208. Sitzung | 10. Oktober 2022 Wesentliche Ergebnisse aus der Sitzung des Rundfunkrates des Mitteldeutschen Rundfunks

11. März 2024, 10:39 Uhr

Bericht des Rundfunkratsvorsitzenden

Der Rundfunkratsvorsitzende berichtete über eine Sonderschaltkonferenz der Gremienvorsitzendenkonferenz am 23.8.2022. Die Pressemitteilung der GVK "GVK will Stärkung der Aufsicht und mehr Transparenz" sei dem Rundfunkrat zur Verfügung gestellt worden. Die ARD - GVK will Stärkung der Aufsicht und mehr Transparenz

Die GVK habe die Situation zum Anlass genommen, auf ihre bereits Anfang des Jahres in einer Stellungnahme an die Länder dargelegte Position zu verweisen, die zu weitreichenden Konsequenzen in der gesamten ARD führen würde. Darunter auch mehrere Vorstöße in Richtung einer Absicherung der Arbeitsfähigkeit der Aufsichtsorgane.

Eine weitere Sitzung der GVK habe am 13.9.2022 und 14.9.2022 in Bremen stattgefunden. Wesentlichen Punkte waren u.a. die Forderung der GVK von den Intendantinnen und Intendanten die Implementierung nach einheitlichen Standards für Compliance, die als Mindestanforderung in allen Häusern umgesetzt werden sollten. Die GVK werde auch eine Empfehlung für Complianceregeln der Gremien der ARD-Anstalten erarbeiten.

Die GVK spreche sich für eine möglichst rasche kooperative Reform der ARD­ Governance aus. Ziel sei eine klarere Regelung von Zuständigkeiten und Zusammenwirken der diversen "Instanzen" sowie, dass in der Folge eine arbeitsteiligere, verbindlichere und schnellere Entscheidungsfindung in den Bereichen Programm, Finanzen und Kommunikation auf ARD-Ebene auf den Weg gebracht werde. Teil einer neuen Governance müsse aus GVK-Sicht auch die stärkere Zusammenarbeit der Entwicklungs- und Innovationskapazitäten in der ARD sein, für die mehr Mittel und Freiheiten zur Verfügung gestellt werden sollten.

Zudem fordere die GVK künftig eine jährliche strategische Debatte zur Bedarfsanmeldung bei der KEF sowie eine verbindliche Koordinierung vor der formalen Anmeldung der einzelnen Häuser. Zur Stärkung der Aufsicht empfehle die GVK den Aufsichtsorganen der Landesrundfunkanstalten (LRA) eine Mindestausstattung der LRA-Gremienbüros, um eine unabhängige und fachlich fundierte Zuarbeit für die Gremienmitglieder sicherzustellen; diese sei regelmäßig erforderlich und ergebe sich aus dem gesetzlichen Aufgabenspektrum.

Bericht der Intendantin

Die Intendantin berichtete von den Ergebnissen der ARD/ZDF-Studie Massenkommunikation Trends. Der Trend der Verschiebung der Mediennutzung vom Linearen ins Non-Lineare verstetige sich weiter, besonders bei jüngeren Menschen: Nur noch 51 Prozent der 30- bis 49-Jährigen nutzen demnach Medienangebote linear. Gleichzeitig sei das lineare Fernsehen weiterhin fester Bestandteil des Alltags vieler Menschen. Die Befragten drückten zudem gegenüber den öffentlich-rechtlichen Medien hohe Wertschätzung aus und bescheinigten ihnen eine hohe Glaubwürdigkeit.

Die MDR-Entwicklungsstrategie "MDR für alle" greife die Nutzungstrends auf: Der MDR verfolge das Ziel, allen Menschen Angebote zu unterbreiten. Dazu habe der MDR drei konkrete Inhalteoffensiven definiert: Regionale Information, Doku und Fiktion sowie Innovative Kulturinhalte.

