Druckausgaben des Tätigkeitsberichtes über den Datenschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt hat seit Jahren keinen Datenschutzbeauftragten. (Symbolbild) Bildrechte: picture alliance/ZB/Jens Wolf

Beschwerde Datenschutzbehörde soll Wahl zum Datenschutzbeauftragten prüfen

18. August 2023, 09:07 Uhr

Das Verfahren zur Wahl des Datenschutzbeauftragten in Sachsen-Anhalt kommt auf den Prüfstand. "Frag den Staat" hat eine Beschwerde eingereicht – ausgerechnet bei der Datenschutzbehörde selber. Das Internetportal, das sich für Informationsfreiheit einsetzt, sieht mangelnde Transparenz beim aktuell gültigen Verfahren.

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Die Datenschutzbehörde in Sachsen-Anhalt soll prüfen, ob das Wahlverfahren für das Amt des Datenschutzbeauftragten transparent genug ist und europarechtskonform ist. Das Informationsfreiheits-Projekt "Frag den Staat" hat gemeinsam mit dem Verwaltungsrichter Malte Engeler aus Schleswig-Holstein eine entsprechende Beschwerde an die Behörde geschickt. Das haben beide MDR SACHSEN-ANHALT mitgeteilt. Engeler hatte im Juni erfolglos versucht, sich bei der Wahl des Landesdatenschutzbeauftragten einen Platz als Kandidat einzuklagen.

Gericht hat Klage abgelehnt

Das Verwaltungsgericht Magdeburg und Sachsen-Anhalts Oberverwaltungsgericht hatten die Klage abgelehnt. "Frag den Staat" und Engeler kritisieren, dass die Richter die entscheidenden Fragen nicht dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt haben. Die Gerichte haben sich laut Mitteilung von "Frag den Staat" und Engeler kaum mit europarechtlichen Fragen auseinandergesetzt. Das Oberverwaltungsgericht habe auf die Datenschutzbehörde verwiesen, die prüfen kann, ob das Verfahren der Datenschutzgrundverordnung entspricht.

Laut "Frag den Staat" und Engeler ist das nicht der Fall. Derzeit würden in Sachsen-Anhalt, wie in anderen Bundesländern auch, Kandidaten für das Amt von den Regierungsfraktionen ohne öffentliche Ausschreibung vorgeschlagen. Die Absprachen würden im Hinterzimmer getroffen, kritisieren "Frag den Staat" und Engler. Für die Öffentlichkeit sei so nicht nachvollziehbar, ob der oder die neue Beauftragte überhaupt die nötige Qualifikation und Unabhängigkeit besitzt.

Wahl war immer wieder gescheitert

Die Einreicher sehen die Behörde nun aufgefordert, das Wahlverfahren zu überprüfen und "geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Landtag des Landes Sachsen-Anhalt dazu zu bringen, ein europarechtkonformes Verfahren einzuführen". Sollte zwischen Datenschutzbehörde und Landtag Uneinigkeit herrschen, müssten nochmal die Gerichte entscheiden, heißt es in der Mitteilung weiter.

Sachsen-Anhalts kommissarischer Datenschutzbeauftragter Albert Cohaus reagierte zurückhaltend auf die Beschwerde. Cohaus bestätigte MDR SACHSEN-ANHALT am Freitagmorgen zwar deren Eingang, erklärte aber, sich wegen des laufenden Verfahrens nicht dazu äußern zu wollen.

Wie wichtig ein Datenschützer ist, haben wir auch in unserem Podcast "Digital leben" besprochen:

Die Wahl des obersten Datenschützers war in Sachsen-Anhalt in den vergangenen Jahren immer wieder im Landtag gescheitert. Die Stelle ist deswegen nur kommissarisch besetzt. 2018 hatte die damalige schwarz-rot-grüne Koalition auf Vorschlag der Grünen den Kandidaten Nils Leopold ins Rennen geschickt. Doch Leopold erhielt nicht ausreichend Stimmen. 2020 ging der damalige Datenschutzbeauftragte Harald von Bose endgültig in den Ruhestand. Sein Stellvertreter Albert Cohaus übernahm das Amt interimsmäßig. 2022 scheiterte Cohaus dann ebenfalls bei der Wahl im Landtag.

MDR (Mario Köhne, Lars Frohmüller)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 18. August 2023 | 09:00 Uhr

1 Kommentar

DER Beobachter vor 36 Wochen

Mir ist der Beitrag juristisch und sachlich/realpolitisch trotzdem nicht so ganz klar. Vllt. kann da jemand mal aufklären, entweder der MDR-Experte oder ein sonstiger hier mit Ahnung und Rechtsbewusstsein? (also keiner von den "Juristen" "für Aufklärung" oder der angeblichen Juristenpartei...)

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