Basis einen Berichtsentwurf. Zu diesem werde sie sich mit den Anstalten und der Politik austauschen. Schließlich werde sie ihre Empfehlung zur Höhe des Rundfunkbeitrags vorlegen, sodass dann die Länder über eine etwaige Anpassung weiter entscheiden können. Dazu sei am Ende die Zustimmung aller Landesparlamente erforderlich.

Die Intendantin berichtete vom erfolgreichen Netzwerktreffen zum Start des neuen Portals ardkultur.de am 26.10.2022. ARD Kultur werde auf seinem Portal Kulturinhalte für alle Altersgruppen anbieten. Um dieses Ziel zu erreichen, werde das Team von ARD Kultur bereits bestehende Angebote aus dem ARD-Kosmos bündeln und gemeinsam mit den ARD Landesrundfunkanstalten und anderen öffentlich-rechtlichen Partnern auch neue digitale Inhalte produzieren, die sich besonders an Menschen zwischen 30 und 50 Jahren richteten. Alle Erkenntnisse und Erfahrungen würden in den derzeit laufenden Drei-Stufen-Test für ARD Kultur einfließen.

Am Ende ihres Berichtes kam die Intendantin auf ihre persönliche Zukunft zu sprechen. Nach bislang elf Jahren als Intendantin könne sie sagen, dass sie den MDR mit seinem Leitbild und dem Ziel, ein "MDR für alle" zu sein, gut aufgestellt sehe, um als politisch und wirtschaftlich unabhängiges Medienhaus heute und in Zukunft ein verlässlicher medialer Anker für die Menschen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zu sein. Der MDR sei heute fest in Mitteldeutschland verankert. Er gelte als die mediale Stimme aus dem Osten und für den Osten Deutschlands. Der MDR sei moderner geworden, vielfältiger und für einen großen Teil der Bevölkerung gesellschaftlich relevant.

Zugleich nehme der MDR eine gewichtigere Rolle in der ARD ein und habe für mehr Sichtbarkeit Mitteldeutschlands auf der bundesdeutschen Ebene gesorgt: In den Nachrichten, mit Dokumentationen, in der Fiktion, im Sport und der Unterhaltung. Auch sei mit ARD Kultur ein weiteres Gemeinschaftsangebot der ARD beim MDR gestartet.

Die Intendantin betonte, der Erfolg des MDR sei vor allem das Ergebnis des professionellen Engagements aller Kolleginnen und Kollegen, auch in den MDR-Beteiligungsunternehmen. Sie würdigte die große Kreativität, Veränderungsbereitschaft und Innovationsfreude der Mitarbeiterschaft.

Auch der Rundfunk- und Verwaltungsrat habe immer wieder Entscheidendes zur erfolgreichen Weiterentwicklung der Drei-Länder-Anstalt beigetragen. Nach den Vorgaben des MDR-Staatsvertrag sei es Aufgabe des MDR-Verwaltungsrates, dem MDR-Rundfunkrat einen Personalvorschlag für die Leitung des MDR ab November 2023 zu unterbreiten. Sie werde in ihrem dann 65. Lebensjahr nicht für eine dritte Amtszeit zur Verfügung stehen. Ihr Vertrag werde somit am 31.10.2023 enden.

Die Vorsitzenden des Rundfunk- und Verwaltungsrates äußerten ihren Respekt für die Ankündigung der Intendantin. Sie geben einen Ausblick auf das Verfahren zur Bestimmung einer Nachfolge.

Bericht der Verwaltungsratsvorsitzenden

Der MDR-Verwaltungsrat tagte am 6. November in Klausur und am 7. November in seiner Sitzung in Leipzig. Ein Thema der Sitzung war die Entlastung der Intendantin für das Geschäftsjahr 2021. Gemäß MDR-Staatsvertrag obliegt die Entlastung der Intendantin für das abgelaufene Geschäftsjahr dem Verwaltungsrat.

In seiner Sitzung am 26. September 2022 hatte der Verwaltungsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht des MDR für das Geschäftsjahr 2021 festgestellt. Die Genehmigung des Jahresabschlusses durch den Rundfunkrat ist dann am 10. Oktober 2022 erfolgt. Damit lagen die Voraussetzungen zur Entlastung der Intendantin für das Geschäftsjahr 2021 vor. Die Entlastung wurde einstimmig erteilt.