Das Innovationsförderprogramm "MDR next" entwickle in seiner frisch gestarteten fünften Staffel bis Mai 2023 Projekte, die direkt auf die Inhalteoffensiven einzahlen. Der MDR stärke zudem Bereiche wie die digitale Distribution, um bestimmte Zielgruppen besser zu erreichen. Dies sei Teil eines tiefgreifenden kulturellen Change-Prozesses im MDR. Das MDR-Qualitätsmanagement werde in diesem Zusammenhang konsequent fortentwickelt.

Die Intendantinnen und Intendanten der ARD hätten Ende August eine umfassende Prüfung der Compliance- und Transparenz-Strukturen im Senderverbund eingeleitet, um einen möglichst einheitlichen und hohen Standard in den einzelnen Anstalten zu implementieren. Auch die Rundfunkkommission der Länder befasse sich mit der Thematik und habe den Anstalten ihre Erwartungshaltung kommuniziert.

Die Intendantin erläuterte, Compliance unterliege der steten Evaluierung und Weiterentwicklung. MDR-Rundfunk- und -Verwaltungsrat seien im Frühsommer eingehend über das Compliance-Management-System im MDR informiert worden. Der MDR übernehme mit seinen etablierten Compliance-Strukturen eine Vorreiterrolle in der ARD. Anregungen des MDR-Verwaltungsrats, beispielsweise zum Informationsfluss aus dem Lenkungskreis Compliance oder zur Erweiterung von Informationspflichten von Vertragspartnern, seien im MDR umgesetzt worden.

Unter Federführung von SWR und HR werde vom 06. bis 12. November 2022 eine weitere ARD-Themenwoche stattfinden. In Fernsehen, Radio und Online werde die ARD mit Menschen unter der Überschrift "Wir gesucht – Was hält uns zusammen?" ins Gespräch kommen, am 08. November 2022 werde zudem ein ARD-Dialogtag durchgeführt. ARD-Themenwoche (swr.de)

Am 05./06. Oktober 2022 habe beim MDR in Leipzig die zweite Europäische Public Value Konferenz von MDR und Handelshochschule Leipzig stattgefunden. Hochrangige Expertinnen und Experten aus Medien, Wissenschaft und Gesellschaft hätten sich hier zu "Gemeinwohl durch Vielfalt in den Medien" ausgetauscht. Konkret seien aktuelle Themen wie Fragen medialer Vielfalt oder das Zusammenspiel zwischen Medien und Wissenschaft diskutiert worden. Einzelne Vorträge und Panels wurden aufgezeichnet und sind online abrufbar.

"Zweite Europäische Public Value Konferenz: Gemeinwohl durch Vielfalt in den Medien": Martin Grasmück, Yvette Gerner, Julia Krittian, Karola Wille und Kai Gniffke (v.l.) mit Video
"Zweite Europäische Public Value Konferenz: Gemeinwohl durch Vielfalt in den Medien", mit Kai Gniffke, Yvette Gerner, Martin Grasmück, Julia Krittian und Karola Wille Bildrechte: MDR/Stefan Hoyer/PUNCTUM

Die Konferenz setze auf den Leipziger Impuls "Gemeinwohl durch Vielfalt" auf, der im Mai 2022 gemeinsam mit alle Rundfunkanstalten der ARD, ZDF, Deutschlandradio sowie SRG, ORF und ARTE zusammen mit der Handelshochschule Leipzig (HHL) und dem Weizenbaum-Institut Berlin veröffentlicht wurde.

Die Intendantin informierte über einen am 14. Oktober 2022 anstehenden Termin in der Schlichtungsstelle mit dem BDZV zu den Telemedienangeboten des MDR. Streitpunkt sei eine angebliche Presseähnlichkeit von MDR-Telemedienangeboten. Der MDR habe die Vorwürfe geprüft und weise diese zurück.

Die Intendantin informierte über das Verfahren zur Besetzung der Landesfunkhausdirektion Sachsen-Anhalt, das nach dem MDR-StV in einen Antrag auf Bestätigung der Berufung einer Person durch den Rundfunkrat münden werde. Zuvor werde das Votum der Landesgruppe Sachsen-Anhalt eingeholt.

