Auf einem Briefumschlag für die Sozialwahl 2023 liegt ein Kugelschreiber.
Viele Bürgerinnen und Bürger haben ihre Wahlunterlagen bereits erhalten. Bildrechte: IMAGO/Steinach

Kassen und Versicherungen Sozialwahl 2023: Antworten auf die wichtigsten Fragen

25. April 2023, 07:58 Uhr

Ende Mai steht in Deutschland die Sozialwahl an. Doch was ist die Sozialwahl eigentlich? Wer ist wahlberechtigt und wen darf man wählen? Gibt es Konsequenzen, wenn ich nicht wähle? Ein Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was ist die Sozialwahl?

Bei der Sozialwahl entscheiden Versicherte sowie Rentnerinnen und Rentner, wer sie in den höchsten Entscheidungsgremien der Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherungen vertritt. Sie findet alle sechs Jahre statt und ist nach der Europawahl und der Bundestagswahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Rund 52 Millionen Menschen sind wahlberechtigt und können mit ihrer Stimme entscheiden, wer die Versicherungsgelder in Zukunft verwaltet.

Die Sozialwahl gehört eher zu den unbekannten Wahlprozessen in Deutschland. Bei der letzten Sozialwahl 2017 haben nur 30 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben.


Worüber entscheiden die Sozialparlamente?

Stefan Braatz von der Deutschen Rentenversicherung Bund sagt: "Die Selbstverwaltung füllt den vom Gesetzgeber gegebenen Rahmen."

Die Versichertenparlamente stellen den Haushalt auf, wählen Vorstand und Geschäftsführung. Sie entscheiden auch über Leistungen der Krankenkassen, die Qualität von Reha-Angeboten, über Bonusprogramme, Wahltarife oder die Aufnahme neuer Früherkennungsuntersuchungen. Bei der Wahl geht es um einen Haushalt von 174 Milliarden Euro, die möglichst im Sinne der Versicherten verwendet werden sollen.


Wer darf bei der Sozialwahl wählen?

Briefumschlag für die Sozialwah
Wahlberechtigte erhalten Informationen zur Wahl und Stimmzettel per Post. Bildrechte: IMAGO / Steinach

Rund 52 Millionen Menschen sind in Deutschland wahlberechtigt. Abstimmen können Mitglieder der fünf Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, Barmer, KKH und Handelskrankenkasse HKK) sowie der Deutschen Rentenversicherung. Wer sowohl bei der Rentenversicherung als auch bei einer der Krankenkassen Beiträge einzahlt, darf zweimal abstimmen.

Auch junge Menschen ab 16 dürfen wählen – vorausgesetzt, sie sind eigenständig versichert, zum Beispiel als Azubi.

Bei der Sozialwahl spielt die Staatsangehörigkeit keine Rolle. Auch Menschen ohne deutschen Pass dürfen ihre Stimme abgeben, sofern sie in Deutschland leben.


Wen kann ich wählen?

Zur Wahl stehen keine politischen Parteien, sondern Listen. Auf dem Wahlzettel stehen auch keine Einzelpersonen, sondern Organisationen. Die Organisationen sind in der Regel Gewerkschaften, aber auch kirchliche Arbeitnehmerorganisationen oder zugelassene Gemeinschaften, in denen sich Versicherte organisiert haben. Bei den Krankenkassen gibt es in der Regel vier bis sechs Listen. Die Wähler haben eine Stimme, mit der sie eine Liste ankreuzen können.

Die Krankenkassen stellen die Listen und ihre Kandidaten auf ihren Websites vor. Versicherte können sich dort informieren, wofür die einzelnen Listen einstehen. So können sie entscheiden, welche Organisation ihre Interessen am besten vertritt.


Wie funktioniert die Sozialwahl?

Wahlberechtigte erhalten einen Stimmzettel per Post, den sie wie bei einer Briefwahl ankreuzen können. Anschließend geben sie den Stimmzettel in einen mitgeschickten roten Umschlag. Dieser ist bereits frankiert und kann einfach zur Post gegeben oder in den Briefkasten geworfen werden.

In einem Modellversuch dürfen Versicherte der Ersatzkassen auch erstmals online wählen. Sie finden dafür auf den Wahlunterlagen einen QR-Code, den sie einscannen können. Ihre Identität können Wählerinnen und Wähler mit ihrer Versichertennummer auf der Gesundheitskarte nachweisen. Alternativ geht das auch mit dem Personalausweis, sofern die Online-Funktion aktiviert ist. Bei doppelter Stimmabgabe, also einer Wahl per Brief und einer Onlinewahl, zählt die Stimme der Onlinewahl.


Bis wann kann ich wählen?

Stichtag für die Wahl ist der 31. Mai 2023. Bis zu diesem Tag müssen die Wahlunterlagen bei der jeweiligen Krankenkasse oder bei der Deutschen Rentenversicherung eingegangen sein. Die Onlinewahl bei den Krankenkassen ist ebenfalls bis zum 31. Mai möglich.


Kann ich auch im Ausland wählen?

Ja, das ist möglich. Versicherte der Ersatzkassen, die im europäischen Ausland leben, erhalten automatisch Post mit dem Aufruf zur Wahl. Bei der Deutschen Rentenversicherung müssen Versicherte mit Wohnsitz im Ausland die Wahlunterlagen beantragen. Dafür genügt ein formloses Schreiben mit Rentenversicherungsnummer und Unterschrift.


Gibt es Konsequenzen, wenn ich nicht wähle?

Die Wahl ist freiwillig, rechtliche Konsequenzen braucht also niemand zu befürchten. Wenn man keine Stimme abgibt, gibt man jedoch auch sein Mitspracherecht auf und riskiert, dass die eigenen Interessen nicht berücksichtigt werden.

MDR AKTUELL, dpa (lhi)

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 20. April 2023 | 17:45 Uhr

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