Geert Mackenroth (CDU), Ausländerbeauftragter, spricht im Landtag auf einer Pressekonferenz. 5 min
Audio: Opferhelfer Geert Mackenroth kann das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wiederaufnahme von Strafverfahren nicht nachvollziehen. Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Sebastian Kahnert

Wiederaufnahme von Strafverfahren Mackenroth: Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist lebensfremd

01. November 2023, 15:34 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass niemand für dieselbe Tat ein zweites Mal bangeklagt werden darf, auch nicht mit neuen Beweisen. Der sächsische Landesvorsitzende des "Weißen Rings", Geert Mackenroth, kritisiert das Urteil.

Der sächsische Landtagsabgeordnete und Landesvorsitzende der Opferschutzorganisation "Weißer Ring“, Geert Mackenroth, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Wiederaufnahme von Strafverfahren kritisiert.

Ausnahme für schwerste Straftaten

Im Interview mit MDR AKTUELL bezeichnete er das Urteil als lebensfremd und wissenschaftsfeindlich. Dass niemand zweimal vor Gericht gestellt werden dürfe, sei in allen Rechtsordnungen heilig. Aber für schwerste Straftaten dürfe es Ausnahmeregelungen geben.

Das Bundesverfassungsgericht hatte gestern entschieden, dass Freigesprochene nicht noch einmal für dieselbe Tat angeklagt werden dürfen, auch wenn es neue Beweise gibt. Mackenroth sprach von einer unerträglichen Gerechtigkeitslücke. In den 1980er-Jahren habe es noch keine DNA-Analyse gegeben.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 31. Oktober 2023 | 11:08 Uhr

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