Abschließend weist sie auf den ARD-Jugendmedientag am 15. November 2022 hin, an dem sich auch der MDR mit verschiedenen Angeboten beteiligen werde. Zum Leipziger Festival für Dokumentar- und Animationsfilm im Oktober engagiere sich der MDR unter anderem mit Begleitung im Programmangebot wie einer langen Dokumentarfilm-Nacht im Fernsehen und "MDR DOK around the clock" in der ARD-Mediathek.

Bericht der Verwaltungsratsvorsitzenden

Der MDR-Verwaltungsrat tagte am 26. September 2022. Zentrale Themen waren die Auswahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022, die turnusmäßige Kontrolle des Wirtschaftsplanes sowie die MDR-Beteiligungen in der MDR Media GmbH. Zudem stimmte der Verwaltungsrat der Durchführung von Brandschutzmaßnahmen sowie weiterer Maßnahmen zum Ausbau des Programmstandortes Halle in ein modernes crossmediales Medienhaus zu. Weitere Themen der Sitzung waren die Wirtschaftsplanabrechnung 2021. Außerdem stellte der Verwaltungsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 fest und nahm den Geschäftsberichte 2021 zur Kenntnis.  Des Weiteren befasste sich der Verwaltungsrat mit dem Bericht über die Finanzanlagen des MDR per 31.07.2022.

Die Vorsitzende des Verwaltungsrates hat in der Rundfunkratssitzung mitgeteilt, dass Prof. Dr. Vogelbusch aktuell sein Amt im Verwaltungsrat ruhen lässt. Herr Prof. Dr. Vogelbusch habe den Verwaltungsrat darüber informiert, dass das Beratungsunternehmen, für das er als Partner tätig ist, Rundfunkanstalten aus dem ARD-Verbund als Kunden habe und um eine Prüfung dieses Sachverhalts gebeten. Der Verwaltungsrat des MDR wird nach Abschluss seiner Prüfung entscheiden, ob eine Interessenkollision gem. § 24 Abs. 2 Satz 2 MDR-StV vorliegt.

Mögliche Stellungnahme des MDR-Rundfunkrates zu den aktuellen Geschehnissen im RBB und in der ARD

Vor dem Hintergrund der Vorkommnisse beim rbb hatten Rundfunkratsmitglieder diesen Tagesordnungspunkt beantragt. Zur damit verbundenen Debatte um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, bei der auch immer wieder die Verantwortung und die Rolle der Aufsichtsgremien mit in den Fokus kämen, müsse auch der MDR-Rundfunkrat eine Diskussion zu den Geschehnissen führen, welche die Antragsteller einfordern würden. Es gehe darum, die Bewertung der Tätigkeit als Rundfunkrat nicht ausschließlich anderen zu überlassen, sondern sich eine eigene Meinung dazu zu bilden und dies auch bekanntzugeben. Für die Antragsteller sei der wesentliche Teil der Diskussion die Frage, ob der Rundfunkrat seine Aufgabe als Gremium entsprechend erfülle, ob sie unter den gegebenen Bedingungen erfüllt werden könne, bzw. ob es Veränderungen bedürfe. Hierfür seien verschiedene Punkte zu betrachten und systematisch zu bewerten. Der Rundfunkrat stimmt einstimmig zu, dass der Antrag in die Landesgruppen und Ausschüsse verwiesen wird

Genehmigungsverfahren gemäß § 32 MStV bei ARD-Gemeinschaftsangeboten
(Drei-Stufen-Test-Verfahren) hier: Eröffnung des Genehmigungsverfahrens

  • Prüfung des Telemedienkonzepts ARD Kultur
  • Aufgabenverteilung im Rundfunkrat des MDR bei Drei-Stufen-Tests
  • Weiteres Vorgehen im Verfahren

Der Rundfunkrat hat auf Antrag der Intendantin beschlossen, einen Dreistufentest gemäß § 32 MStV für das Telemedienkonzept ARD Kultur zu eröffnen, um festzustellen, ob das Telemedienangebot ARD Kultur vom Auftrag der ARD umfasst ist.

