Eine Frau legt eine Tüte mit Restmüll in eine Mülltonne.
Mieter sind verpflichtet, ihren Müll ordnungsgemäß zu trennen. Bildrechte: picture alliance/dpa | Bernd Weißbrod

Bundesgerichtshof Urteil: Mieter müssen Kontrolle der Mülltrennung mitbezahlen

08. November 2022, 14:17 Uhr

Lässt ein Vermieter die korrekte Mülltrennung durch einen Dienstleister kontrollieren, darf er die Kosten dafür auf die Mieterinnen und Mieter umlegen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Wenn ein Vermieter die Mülltrennung von einem externen Dienstleister kontrollieren lässt, darf er die Kosten auf die Mieterinnen und Mieter umlegen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Geklagt hatten Mieter aus Berlin, die für dieses "Behältermanagement" im Jahr 2018 etwas mehr als zwölf Euro zahlen sollten. Der Dienstleister hatte den Auftrag, die Restmülltonnen der Anlage mit rund 100 Wohnungen regelmäßig zu kontrollieren und falsch eingeworfenen Abfall bei Bedarf von Hand nachzusortieren.

Dem BGH zufolge fällt dieser Service unter "Müllbeseitigung" – und die Kosten dafür dürfen nach der Betriebskostenverordnung auf die Mieter umgelegt werden. Die konkrete Dienstleistung werde in der Verordnung zwar nicht ausdrücklich erwähnt, heißt es in dem Urteil vom 5. Oktober. Der Begriff "Müllbeseitigung" sei aber weit auszulegen. Dass der Dienstleister nur beauftragt wurde, weil ein Teil der Mieter sich beim Mülltrennen nicht an die Vorschriften hielt, spielte für die obersten Zivilrichterinnen und -richter in Karlsruhe keine Rolle.

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Auch Überprüfung der Rauchmelder wird von Mietern mitbezahlt

In dem Streit ging es auch um Kosten für die regelmäßige Überprüfung der Rauchmelder. Diese dürfen ebenfalls auf die Mieter umgelegt werden, wie die Richter entschieden.

Betriebskosten sind laut Verordnung Kosten, die dem Eigentümer "durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen". Kosten für Verwaltung und Instandhaltung gehören nicht dazu.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 08. November 2022 | 13:00 Uhr

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