Ex-Stasi-Mitarbeiter in Mordprozess vor Landgericht Berlin
Der angeklagte 80-jährige Ex-StasiMitarbeiter beim Prozessauftakt vor dem Landgericht Berlin. Bildrechte: picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow

Mordprozess in Berlin Ex-Stasi-Mitarbeiter bestreitet Todesschuss an Grenze vor 50 Jahren

14. März 2024, 21:04 Uhr

Zum Auftakt des Mordprozesses um einen tödlichen Schuss am DDR-Grenzübergang Berlin-Friedrichsstraße vor 50 Jahren bestreitet der Ex-Stasi-Mitarbeiter die Tat. Der 80-Jährige Leipziger soll heimtückisch einen Polen erschossen haben, der mit einer Bombenattrappe die Ausreise nach West-Berlin erzwingen wollte.

Im Mordprozess um einen tödlichen Schuss auf einen Polen an der DDR-Grenzübergangsstelle Berlin-Friedrichstraße vor 50 Jahren bestreitet der angeklagte Ex-Stasi-Mitarbeiter die Tat. Das teilte die Anwältin des Mannes zum Auftakt der Verhandlung vor dem Landgericht Berlin mit. Der Angeklagte selbst schwieg zu den Vorwürfen.

Vorwurf: Gezielter Schuss in den Rücken

Die Anklage wirft dem inzwischen 80 Jahre alten Leipziger vor, dem aus Polen stammenden Opfer am 29. März 1974 aus zwei Meter Entfernung gezielt von hinten in den Rücken geschossen zu haben. Der Angeklagte soll zur Tatzeit einer Operativgruppe des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit angehört haben und mit der "Unschädlichmachung" des Polen beauftragt worden sein.

Die Staatsanwaltschaft Berlin geht von einem heimtückischen Mord aus. Ihren Feststellungen zufolge soll der damals 38-jährige Pole Czeslaw Kukuczka am 29. März 1974 in der polnischen Botschaft versucht haben, mit einer Bombenattrappe seine ungehinderte Ausreise nach West-Berlin zu erzwingen. Die Staatssicherheit der DDR ging zum Schein auf die Forderungen ein und begleitete den Mann zum Grenzübergang am Bahnhof Friedrichstraße. Dort soll ihn der damals 31 Jahre alte Angeklagte aus einem Versteck heraus getötet haben.

Urteil nicht vor dem 23. Mai

Beim Prozess treten alle drei Kinder sowie die Schwester des getöteten Polen als Nebenkläger auf. Für den ersten Prozesstag war neben einem Kriminalhauptkommissar eine frühere Augenzeugin geladen. Das Landgericht hat zunächst sieben Prozesstage geplant. Ein Urteil könnte demnach am 23. Mai gesprochen werden.

Der Prozess wird nach Angaben einer Gerichtssprecherin wegen der "herausragenden zeitgeschichtlichen Bedeutung" für die Bundesrepublik Deutschland aufgezeichnet. Die Tonaufnahmen werden dem Landesarchiv zur Verfügung gestellt. Den Auftakt des Verfahrens verfolgten auch zwei Staatsanwälte aus Polen sowie ein Historiker, der an der Aufarbeitung des Falles beteiligt war.

dpa/AFP/epd (dni)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 14. März 2024 | 08:45 Uhr

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