Der Rundfunkrat hat eine Aufgabenverteilung zwischen Rundfunkrat, Telemedienausschuss sowie dem Rundfunkratsvorsitzenden bei der Durchführung von Drei-Stufen-Testverfahren beschlossen.

Im Rahmen der Durchführung des Verfahrens wird die Projektbeschreibung im Internet auf der Webseite des Rundfunkrates veröffentlicht. Der Rundfunkrat fordert Dritte zur Stellungnahme zur Projektbeschreibung von ARD Kultur auf und gewährt dazu eine Frist von acht Wochen in der Zeit vom 11.10.2022 bis zum 06.12.2022. Der Rundfunkrat weist mit einer Pressemitteilung auf die Veröffentlichung der Projektbeschreibungen hin. Der Rundfunkrat beschließt die Durchführung eines nicht-förmlichen Interessenbekundungsverfahrens, um geeignete Gutachterinnen bzw. Gutachter für das Gutachten zu den Auswirkungen auf alle relevanten Märkte zu finden. Der Rundfunkrat weist mit einer Pressemitteilung auf das Interessenbekundungsverfahren hin. 

Genehmigungsverfahren gemäß § 32 MStV hier: Entscheidung des Rundfunkrates gemäß § 32 Abs. 6 MStV zum Telemedienänderungskonzept MDR Telemedien

Der Rundfunkrat hat das Telemedienänderungskonzept MDR Telemedien in der Fassung vom 10.10.2022 genehmigt. Das Gremium stellte einstimmig fest, dass die im Konzept beschriebene wesentliche Änderung der Verweildauern den Voraussetzungen des Medienstaatsvertrages entspricht und somit vom Auftrag des MDR umfasst ist. Das genehmigte Verweildauerkonzept ermöglicht längere, nach Inhaltstyp differenzierte Verweildauern. Beispielsweise können Inhalte für Kinder nun bis zu fünf Jahre, Dokumentationen bis zu zwei Jahre und Serieninhalte bis zu zwölf Monate zum Abruf zur Verfügung gestellt werden. Bei seiner Entscheidung hat der MDR-Rundfunkrat u.a. die Stellungnahmen Dritter sowie eine unabhängige gutachterliche Expertise zu den Auswirkungen auf alle relevante Märkte berücksichtigt. Nach Abschluss des Drei-Stufen-Tests durch den Rundfunkrat erfolgt die Prüfung durch die für den MDR zuständige Rechtsaufsicht. Anschließend wird das genehmigte Telemedienänderungskonzept veröffentlicht.

Genehmigungsverfahren gemäß § 32 MStV bei ARD-Gemeinschaftsangeboten
hier: Mitberatung des MDR-Rundfunkrates Drei-Stufen-Test zur wesentlichen
Änderung des Telemedienangebotes "ARD-Programmdirektion/DasErste.de"

Die Abstimmung konnte wegen mangelnder Beschlussfähigkeit des Rundfunkrates nicht mehr stattfinden. Nachrichtlich: Gem. Art. 5 Abs. 1 MDR-Satzung hat der Rundfunkratsvorsitzende eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren am 12.10.2022 eingeleitet, das am 22.10.2022 beendet wurde.

Der Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks nahm die Mitberatungsvorlage des BR-Rundfunkrates im Rahmen des Drei-Stufen-Test-Verfahrens zur wesentlichen Änderung des Gemeinschaftsangebotes "ARD-Programmdirektion/DasErste.de" zustimmend zur Kenntnis. Er ist zu der Auffassung gelangt, dass die wesentliche Änderung genehmigungsfähig ist. Der Rundfunkrat bittet den BR-Rundfunkrat, in seiner weiteren Beratung die Empfehlungen und Hinweise des MDR-Rundfunkrates zu berücksichtigen.

Die Genehmigungsverfahren werden federführend vom zuständigen Rundfunkrat durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens werden die Rundfunkräte der ARD-Landesrundfunkanstalten und der Programmbeirat Erstes Deutsches Fernsehen, koordiniert durch die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK), über ein Mitberatungsverfahren beteiligt.