Der Verwaltungsrat hat sich in seiner Klausur sowie in seiner ordentlichen Sitzung intensiv mit dem Entwurf des Wirtschaftsplanes 2023 befasst und diesen festgestellt. Unter Berücksichtigung der Anforderungen aus dem neuen MDR-Staatsvertrag zur inhaltlichen und organisatorischen Absicherung gesetzlicher Vorgaben und damit verbundener dauerhafter Aufgaben in der Gremienarbeit, der Empfehlungen der Gremienvorsitzendenkonferenz sowie auch der Rundfunkkommission an die Gremienarbeit, hält es der Verwaltungsrat des MDR für erforderlich, zur Wahrung und Stärkung der Gremientätigkeit das Gremienbüro zu stärken und zudem Mittel für Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen der Gremien vorzusehen. Gemäß MDR-Staatsvertrag ist der Wirtschaftsplan dem Verwaltungsrat zur Feststellung vorzulegen.

Der Verwaltungsrat des MDR hat dem Wirtschaftsplan 2023 des gemeinsamen Rundfunkdatenschutzbeauftragten zugestimmt. Die Rundfunkanstalten BR, MDR, SR, SWR, WDR sowie Deutschlandradio und ZDF haben sich entschieden, eine Person mit der Aufgabe der Rundfunkdatenschutzbeauftragten zu betrauen, die diese Funktion ab 2023 für alle beteiligten Rundfunkanstalten ausübt. Diese Person ist Herr Stephan Schwarze, der bisher bereits als Rundfunkdatenschutzbeauftragter für den MDR zuständig ist.

Zudem hat sich der Verwaltungsrat zu Compliancemaßnahmen bei der MDR Media berichten lassen.

SBB ./. MDR – Erlass eines Widerspruchsbescheids

Der Rundfunkrat hat beschlossen, den Widerspruch des SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen e.V. vom 20.05.2022 gegen die "Auswahlentscheidung" des Rundfunkrates des Mitteldeutschen Rundfunks vom 28.02.2022 mit Widerspruchsbescheid zu verwerfen. Anders als der SBB meine, stelle die Entscheidung des Rundfunkrats vom 28.02.2022 schon keinen Verwaltungsakt dar. Damit sei der eingelegte Widerspruch nicht statthaft. Unterstellt, es läge ein Verwaltungsakt vor, dann wäre dieser in der geltend gemachten Form nicht zulässig. Die Zulässigkeit des Widerspruchs wäre nur dann zu bejahen, wenn dem SBB unmittelbar aus § 16 Abs. 1 Nr. 8 MDR-StV ein Direktentsendungsrecht in den Rundfunkrat zustünde. Dies ist jedoch nicht der Fall. Aus dem gleichen Grund wäre der Widerspruch auch unbegründet.

Berichterstattung des MDR in der Corona-Krise

Der Rundfunkrat nahm die Information des MDR zur Berichterstattung in der Corona-Krise zur Kenntnis. Der Rundfunkrat war auf Antrag von Mitgliedern gebeten, sich erneut mit der Corona-Berichterstattung des MDR zu befassen.

Der MDR-Rundfunkrat hat sich bereits in seinen Sitzungen am 6. Juli, 14. September und 12. Oktober 2020 intensiv mit der Berichterstattung des MDR (März bis Juni 2020) in der Corona-Krise beschäftigt. Damals hat der Rundfunkrat Empfehlungen für die fortlaufende Berichterstattung des MDR in der Corona-Krise gegeben. Die Empfehlungen des Rundfunkrates und der Umgang mit diesen wurde erläutert und Fragen der Rundfunkräte für beantwortet

Bericht der Intendantin zur Gleichstellung im Mitteldeutschen Rundfunk 2021

Der Rundfunkrat befasste sich mit dem Bericht der Intendantin zur Gleichstellung im MDR 2021. Gemäß MDR-Staatsvertrag hat der MDR durch eine Dienstvereinbarung die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern im MDR im Sinne des Bundesgleichstellungsgesetzes zu fördern.

Die Intendantin legt dem Rundfunkrat und dem Verwaltungsrat jährlich einen Gleichstellungsbericht vor. Danach ist der Anteil an Frauen in journalistischen Führungspositionen ist auf insgesamt 46,3 Prozent gestiegen. Die Frauenquote in den Führungspositionen insgesamt liegt bei 31,4 Prozent. Der Rundfunkrat unterstützt das Thema Gleichstellung und erwartet weiterhin ein vielfältiges Engagement.

 

  • Format: PDF

    PDF (Portable Document Format) ist ein Dateiformat für alle Betriebssysteme. PDF-Dokumente können in Browsern mit dem entsprechenden PlugIn (PDF-Viewer) dargestellt werden.

