Apps der Handelsketten Penny, Ikea, Rossmann, Kaufland, Lidl und Rewe sind auf dem Display eines iPhone zu sehen.
Die Verbraucherschützer gehen juristisch gegen Rabatte in den Apps von Discountern vor. Die ausgewiesenen Preise der hauseigene Apps verstoße demnach gegen die Preisangabenverordnung. Bildrechte: picture alliance/dpa | Karl-Josef Hildenbrand

Streit um Preisangaben Verbraucherzentrale klagt wegen App-Rabatten

24. Januar 2025, 12:00 Uhr

Lidl, Penny und andere Lebensmittelhändler versuchen, die Verbraucher mit Rabatten zu locken. Die gibt es teilweise nur bei Nutzung der hauseigenen Apps. Verbraucherschützer kritisieren diese Methode als intransparent und gehen jetzt dagegen vor. Demnach würden Preise für App-Nutzer beworben – ohne dass klar werde, welcher Gesamt- oder Grundpreis für den regulären Einkauf gelte. Das verstoße gegen die Preisangabenverordnung.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht juristisch gegen Rabatte in den Apps von Discountern vor. Eine Sprecherin sagte der "Lebensmittel-Zeitung", man habe zwei Anträge und Unterlassung gegen Lidl und Penny eingereicht. Die Verbraucherschützer sehen einen möglichen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.

In deren Apps würden Preise beworben, ohne dass der allgemeine Preis angegeben werde, der für alle Kunden gelte. Das sei ein Verstoß gegen das Gesetz. Wenn in der Filiale, auf Plakaten, am Regal oder im Handzettel mit Preisen geworben werde, müsse nach der Preisangabenverordnung immer der Gesamtpreis angegeben werden, der für den normalen Supermarktkunden gilt, ohne Nutzung einer App. "Wir erhalten aktuell viele Beschwerden von Verbrauchern, die sich über eine mangelnde Preistransparenz in der Werbung mit App-Preisen beklagen", sagte Gabriele Bernhardt, Leiterin der Stabsstelle Recht.

Klage auch gegen andere Supermärkte geplant

Auch gegen andere Einzelhandelsketten wie Rewe und Netto werden Klagen vorbereitet. Ein Sprecher von Penny erklärte auf Nachfrage, dass man sich derzeit zu keinem konkreten Inhalten äußern kann, weil noch keine Klageschrift vorliege. Lidl äußert sich nach eigenen Angaben grundsätzlich nicht zu laufenden Verfahren. 

Die Verfahren sind nach Angaben der Verbraucherschützer bei den Landgerichten in Heilbronn und in Köln anhängig. In den Apps gehen Kunden und Händler ein Tauschgeschäft ein: Den Kunden winken exklusive Vorteile, wenn sie sich registrieren und ihre Daten angeben. Teils sind dann zusätzliche Artikel im Angebot, teils gibt es einen Extra-Rabatt auf reduzierte Produkte.

dpa (lmb)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL – Das Nachrichtenradio | 24. Januar 2025 | 11:00 Uhr

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