Genehmigung des Jahresabschlusses des MDR zum 31.12.2021

Der Rundfunkrat hat den vom Verwaltungsrat festgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht des MDR zum 31.12.2021 in der von der Deloitte GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dresden, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Fassung vom 13.05.2022 genehmigt. Der Jahresfehlbetrag von 39.200 T€ wird in Höhe von 4.842 T€ durch Entnahme aus den Gewinnrücklagen gedeckt, der verbleibende Betrag in Höhe von 34.358 T€ wird als Bilanzverlust eingestellt.

  • nicht öffentlich

Die Intendantin beantragte für die Entscheidung des Rundfunkrates zur Beauftragung von Programmvorhaben unter TOP 12 und 13, diese im nicht-öffentlichen Teil aufzurufen. Details dieser Beauftragungen bei Finanzen und Rechten betreffen Geschäftsgeheimnisse Dritter, welche nach MDR-Staatsvertrag unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu behandeln sind.

Gemäß § 17 Abs. 4 Ziff. 8 des MDR-Staatsvertrages ist bei der Übernahme von Verpflichtungen im Wert von mehr als 2 Mio. Euro bei Verträgen über die Herstellung oder den Erwerb von Programmteilen die Zustimmung des Rundfunkrates erforderlich.  

Antrag auf Zustimmung zur Fortsetzung der Produktion der ARD-Serie "Schloss Einstein", Staffel 27

Der Rundfunkrat hat der Fortsetzung der Serie "Schloss Einstein" durch Produktion einer 27. Staffel mit 26 Folgen durch die Saxonia Media Filmproduktionsgesellschaft mbH, Leipzig zugestimmt.

"Schloss Einstein" ist eine täglich im KiKA ausgestrahlte Serie mit Kindern für Kinder und Jugendliche zwischen acht und 14 Jahren. "Schloss Einstein" ist die bis dato am längsten existierende Kinder- und Jugendserie im deutschen Fernsehen: Bereits seit 1998 laufen die Folgen um Internat und Schulalltag, erste Liebe, Freundschaft und allem, was die Lebenswelt der jungen Zuschauerinnen und Zuschauer aktuell betrifft. Für die Produktion der ARD-Serie "Schloss Einstein" liegt die redaktionelle Federführung beim MDR. "Schloss Einstein" wird von allen ARD-Anstalten und dem KiKA finanziert. Die Erstausstrahlung von Staffel 27 soll im Jahr 2024 bei KiKA erfolgen.

Antrag auf Zustimmung zur Beauftragung der Koproduktion der Serie "JUNI"

Der Rundfunkrat hat nach intensiver Diskussion um die Rahmenbedingungen für die Produktion und die Produktionsstandorte der Beauftragung der Koproduktion der fiktionalen Serie "JUNI – Junge Intensivtäter im Visier" (AT) mit 6 Folgen durch die VIAFILM GmbH & Co. KG, München zugestimmt.

Nach Angaben des MDR ist "JUNI" ein innovatives Serienangebot sowohl für die ARD-Mediathek als auch für die lineare Ausstrahlung, das sich speziell an die im MDR-Strategie- und Entwicklungsplan definierte Wachstumszielgruppe der 30-49-Jährigen richtet. Im Zentrum der Geschichte aus Halle an der Saale stehe ein Generationen-Konflikt innerhalb einer starken emotionalen Mutter-Tochter-Beziehung. Der MDR greife mit "JUNI" aktuelle gesellschaftliche Konfliktlinien auf und bettet sie fiktional in die Lebenswirklichkeit der Region ein.

Zu den Tagesordnungspunkten, die auf der Sitzung zudem vorgesehen waren, wurden aufgrund einer eingetretenen Beschlussunfähigkeit des Rundfunkrates keine weiteren Beschlüsse gefasst.

gez. Dietrich Bauer
Vorsitzender des MDR-Rundfunkrates