Landeskriminalamt Polizei findet Drogen im Millionenwert

21. Februar 2023, 11:09 Uhr

Drogen im Wert von mehr als einer Million Euro hat die Polizei in Sachsen-Anhalt sichergestellt – bei Durchsuchungen in Magdeburg, Stendal, der Börde sowie im Salzlandkreis. Laut Polizei gelang dabei der zweitgrößte Kokainfund des Landes. Zudem wurde Diebesgut im Wert von mindestens 500.000 Euro entdeckt.

Bei Durchsuchungen von Wohnungen, Garagen und Grundstücken in Sachsen-Anhalt hat die Polizei am Mittwoch Drogen im Wert von mehr als einer Million Euro sichergestellt. Wie das Landeskriminalamt mitteilte, hatten Beamte nach mehr als zwei Jahren Ermittlung verdächtige Orte in Magdeburg, in den Landkreisen Börde und Stendal sowie dem Salzlandkreis durchsucht.

Dabei seien unter anderem 40 Kilogramm Marihuana, sieben Kilogramm Kokain sowie fünf Kilogramm Crystal Meth gefunden worden. Außerdem habe man mehrere Zehntausend Euro, Waffen sowie zahlreiche gestohlene Gegenstände gefunden, darunter ein Fahrzeug, E-Bikes und Werkzeug. Zwei Männer im Alter von 31 und 50 Jahren seien vorläufig festgenommen worden. Einer von ihnen sitze inzwischen in Untersuchungshaft.

Zweitgrößter Kokainfund des Landes

Dem LKA zufolge handelt es sich um den bisher zweitgrößten Kokainfund in Sachsen-Anhalt. Der Wert der gefundenen Drogen wird der Polizei zufolge auf 1,2 Millionen Euro geschätzt, der des Diebesgutes auf mindestens 500.000 Euro.

MDR (Marcel Knop-Schieback, Max Hensch, Leonard Schubert) | Erstmals veröffentlicht am 17.02.2023

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 17. Februar 2023 | 17:30 Uhr

7 Kommentare

Denkschnecke am 18.02.2023

Weil sich beim zweiten der Tatverdacht nicht erhärtet hat und man in Deutschland Leute nicht einfach nach Belieben einbuchten darf. Ich bin ja froh, hier zu leben und nicht in Ländern, wo das anders ist.

DER Beobachter am 18.02.2023

Nur haben die nichts mit dem vorliegenden Fall zu tun. Auch bei den in der Systematik und Gewaltbereitschaft und Straftatbeständen (Landfriedensbruch, Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Gefährliche KV etc.pp.) ähnlich gelagerten Fällen etwa der Krawalle hier in DD am 16.5.2021 begann die systematische Öffentlichkeitsermittlung leider erst viel zu spät....

DER Beobachter am 18.02.2023

Weil der Haftrichter doch hoffentlich aus Gründen es so entschied. U(!)-Haft kann nur verhängt werden, wenn es ausreichende Hinweise auf Fluchtgefahr, Verdunkelung (Beweismittelvernichtung) oder Wiederholungsgefahr besteht. Aber ich habe doch Hoffnung, dass die Polizei/StA/Richterschaft solchen Leuten ermittlungstechnisch auf den Fersen bleibt...

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