Identifikation im Wahllokal Personalausweis nur bei Unklarheiten nötig

26. August 2019, 05:00 Uhr

Am 1. September werden in Sachsen und Brandenburg neue Landesparlamente gewählt. Wie werden Wahlberechtigte identifiziert? MDR-AKTUELL-Hörerin Heike Martin gefragt, warum sie bei der Wahl nicht den Personalausweis zeigen muss.

"Ich war bei der diesjährigen Europawahl versehentlich mit der Wahlbenachrichtigung meines männlichen Partners wählen und sehe nun eine Sicherheitslücke, die vorsätzlich missbraucht werden könnte." Anlässlich dieses Vorfalls und der anstehenden Landtagswahlen hat sich MDR-AKTUELL-Hörerin Heike Martin gefragt, warum sie bei der Wahl nicht nach dem Personalausweis gefragt wird.

Nur Wahlberechtigte erhalten Benachrichtigung

In Deutschland muss der Personalausweis im Wahllokal grundsätzlich nicht vorgezeigt werden. Das sehen alle Wahlordnungen von der Europawahl bis zur Kommunalwahl übereinstimmend vor, erklärt Dr. Ralph Zimmermann, Verwaltungsrechtler an der Universität Leipzig. Wer wählen möchte, müsse nur seine Wahlbenachrichtigung vorweisen. Denn: Die Wahl soll zügig ablaufen.

Man würde - wenn Sie jedes Mal den Personalausweis vorzeigen, jedes Mal kontrollieren müssen, Sichtkontrolle, stimmt das Bild überein mit der Person, die vor mir steht - die Wahlabläufe verzögern.

Dr. Ralph Zimmermann, Verwaltungsrechtler, Universität Leipzig

Zudem vertraut der Staat dem Bürger, dass er mit der Wahlbenachrichtigung nicht betrügt. Dieses Amtsschreiben erhält jeder Wahlberechtigte persönlich per Post - und nur er darf den Umschlag auch öffnen. Wer wissentlich Wahlbetrug begeht, doppelt wählt oder ohne Wahlberechtigung wählt, macht sich strafbar.

Personalausweis nur bei Zweifeln an der Identität

Hat der Wahlvorstand Zweifel an der Identität des Wählers, dürfe er nach dem Personalausweis fragen, erklärt Ralph Zimmermann. Etwa, wenn das Geschlecht nicht stimmt oder das Alter nicht glaubwürdig ist. Im Falle unserer Hörerin, einer Wählerin mit Männernamen auf der Wahlbenachrichtigung, hätte Zimmermann also einen Ausweis verlangt.

Doch in den Wahllokalen sitzen auch nur Menschen, die Fehler machen, so Zimmermann. Das Häkchen falsch im Wählerverzeichnis gesetzt, die Wahlbenachrichtigung nicht geprüft. Das sind Fehler, die nicht vorkommen dürfen. Doch nicht jeder Fehler macht eine Wahl anfechtbar. Die Hürden hierfür sind hoch. Geprüft werden solche Fälle in zwei Schritten, sagt Zimmermann: "Man schaut im ersten Schritt, gibt es einen Wahlfehler und im zweiten Schritt: Kann sich dieser Wahlfehler auf die Zusammensetzung des Parlaments ausgewirkt haben?" Sei dies nicht der Fall, werde der Fehler lediglich protokolliert.

Wahlbetrug muss nachgewiesen werden

Das heiße jedoch nicht, dass dem Bürger eine Anfechtung unmöglich gemacht werden solle, sagt Ralph Zimmermann. Eine Wiederholungswahl sei mit viel Geld und Arbeit verbunden, müssen ausreichend begründet und ins Verhältnis zum Rest der Wähler gesetzt werden.

Die Überlegung, dass weitere Fehler möglich sind oder dass Wähler absichtlich betrügen könnten, genüge nicht, um eine Wahl grundsätzlich anzufechten. Das müsste zuerst konkret bewiesen werden, so der Verwaltungsrechtler. Ändern sich Parlamentsverhältnisse durch einen oder mehrere Wahlfehler hingegen, müssten die Bürger des betroffenen Wahllokals noch einmal abstimmen. 

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Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 26. August 2019 | 05:22 Uhr

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