  • Größe: 1,9 MB
Jetzt herunterladen

Rechtliche Hinweise

Downloads erfolgen auf eigene Gefahr. Der MDR kann keine Gewähr für den Erfolg der Downloads sowie die Funktionsfähigkeit heruntergeladener Produkte auf Ihrem System übernehmen. Bei Problemen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Downloads berechtigen nur zum ausschließlichen privaten und sonstigen eigenen Gebrauch der zum Download angebotenen Produkte. Es ist zudem nur gestattet, Vervielfältigungsstücke dieser Produkte, wie z.B. Kopien und Ausdrucke, zum ausschließlich privaten und sonstigem eigenen Gebrauch herzustellen oder herstellen zu lassen. Eine darüber hinausgehende Nutzung und Herstellung ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des MDR möglich.

Sämtliche Downloads werden vom MDR einer Virenprüfung unterzogen. Der MDR haftet für Schäden und Beeinträchtigungen, insbesondere durch Computerviren, nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Folgeschäden, wie z.B. Datenverlust.

Kooperationsbericht des MDR 2021

Der Rundfunkrat befasste sich mit dem Kooperationsbericht des MDR für den Berichtszeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021. Der Kooperationsbericht dokumentiert die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Bereichen des MDR und Dritten. Die Compliance-Beauftragte trägt die Berichtsverantwortung für die Erstellung des Kooperationsberichts. Seit 2006 hatte sich der MDR verpflichtet, dem Rundfunkrat einen Bericht über Kooperationen mit Dritten vorzulegen, die in dem jeweiligen Berichtszeitraum stattgefunden haben. Diese freiwillige Selbstverpflichtung zur Transparenz hat der MDR verstetigt und in einer Dienstanweisung Kooperationen fortgeschrieben.

Information zum MDR-Produzentenbericht 2021

Der Rundfunkrat hat sich mit den MDR-Produzentenbericht 2021 befasst. Der MDR macht seit 2012 freiwillig Programmbeauftragungen gegenüber Dritten im sog. "MDR-Produzentenbericht" transparent. Er legt mit vorliegendem Bericht für 2021 den zehnten Produzentenbericht vor. In diesem jährlichen Bericht werden die Aufwendungen für Auftrags-, Ko- und Mischproduktionen für Fernseh- sowie Online- Produktionen im Berichtsjahr transparent dargestellt. Ferner erfasst der Bericht die im Jahre 2021 getätigten Lizenzankäufe. Integriert ist zudem seit 2017 eine Aufstellung "Produktionen unter MDR-Federführung in gemeinschaftlicher Finanzierung".

  • nicht öffentlich

Antrag auf Zustimmung des Rundfunkrates zur Berufung eines Direktors für das Landesfunkhaus Sachsen-Anhalt gemäß § 17 Abs. 3 MDR-Staatsvertrag

Der Rundfunkrat hat der Berufung von Herrn Tim Herden als Direktor des Landesfunkhauses Sachsen-Anhalt für den Zeitraum vom 01.12.2022 bis zum 30.11.2027 zugestimmt. Gemäß § 17 Absatz 3 des Staatsvertrages über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) bedarf der Vorschlag der Intendantin für die Berufung eines Direktors für das Landesfunkhaus Sachsen-Anhalt der Zustimmung des Rundfunkrates. Die Berufung erfolgt auf Zeit und darf nicht gegen das Votum der Mehrheit der Mitglieder des Rundfunkfunkrates, in deren Land das Funkhaus liegt, erfolgen. Am 09.11.2022 hatte die Landesgruppe das staatsvertraglich vorgesehene Votum abgegeben.

Mit der Amtsniederlegung der bisherigen Landesfunkhausdirektorin, Frau Ines Hoge-Lorenz, zum 01.09.2022 übernahm Herr Sandro Viroli die kommissarische Leitung des Landesfunkhauses zusätzlich zu seiner Tätigkeit als Direktor des Landesfunkhauses Sachsen. Für diese Position wurde daher eine Nachfolgeregelung notwendig.

Mögliche Interessenkollision nach § 15 MDR-StV /Gutachtenvergabe

Der novellierte MDR-Staatsvertrag hatte die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Interessenkollision bei Mitgliedern des Rundfunkrates neu geregelt. Die Feststellung einer Interessenkollision, die zum Erlöschen der Mitgliedschaft des betroffenen Mitglieds führt, hat der Rundfunkrat zu treffen. Der Rundfunkrat hat sich mit der Frage zur Feststellung einer möglichen Interessenkollision eines Mitgliedes im konkreten Einzelfall durch den Rundfunkrat zu befassen. Im Ergebnis hat sich der Rundfunkrat dazu verständigt, für seine Entscheidungsfindung eine unabhängige rechtsgutacherliche Stellungnahme einzuholen.

gez. Dietrich Bauer
Vorsitzender des MDR-Rundfunkrates