Hand wirft Münze in Fernsehapparat. Außerdem Silhouetten von drei Personen.
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Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Neuer Auftrag und Index für ARD und ZDF

04. Juni 2019, 17:03 Uhr

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk dient der Gesellschaft. Doch was das in der digitalen Welt heißt – und wie er finanziert wird, ist umstritten. Nun wollen die Länder entscheidende Weichen stellen: Am 6. Juni treffen sich die Ministerpräsidenten in Berlin und diskutieren über eine Reform der Öffentlich-Rechtlichen.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat die Aufgabe, zu informieren, zu bilden, zu beraten und zu unterhalten. Damit soll er „die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft erfüllen“, wie es im Rundfunkgesetz, dem so genannten Rundfunkstaatsvertrag, heißt: „Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben.“ Und sie sollen mit ihren Programmen und Angebote „der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung dienen. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen“.

Auftrag: Ein bisschen mehr Abgrenzung zu den Privatsendern

Genau hier, beim Auftrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio wollen die Länder nun nachlegen. Denn diese Formulierungen halten Viele heute für zu unkonkret und kritisieren, dass sich die öffentlich-rechtlichen Sender bei bestimmten Angeboten zu wenig von den privaten Sendern unterscheiden. Die Länder beraten nun darüber, diese Formulierungen zu verändern und eine klarere Abgrenzung vom Angebot der privaten Sender vorzunehmen. Die Öffentlich-Rechtlichen sollen sich dann stärker von RTL, Sat.1, ProSieben usw. unterscheiden und sich vermehrt auf Inhalte konzentrieren, die von den werbefinanzierten Sendern nicht zu erwarten sind. 

Zahl der TV-Programme: Politik will weniger vorgeben

Außerdem könnte das Angebot an TV-Kanälen flexibler gestaltet werden. Bisher müssen zum Beispiel beim Fernsehen alle Programme ausdrücklich von den Ländern im Rundfunkstaatsvertrag aufgezählt und damit beauftragt werden. Nun stimmen die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder darüber ab, ob sie künftig weniger Programme direkt beauftragen. Weiter in jedem Fall geben soll es Das Erste der ARD, das ZDF, die dritten Programme sowie Phoenix, KiKA und 3sat. Bei den restlichen Angeboten wie beim Wissenschaftskanal ARD alpha und den Digitalkanälen ZDF info, ZDF neo, tagesschau 24 oder One (ARD) könnten die Anstalten dann selbst entscheiden, ob sie hier etwas ändern oder umbauen.

Keine Finanzierung durch Steuern: Rundfunk muss staatsfern sein

Weil ARD, ZDF und Deutschlandradio mit ihren Partnerprogrammen wie arte, 3sat, KiKA oder Phoenix für die gesamte Gesellschaft da sind, werden sie auch gesamtgesellschaftlich finanziert. Dies geschieht - anders als in anderen Ländern - nicht durch allgemeine Steuern. Denn der Rundfunk soll „staatsfern“ arbeiten können. Von der Politik festgesetzte Steuern würden zu viel staatlichen Einfluss bedeuten. Seit 2013 gibt es in Deutschland den Rundfunkbeitrag, über den die Programme und Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks finanziert werden. Er beträgt aktuell 17,50 Euro pro Monat und ist an die Wohnung gekoppelt. Pro Wohnung wird ein Rundfunkbeitrag fällig, egal wie viele Menschen in der Wohnung leben. Für Zweitwohnungen und Menschen mit Behinderungen gibt es Sonderbestimmungen. Wer staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt bekommt, kann sich in der Regel von der Zahlung des Beitrags befreien lassen. Auch Firmen und Unternehmen müssen - gestaffelt nach der Zahl ihrer Betriebsstätten und ihrer Mitarbeiter - Rundfunkbeitrag zahlen.

Rundfunkgebühr: Hat seit 2013 ausgedient

Viele Menschen sprechen bis heute lieber von der Rundfunkgebühr als vom Rundfunkbeitrag. Die Rundfunkgebühr, die - vereinfacht gesagt - jede Person zahlen musste, die ein Radio- oder Fernsehgerät hatte, gab es bis 2013. Hierbei musste man seine Geräte anmelden. Weil das immer weniger Menschen machten und es wegen des technischen Fortschritts - Internet, Smartphones - Streit gab, was im digitalen Zeitalter alles ein Rundfunkgerät ist, wurde das System vor sechs Jahren umgestellt. Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird von einer unabhängigen Expertenkommission, der KEF, berechnet. Sie prüft, welchen Finanzbedarf ARD, ZDF und Deutschlandradio angemeldet haben und empfehlen den für den Rundfunk zuständigen Bundesländern, wie der Rundfunkbeitrag angepasst werden soll. Dabei geht es immer um einen Zeitraum von vier Jahren, die so genannte „Beitragsperiode“.

Rundfunkbeitrag: Kommt die Indexierung?

Weil mit der Umstellung von der Geräte-Gebühr auf den Rundfunkbeitrag mehr Geld für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eingenommen wurde, konnte der Beitrag 2014 auf 17,50 Euro gesenkt werden. Seitdem ist er unverändert. Wenn die aktuelle Beitragsperiode 2020 ausläuft, sind allerdings die Reserven aus der Systemumstellung verbraucht. Die zuständigen Bundesländer überlegen nun, den Rundfunkbeitrag künftig an einen Index zu koppeln. Je nachdem, ob dieser Index - zum Beispiel die allgemeinen Verbraucherpreise - steigt oder fällt, würde auch die dann geltende Beitragssumme höher oder niedriger ausfallen. Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder könnten hierzu am 6. Juni bei ihrer Konferenz in Berlin einen entsprechenden Beschluss fassen. Eine solche Indexierung ist aber umstritten, weil dies nach Meinung von Experten dann eine regelmäßige Erhöhung des Beitrags mit sich bringen würde. Die Länder fordern von den Sendern außerdem, stärker zu sparen, um eine Erhöhung des Beitrags nach 2020 möglichst gering zu halten.