Im Streit um ihre finanzielle Ausstattung ziehen der Landkreis Mansfeld-Südharz und der Salzlandkreis vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Ziel der kommunalen Verfassungsbeschwerde ist eine Klärung der Frage, ob es einen Anspruch auf eine finanzielle Mindestausstattung gibt. Am Freitag gab es dazu eine Pressekonferenz in Magdeburg mit Ariane Berger (l-r), Geschäftsführerin des Landkreistages, Andre Schröder (CDU), Landrat des Landkreises Mansfeld-Südharz, Markus Bauer (SPD), Landrat vom Salzlandkreis und Götz Ulrich (CDU), Präsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt und Landrat des Burgenlandkreis.Bildrechte: picture alliance/dpa | Klaus-Dietmar Gabbert