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Einigung auf Medienstaatsvertrag Neue Spielregeln für ARD und ZDF

03. Juni 2022, 08:22 Uhr

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf einen neuen Medienstaatsvertrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio geeinigt. Er eröffnet den öffentlich-rechtlichen Angeboten mehr Flexibilität beim Fernsehen und erweitert ihre Möglichkeiten im Netz. Auch Unterhaltung bleibt Bestandteil des Auftrags.

"Mit den Änderungen haben wir den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks konkretisiert, aktualisiert und geschärft, um den Markenkern des öffentlich-rechtlichen Profils sichtbarer herauszustellen", sagte die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), nach der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin.

Sender dürfen Apps werden

Bei den Änderungen geht es um die Definition des Auftrags der öffentlich-rechtlichen Medien, die Flexibilisierung des Programmangebots, die Fortentwicklung des Online-Auftrags und eine Stärkung der Aufsichtsgremien wie Rundfunk- und Fernsehräten. Bislang sind alle TV-Kanäle ausdrücklich im geltenden Rundfunkstaatsvertrag aufgeführt und damit von der Politik verpflichtend "beauftragt". Künftig sollen in dieser Form nur noch das Erste (Programm) der ARD, das ZDF, die so genannten "Dritten" ARD-Programme sowie die durch internationale Verträge geschaffenen Programme wie der deutsch-französische Kulturkanal arte festgeschrieben werden. Bei allen weiteren Angeboten wie dem Kinderkanal (KiKA), dem Ereigniskanal Phoenix und den digitalen TV-Kanälen wie ZDF neo oder ZDF info, tagesschau 24, One oder ARD alpha entscheiden künftig die öffentlich-rechtlichen Anstalten selbst, wie sie damit verfahren. Theoretisch könnten dann auch Sender eingestellt oder zu reinen Internet-Angeboten oder Apps werden.

"Wir geben den Anstalten einen zukunftsorientierten Rahmen und gleichzeitig mehr Flexibilität in der Ausgestaltung ihrer Angebote. Die Länder führen damit den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in eine stabile Zukunft." so Dreyer. Wichtig sei dabei gewesen, den "Markenkern" der öffentlich-rechtlichen Angebote klar herauszustellen. Auch die Unterhaltung gehöre dazu, "wenn dies einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entspricht".

Größere Rolle für die Gremien

Die Gremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden durch den neuen Staatsvertrag gestärkt. Sie sollen vor allem bei der Fortentwicklung des Qualitätsmanagements der Programmangebote intensiver eingebunden werden. Die ARD-Vorsitzende, RBB-Intendantin Patricia Schlesinger, hatte am 1. Juni bei den Medientagen Mitteldeutschland in Leipzig vor zu viel Einfluss der Gremien auf das Programm gewarnt. "Es ist nicht Aufgabe der Gremien, über Programminhalte mitzuentscheiden", sagt Schlesinger.

Auch im Netz bekommen die öffentlich-rechtlichen Angebote künftig mehr Freiheiten. Die Spielregeln in der Online-Welt regelt dabei der so genannte Telemedienauftrag, der Bestandteil des Staatsvertrags ist. "Mit Blick auf die Transformation der Mediennutzung ging es uns auch darum, den Telemedienauftrag fortzuschreiben und für Online-Only-Angebote weiter zu öffnen", sagte die Koordinatorin der Rundfunkkommission, Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) aus Rheinland-Pfalz.

Vertragsunterzeichnung im Oktober

Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind in Deutschland die Bundesländer im Rahmen der so genannten "Kulturhoheit" zuständig. Der Einigung bei der Ministerpräsidentenkonferenz war ein über fünfjähriger Diskussionsprozess über "Auftrag und Strukturoptimierung" der öffentlich-rechtlichen Medien vorausgegangen. Auf der Grundlage der in Berlin erzielten Einigung wird die Rundfunkkommission der Länder jetzt einen konkreten Vertragstext formulieren, der im Umlaufverfahren durch die Regierungschefinnen und -chefs der Länder beschlossen werden soll. Danach sind die Landtage am Zug, die den Vertrag formal beschließen. Ziel ist laut Dreyer, den künftigen Medienstaatsvertrag bis zur Ministerpräsidentenkonferenz am 20. Oktober 2022 zu unterzeichnen.

Ums liebe Geld ging es bei der Ministerpräsidentenkonferenz übrigens noch nicht. Fragen zur künftigen Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien sollen in einem zweiten Reformschritt behandelt werden.